Hallo,
Ich bin in der FZV (§13 Abs.2) auf ein Verzeichnis der auf den Halter zugelassenen Anhänger gestoßen. Das ersetzt das mitführen des Teils 1, wenn man mehrere Anhänger hat.
Zitat(2) Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann zusätzlich neben der Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsbehörde auf Antrag ein Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger ausgestellt werden. Das Verzeichnis muss Name, Vorname und Anschrift des Halters sowie Marke, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus, Leermasse, zulässige Gesamtmasse und bei Sattelanhängern auch die Stützlast, die FahrzeugIdentifizierungsnummer, das Datum der ersten Zulassung und das Kennzeichen der Anhänger enthalten.
Hat jemand so etwas von der Zulassungsstelle schon mal geholt? Kumpel mit mehreren Anhängern ist interessiert. Dann legt er in jedes Auto eine Ausfertigung davon und behält die Teile 1 im Büro.