gewerblich über 3,5 t

  • hallo jungs(und mädels)

    hier fährt doch bestimmt jemand mit zugfahrzeug unter 3,5 t

    und gelegendlich mit anhänger,dann gesamt über 3,5t im gewerblichen bereich

    also er transportiert irgend etwas von A-B was er nicht zur ausübung seiner tätigkeit braucht

    z.b. für jemanden aus dem nachbardorf,eine fuhre kies vom kieswerk zum nachbarn in die hofeinfahrt.

    diese fällt meiner ansicht unter die auflage der aufzeichnungspflicht+lenkzeit überwachung

    ungeachtet der diskusion welcher führerschein ect erforderlich wäre


    man kann viel darüber lesen+viele wissen es besser(glauben sie)

    aber ich GLAUBE es zu wissen;wenn ich über 3,5t komme,egal ob fhrz allein oder durch anhängen eines anhängers

    ich der aufzeichnungspflicht+nachweis der selben für 28 tage verpflichtet bin,und den nachweis 95 im führerschein haben muß


    so bitte meldungen zu diesen exakten thema

    gruß peter

  • aber ich GLAUBE es zu wissen;wenn ich über 3,5t komme,egal ob fhrz allein oder durch anhängen eines anhängers

    ich der aufzeichnungspflicht+nachweis der selben für 28 tage verpflichtet bin,und den nachweis 95 im führerschein haben muß

    Ist auch mein Stand.

    Wobei... mit der "95" bin ich mir nicht mal sicher. Da ist doch eigentlich immer nur die Rede von KFZ ÜBER 3,5to. Das ist ja bei o.g. Kombination nicht der Fall. Der Zug ist drüber, klar... aber dennoch.

    Hier... das würde meine Aussage untermauern:

    https://www.bkftv.de/schluesse…5-auch-bei-fuehrerschein/

    Das mit der Aufzeichnungspflicht etc. bleibt halt weiterhin bestehen. Heißt defacto Tachograph / Fahrtenschreiber. <X

    Da kann man sich "Späße" wie bei 'ner Leerfahrt mal 120 fahren oder ähnliches halt DIREKT abschminken... (macht man ja eh nicht als gesetzestreuer Bürger aber... jo... :saint:)


    Gruß Jonas

  • Das mit der Aufzeichnungspflicht etc. bleibt halt weiterhin bestehen. Heißt defacto Tachograph / Fahrtenschreiber. <X

    Da kann man sich "Späße" wie bei 'ner Leerfahrt mal 120 fahren oder ähnliches halt DIREKT abschminken... (macht man ja eh nicht als gesetzestreuer Bürger aber... jo... :saint:)


    Gruß Jonas

    Warum kann man sich Späße wie 120 abschminken???


    Wenn Fahrtenschreiber nachgerüstet werden sind ja heute nur noch der DTCO 1381 zulässig, die alten mit Diagrammscheibe nicht mehr. So, wenn der Zug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, ist das Zugfahrzeug fahrtenschreiberpflichtig! Aber nur bei Anhängerbetrieb!!! Ohne Anhänger darf der Zugwagen, ist ja unter 3,5 Tonnen, so schnell fahren wie er möchte, also wird im DTCO die Geschwindigkeitsüberwachung abgeschaltet. Es gibt keinen Eintrag dann in dem entsprechenden Speicher, wenn Du schneller als 90 fährst! Aber dennoch muss man vorsichtig sein, wird man von der :police: angehalten, kann man einen Geschwindigkeitsausdruck machen.


    f2.jpg


    Und nur jetzt kann der :police: sagen, dass Du mit Anhänger zu schnell warst. Macht er den Ausdruck von gestern und da sind Spitzen von 130 km/h drin, kann er Dir nicht nachweisen, dass da ein Anhänger am Auto war, das wird nirgendswo aufgezeichnet. Im Gerät wird der heutige Tag und die letzten 364 gespeichert. Man kann vielleicht am Profil ableiten, dass es möglich war, dass ein Anhänger dran war, wenn man die ganze Zeit um die 80 fährt und dann eine Spitze von 120 drin ist, beweisen kann man es nicht, ich kann auch ohne Anhänger hinter den LKW bleiben.


    Das ist auch ein Grund, warum ich mir einen eigenen Kipper mit 1,5 Tonnen Gesamt holen will. Ich kann den von meinen Nachbarn nutzen, der hat aber 2 Tonnen und mein Auto auch, also 4 Tonnen zulässiges Gesamtzuggewicht, somit Fahrtenschreiber pflicht, bei gewerblicher Nutzung.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Also wenn man kein Anhänger hinten dran hat, stellt man das Digitalekontrollgerät auf "out" so mit kann ich ohne Fahrer Karte fahren. ( gefahrene Geschwindigkeit wird trotzdem gespeichert ) wenn man dann wieder mit Anhänger fährt, kontrollgerät wieder umstellen und so sieht der:police:bei der nächsten Kontrolle und Ausdruck des Gerätes ( Auslesen des Gerätes) wann mit Anhänger gefahren wurde und wann nicht. Es kann auch mal passieren das das Kontrollgerät unterwegs mit Anhänger kaputt geht bzw.nicht aufzeichnet. Einfach ende der Tour nenn ausdruck machen und alles nach tragen und als Dokument mit führen die nächsten 28 tage.

    Anhänger : Eduard 2.56x 1.50x 0.30 1,5 t


    Was nützt der Tiger im Tank? Wenn nenn Esel am Steuer sitzt...

  • Nur mal Interessehalber.......

    Was würde so eine Nachrüstung mit Allem kosten? :/.

  • hier fährt doch bestimmt jemand mit zugfahrzeug unter 3,5 t

    und gelegendlich mit anhänger,dann gesamt über 3,5t im gewerblichen bereich

    also er transportiert irgend etwas von A-B was er nicht zur ausübung seiner tätigkeit braucht

    z.b. für jemanden aus dem nachbardorf,eine fuhre kies vom kieswerk zum nachbarn in die hofeinfahrt.

    nicht nur der FS ist Pflicht, sondern auch ne entsprechende Genehmigung


    EUG.jpg



    Außer Führerschein wollte aber noch nie irgendwer was anderes sehen, egal was ich hinten dran hängen hatte bzw aufgeladen hatte

  • Nur mal Interessehalber.......

    Was würde so eine Nachrüstung mit Allem kosten? :/.

    Allein das Kontrollgerät kostet 1000€! Dann der Einbau. Das Gerät hat die Maße für einen DIN Schacht, (Radioschacht) das haben die meisten PKW heute nicht mehr, durch Multimedia Komponenten. Also ist Basteln angesagt, den der Fahrer muss das Display sehen können. Dann ist ein 2. Geschwindigkeitgeber nötig, ABS oder GPS. Dadurch wird kontrolliert, ob das Hauptsignal der Geschwindigkeit plausibel ist. (Stehen oder Fahren) Also so gut 5 Stunden Einbau + Prüfung, nochmal 2 Stunden! Da ist man gut 1700 -2000€ netto los. Und alle 2 Jahre Tachoprüfung für 250€.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Man gut, dass ich nicht gewerblich unterwegs bin...:|....

    Da kommt eins zum anderen....

    Und die Nöte der Betroffenen sind so nun ein Stück mehr nachvollziehbar X/.

  • Ich kenne 2 Leute, die mit einem PKW mit größerem Anhänger unterwegs waren und schon vor Jahren über 1000 Euro Bußgeld zahlen mussten. Deshalb ließ der eine einen Fahrtenschreiben in den Kofferraum seines BMW einbauen.

    Inzwischen sind ja nur noch digitale erlaubt, mit Fahrerkarte soweit ich weiß und dem ganzen Quatsch, Die sind sehr teuer, ab Werk meistens nicht zu bekommen und extrem aufwendig in moderne Autos nachzurüsten.

    Schöner Mist.

  • Inzwischen sind ja nur noch digitale erlaubt, mit Fahrerkarte soweit ich weiß und dem ganzen Quatsch, Die sind sehr teuer, ab Werk meistens nicht zu bekommen und extrem aufwendig in moderne Autos nachzurüsten.

    Hmmm. In der Tat ist dann ja komisch:

    Wenn wie oben schon genannt und auch im verlinkten Bericht für 'ne Kombination aus Zugfahrzeug BIS 3,5to UND Anhänger BIS 3,5to (also 7to Zug-Gesamtgewicht) theoretisch NICHT die Schlüsselzahl 95 benötigt wird... wie soll das dann mit der Fahrerkarte laufen? :/

    Gut, da hab' ich mich bisher einfach noch nicht informiert... aber würde ich die auch normal ohne die "95" bekommen, wenn ich (z.B.)die jetzt wollte/bräuchte?!


    edit:

    https://service.hessen.de/html/Kfz-Fahrerkarte-7183.htm


    Gut, ist jetzt Hessen, sollte aber für andere Bundesländer ähnlich sein.

    Dann sollte das ja NOCH halbwegs problemlos/günstig sein?! Ggü. Geschichten AB 7,5to zGG. X/

    Allerdings... was ist mit Arbeits- / Lenk- / Ruhezeiten?! Gelten DIE dann wie bei den Großen?!

  • So wie ich es verstehe (ohne Gewähr): Zul. Zug Gesamtgewicht über 3,5 to und gewerblich, außerhalb der Handwerkerregel (100 km Umkreis) braucht es den digitalen Fahrtenschreiber.

    Damit dieser benutzt werden kann, braucht es die Fahrerkarte.

    Solange aber die Fahrtätigkeit nicht die Haupttätigkeit darstellt (wie z.B. bei Handwerkern), braucht es dafür nicht die Module bzw. die Schlüsselnummer 95, normaler BE reicht.

  • Frischling hat es korrekt zusammengefasst.

    Und die Lenk-/Ruhezeiten gelten selbstverständlich genau so, wie bei den dicken Brummis. Schon witzig alles.


    Im Prinzip genauso sinnlos wie der Betrieb von Traktoren:


    Ziehe ich mit dem kleinen Traktor einen Anhänger und das Teil hat ein schwarzes Nummernschild (Ich will privat Holz machen, z. B.), darf ich, insofern ich nur einen PKW-Führerschein (B) habe nicht über 3,5t kommen, da sonst illegal.

    Der Anhänger braucht TÜV, wird besteuert und muss angemeldet werden.


    Habe ich ne grüne Nummer am Trecker (auf Land- oder Forstwirtschaft angemeldet), z. B. weil mir das Stück Wald selbst gehört, greift Führerschein L auf meiner Karte: Der Anhänger benötigt keinen TÜV, muss nicht angemeldet werden (bis 25kmh) und kann mit Folgekennzeichen gezogen werden. Ich kann mir sogar noch einen zweiten Anhänger hinten dranbinden und wenn ich diese einzeln nicht über ihr zGG bringe, dann ist es sogar vollkommen bums was die Fuhre wiegt.


    Hat zwar nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber so absurd sind die Regelungen was die Führerscheine angeht. Die 95er Regelungen sind ähnlich behämmert...

  • es gibt noch ne beknackte Regel, zumindest damals als ich meine Speditionsprüfung gemacht hab wars noch so


    ab 3,5t braucht man nen Fahrtenschreiber


    ABER bereits ab 2,8 t muß man in D ein handschriftliches Fahrtenbuch führen, um die Ruhezeiten nachweisen zu können


    bin mir aber nicht sicher ob diese Regel heute noch gilt, wurde seit den 90er ja doch einiges geändert


    aber früher hatten Fahrzeuge ab 2,8t ja meist schon LKW Zulassung



    beim Amarok bekommt man Kontrollgerät ab Werk (820 €) wenn man will, oder auch nur die Vorbereitung (330€) dazu