Zul. Anhängelast

  • Hallo -

    ich bin neu hier und habe schon gleich eine
    Frage an die Fachleute:

    wenn mein KFZ 600 kg ziehen darf, darf ich dann einen leeren Hänger mit zul. GEsamtgewicht von 750 kg ziehen?
    Ist es egal, welchen Hänger ich ziehe, Hauptsache er ist incl. Last nicht
    schwerer als 600 kg .
    Sehe ich das so richtig?

    Vielen Dank
    Werner v

  • Jepp, das zul.GG ist egal, wichtig ist, was der Hänger TATSÄCHLICH wiegt!
    Ich darf jederzeit nen LEEREN Hänger ziehen, dessen Leergewicht meine zul. Anhängelast nicht übersteigt.

    Beispiel: Großer Bauhänger. Mit meinem "kleinen" Zugfahrzeug bring ich den LEER zur Baustelle, VOLL wiegt er aber mehr als ich ziehen darf, also muss ein anderes Fahrzeug davor gespannt werden!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Richtig

    Anhängelast Auto = Leergewicht Hänger plus Ladung

    egal welches zGG der Hänger hat

    ganz genau genommen darfst sogar noch die Stützlast dazu rechnen, würde ich aber nicht machen, kann ärger geben weil manche :police: das nicht wissen und auch ned glauben

    was noch zu beachten wäre

    das ganze gilt aber auch nur wenn Du den alten 3er oder BE hast, dein Auto darf es, Du aber eventuell wegen der FS Klasse nicht

    Gruß Mani

  • Was man bei Google so erfährt, wenn man einfach mal "Klasse B Anhänger" eintippt... ;)


    Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen

    Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
    Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

    Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    --oder--
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
    Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
    Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

    __________________________________________

    Ganz streng genommen sogar bis max. 4.250kg:
    3.500kg zul. Gesamtmasse Kfz plus 750kg zul. Gesamtmasse Hänger :)


    Aber falls der Hänger 750kg übersteigt, dürfen auch die 3.500kg nicht überschritten werden :D

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ja das mit den FS Klassen ist schon ein Witz, wer heute ein normales Auto fährt, so bis 1200 oder 1500 kg Anhängelast und will dann nen Hänger anhängen, der darf erstmal rechnen, falls er die Regeln überhaupt kennt

    die Neulinge lernen es zwar in der Fahrschule, aber wirklich merken werden es sich die wenigsten, und bei ner Kontrolle gibts dann das böse erwachen

    Fahren ohne FS, das wird teuer

    hier im Forum war auch mal so einer, nach einigen Wortwechsel wurde klar das er auch schwarz fährt, und als ich ihm das gesagt hab war er weg, seit dem hat er sich nie mehr gemeldet

    kannst ja mal nachlesen
    https://anhaengerforum.de/forum/thread/1237

    Gruß Mani


  • --oder--
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.


    Oh, da hatte ich was anderes in Erinnerung. Ich dachte, dass die tatsächliche Masse, und nicht die zulässige Gesamtmasse des Hängers entscheidend ist. Ei, dann bin i wohl scho ab und zu schwarz gefahren, als ich mir den 2-tonnen-Hänger vom Nachbarn ausgeliehn hab.


    Und Gott sei dank wiegt mein Auto laut Schein 1150kg... dann darf ich dann meinen zukünftigen 1100kg-Hänger auch selber ziehen.

  • Du musst unterscheiden: der Anhänger darf normalerweise ( mit dem guten altenFührerschein :tongue: ) schon mehr erlaubtes Gesamtgewicht haben als das Auto Anhängelast hat, sofern die tatsächlichen Werte niedriger sind als die erlaubten.


    Aaaber: bei Führerscheinfragen + der Tempo 100 km/h Regel zählen die zulässigen Werte lt. KFZ-Papieren, unabhängig davon, was tatsächlich geladen wird.