Kurze Frage zu gewerbliche Anhängernutzung und zGG

  • Hallo,

    Ich bin gerade vom vielen lesen verwirrt. Ich habe eine Volvo V50 mit 1960Kg zGG und 1500Kg Anhängelast. Ich möchte nun meinen neu erworbenen Anhänger mit 2000Kg zGG gewerblich anmelden auf meinen Reifenservice.


    Da ja bei gewerblicher Nutzung die <3500kg Regel gilt, zählt in meinem Fall die Anhängelast des Kfz oder das zGG des Anhängers beim Fahren als Gespann?


    Vielen Dank im voraus für die Hilfe


    Viele Grüße Andi

  • Hallo Andi,


    evtl liegt auch nur eine geschäftliche Nutzung vor.

    Wenn du die Reifen nur für deine eigene Firma transportierst.

    Dann greift evtl. die Handwerkerregelung.


    Eine Rechtberatung bekommst du hier allerdings nicht.


    Gruß Mario

    Meine Anhänger:

    Agados 1200kg mit Spriegel und Plane neu gekauft

    Westfalia 400kg mit Deckel und Fahrradträgern

    Halbes Auto (Peugeot 307 Break) 750kg

    TSA-Umbau 1200kg gebremst (Innenausbau in Arbeit)

    Eduard Rückwärtskipper 1500kg mit E-Pumpe

    Wohnwagen Weippert 535 mit 100er Zulassung

    Eduard 4020 Multifunktionsanhänger 2300kg abgelastet

    Boots- und Kanutrailer 500kg 5m lang (Verkauft)

  • Hallo Mario,


    Erst mal Danke für Deine Antwort. Mein Umkreis ist normal nicht so groß und wie Du richtig sagtest, hauptsächlich um mehrere Reifen, Felgen und ähnliches für mein Gewerbe zu transportieren, oder auch mal evtl eine neue Maschine oder so. Dann sollte eigentlich diese Handwerker Regelung greifen.


    Mir ist nur nicht ganz klar, ob die 3,5T sich auf das zulässig erlaubte Gewicht meines Zuges bezieht oder die 500kg mehr von meinem Anhänger trotz Überladung mitzählen. Dann wäre vielleicht eine Ablastung sinnvoll.


    Gruß Andi

  • S.o..

    Um was geht es dir denn, Führerschein, Fahrtenschreiber oder etwas anderes?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • OK dann zählt wohl wirklich in der Tat die 2t des Anhängers. Werde morgen mal mit dem befreundeten TÜV in Kontakt treten wegen Ablastung. Ich lasse den Anhänger erst nächste Woche zu, so könnte ich mit Glück alles noch vor Zulassung in die Wege leiten um unter den besagten 3.5t zu bleiben.


    Mit schriftlichem Fahrtenbuch hätte ich gar kein Problem, nur ein elektronisches System würde sich bei mir aktuell nicht lohnen.


    Führerschein ist gar kein Problem, hab den alten 3er mit der Erweiterung bis 12t.


    Danke schon mal an alle für die Hilfe. :thumbup: