Verständnisfrage Stützlast

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe mal eine Frage zur Stützlast meines Plattform Anhängers.
    Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2700kg und eine zulässige Stützlast von 75kg.
    Das bedeutet doch, das der Anhänger niemals 2700kg Gesamtgewicht haben darf, da er 4% davon Stützlast haben muss oder?


    Da er maximal 75kg Stützlast haben darf, darf der Anhänger nach meinem Verständnis ja nur maximal 1875kg wiegen. Da die75kg Stützlast dem PKW zugerechnet werden, ergibt das 1950kg Gesamtgewicht des Anhänger, also satte 750kg weniger, als wofür der Anhänger zugelassen ist.


    Übersehe ich hier etwas? Ich muss eine Last mit 2000kg ziehen, der Anhänger wiegt leer etwas weniger als 500kg, Gesamtgewicht also knappe 2500kg, somit gute 200kg weniger als zulässig.


    Mein PKW darf 2500kg ziehen und hat max. 100kg Stützlast.


    Gibt es eine Möglichkeit, die Last transportieren zu dürfen? Übersehe ich etwas, gibt es Ausnahmen?



    Für mein Verständnis wäre dann die zulässige Gesamtmasse des Anhänger ein leeres Versprechen, da diese durch die Stützlast von 75kg bereits auf 1950kg begrenzt ist. :/

    Das kann doch nicht sein?! Darf die Stützlast vielleicht doch weniger als 4% betragen? Wenn ich 3% Stützlast annehmen würde, wären das bei 2500kg Gesamtmasse des Anhänger 75kg und somit rein vom Gewicht her zulässig.


    Ich komme bei dieser Frage leider nicht mehr weiter, überall steht mindestens 4% aber dann macht das zulässige Gewicht meines Anhängers von 2700kg (und das vieler anderer Anhänger ja auch) überhaupt keinen Sinn? =O


    Es steht zwar noch im Gesetz, das es nicht mehr als 25kg sein müssen aber dann macht die Formulierung mit grundsätzlich mindestens 4% wenig Sinn. Soll es vielleicht heissen, bis 25kg mindestens 4%, darüber ist weniger Prozentualer Anteil zulässig?



    LG Stefan



    PS: es ist ein 2 Achser Hochlader

  • Die 4% schreibt zwar der ADAC, aber ich würde immer auf den höchstmöglichen Wert gehen (also den kleinsten, der auf den Schilderm am PKW / Anhänger steht - denn mehr darf dann entweder das Auto oder der Anhänger technisch nicht).
    Bei 3500kg wären die 4% ja bereits 140kg was nicht jedes Fahrzeug überhaupt darf (die Anhänger meist schon - das kommt meist ziemlich genau hin mit den 4% - zumindest im Falle meines Tema und des Pilob).


    In deinem Falle, sofern der Füherschein es hergibt, darfst du an deinen PKW echte 2500kg anhängen wovon 75kg als Stützlast auf der Kugel lasten müssen.
    Du solltest also keine Probleme mit deinem Transport haben gewichtstechnisch sofern die genannten Gewichte auch zutreffen.


    Die 2700kg darf der Anhänger tatsächlich auch wiegen, es müssen aber eben 75kg (da kleinster Wert) dieser 2700kg als Stützlast anliegen was man durch die Beladung angleichen kann/muss - du dürftest das dann halt nicht ziehen mit deinem PKW weil zu schwer.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Hmmm,...

    die angegebene Stützlast ist das Maximum, weniger darf auch sein.

    Obwohl es natürlich schon Sinn macht, die sützlast möglichst auszureizen.


    Kini

  • Was ist an der 4% Regelung nicht zu verstehen? Die regelt eine Mindeststützlast, die gewährleistet sein muss. Und das sind eben mindestens 4% vom zGg des Anhängers oder eben mindestens 25kg bei Anhängern, bei denen die 4%-Regelung einen Wert über 25kg ergeben würde.


    Ein HP300 (DDR-Klaufix) mit einem zGg von 300kg müsste also mindestens 12kg Stützlast aufweisen, es darf auch gerne mehr sein. Ein HP500 entsprechend 20kg. und bei einem Anhänger mit einem zGg von 625kg erreichen wir die magische 25kg-Grenze. Bei allen Anhängern zwischen 625kg und 3500kg zGg reichen dann also mindestens 25kg Stützlast.


    Der Anhänger sollte also immer irgendwas zwischen den 4%/25kg und dem für die jeweilie Kombination (Zugfahrzeug/AHK/Anhänger) zulässigen maximalen Stützlastwert aufweisen.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • wenn das Zugfahrzeug es hergibt kann der Anhänger sogar 2800 kg haben, 2700 auf der Achse und 100 Stützlast die der Anhänger bestimmt darf in der Klasse, der kleinste wert ist entscheidend, nicht der Schmarrn der auf den Aufklebern steht mit den 4%


    die :police: schauen auch nur ob nicht drüber bist, aber rechnen fängt da keiner an

  • Ok, war nicht sicher wie das mit den 25kg zu verstehen ist. Also ich muss, wenn ich mit meiner Stützlast nur bis 25kg komme, min. 4% der Anhängermasse als Stützlast haben. Es dürfen aber auch weniger als 4% sein, sofern immer noch mindestens 25kg auf die Stützlast entfallen.

    Das hatte ich schon vermutet aber häufig hat man nur min. 4% gelesen, dieser 25kg Passus fehlte häufig ganz (hab mich quer durchs Netz gelesen).

    Daher war ich am Ende so verunsichert, das ich diesen Passus gar nicht mehr beachtet habe.


    Gut, dann ist alles klar, vielen Dank euch allen.


    PS: mein Anhänger darf tatsächlich nur Max. 75kg Stützlast, der PKW gibt immerhin 100kg her.


    Führerscheintechnisch gibt es kein Problem, bin in Besitz der CE.


    Danke, Stefan

  • Und ja natürlich, ich versuche bei der Beladung die 75kg Stützlast des Anhängers auszunutzen da es Fahrdynamisch stabiler ist.


    Aber rein rechtlich müsste ich nur min. 25kg Stützlast haben - verstanden. Danke nochmals

  • wenn das Zugfahrzeug es hergibt kann der Anhänger sogar 2800 kg haben, 2700 auf der Achse und 100 Stützlast die der Anhänger bestimmt darf in der Klasse, der kleinste wert ist entscheidend, nicht der Schmarrn der auf den Aufklebern steht mit den 4%


    die :police: schauen auch nur ob nicht drüber bist, aber rechnen fängt da keiner an

    Obacht.

    Wenn in den Papieren ein zGG von xxxx kg steht, dann ist das inkl. der Stützlast.


    Mir ist nur bei alten ungebremsten Hängern bekannt, daß Achslast und zGG verschiedene Werte haben.


    Kini

  • Das ist nicht incl der Stützlast!

    Wenn das ZGG vom Anhänger zb 1500kg ist und das Zugfahrzeug eine Anhängelast von zb 2000kg hat, darf der Anhänger insgesamt 1500kg plus die Max Stützlast beladen werden, bzw 1500kg plus Stützlast wiegen.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ja das ist korrekt, die Stützlast wird vom Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen und auf das des Zugfahrzeuges aufaddiert. Das heißt im gleichen Moment auch, das sich zwar das Gesamtgewicht meines Anhängers verringert (ich kann also tatsächlich weiteres Gewicht in Höhe der Stützlast auf den Anhänger zuladen) aber auch dass sich das Gesamtgewicht meines Zugfahrzeuges erhöht (bzw. das Zuladegewicht meines Fahrzeuges um die Stützlast verringert). Es kommt also zu einer Gewichtsverschiebung in Höhe der Stützlast vom Angänger zum Zugfahrzeug.

    Ganz einfach deshalb, weil die Stützlast nicht auf den Rädern des Anhängers, sondern auf der Hinterachse des Zugfahrzeuges auf den Boden wirkt.

  • nein sie wird NICHT vom zGm des Anhängers abgezogen - sondern kommt noch dazu! Wie Glonntaler und Mario schon meinten.

    Aber ja richtig, zum Zugfahrzeug wird sie dazuaddiert.


    Steht auch in der EU-VO 2018/858, auf die auch in der StVZO verwiesen wird und somit allgemeingültig ist:


    2.2.3. Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die

    Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe

    auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

  • das ganze gilt aber nur bis zu 3,5t, dann ist definitiv Schluss


    3,5t Achslast plus 100 kg Stützlast ist nicht mehr erlaubt

    Danke für den Hinweis. Das war mir bisher gar nicht bewusst, da ich davon ausgegangen bin, dass die Stützlast immer dem Zugfahrzeug zugeschrieben wird.

    Wieder etwas dazugelernt. Dann müssten die Achsen bei einem 3,5 t-Tandem-Anhänger auch nicht auf 1.750 kg pro Stück ausgelegt sein, sondern lediglich auf 1.738 kg (denn man benötigt ja mindestens 25 kg Stützlast) :/

  • Den Anhängerhersteller möchte ich sehen, der die Achsen auf 1.738 Kg auslegt. ;)


    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

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    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Die brauchen doch eh viel Reserve beim Überfahren des Kantstein, da wird also niemand theoretische zwölfeinhalb Kilo runterrechnen.


    Mindestmass berechnen, dann nächstgrössere Standardgrösse nehmen. Und schon sind die 25 kg in der Praxis vom Tisch.

  • Was ist an zulässiger Gesamtmasse nicht zu verstehen?

    Da wird keine Stützlast abgezogen.

    Der Anhänger darf abgekuppelt nicht mehr als die zulässige Gesamtmasse wiegen.

  • was ist an einer EU-Verordnung nicht zu verstehen?!? :rolleyes:

    Naja, man muss diese Verordnung schon im genauen Wortlaut lesen.

    Ich beschäftige mich schon länger damit und mir wäre es andersrum auch lieber.

    Spätestens bei einer Kontrolle im Ausland kommt das böse Erwachen.