Hallo,
Ich bin gerade vom vielen lesen verwirrt. Ich habe eine Volvo V50 mit 1960Kg zGG und 1500Kg Anhängelast. Ich möchte nun meinen neu erworbenen Anhänger mit 2000Kg zGG gewerblich anmelden auf meinen Reifenservice.
Da ja bei gewerblicher Nutzung die <3500kg Regel gilt, zählt in meinem Fall die Anhängelast des Kfz oder das zGG des Anhängers beim Fahren als Gespann?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
Viele Grüße Andi