Hallo zusammen,
ich bin neu hier in diesem tollen Forum und konnte mir schon einige gute Tipps daraus besorgen. Vielen Dank dafür.
jetzt habe ich doch mal eine Frage:
Demnächst bin ich stolzer Besitzer eines neuen Lorries MT1 (ungebremst, Leergewicht ca. 180 kg, zulässiges Gesamtgewicht 750 KG).
Da mein Zugfahrzeug (Tiguan, siehe Auszug aus KFZ Schein ) ein Leergewicht von 1711 Kg besitzt, müsste der Anhänger für eine 100er Zulassung abgelastet werden (1711 x 0,3 = 513kg)
1. Der Händler hat mir die Papiere für die Zulassung geschickt und auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Ablastung nicht mehr möglich ist (..es gäbe ein neues Gesetzt/neue Verordnung..)? stimmt das?
2. Soll ich den Hänger auf 100 KM zulassen (gehe davon aus, dass dies in den von der Zulassungsstelle erzeugten Papieren eingetragen wird) - aber die Plakette nicht anbringen?
3. alternativ die Plakette anbringen, aber mit meinem Zugfahrzeug halt keine 100 fahren...
4. auf die 100er Zulassung verzichten (hilft mir in I nicht, in F, A, CH kann ich sowieso schneller als 80 fahren)...
Ich weiß, das sind viele Fragen, aber bzgl. 100er Zulassung und den rechtlichen Bedingungen bin ich Neuling...
Vorab schon mal besten Dank