Ladungsüberstand nach Vorne

  • Hallo zusammen,


    grundsätzlich ist eine nach vorne überstehende Ladung nicht zulässig. (das ab *glaube* 2,5m Höhe lassen wir mal außen vor)


    Nun kann bei vielen Anhängern die vordere Bordwand umgeklappt werden. Was zählt den als "nach vorne überstehend". Wenn die Ladung die Ladefläche überragt oder die "Umrisse" des Fahrzeugs (in diesem Fall Anhänger).


    Ein Beispiel dazu:

    Länge Ladefläche 3m

    Länge Kugelkopf bis Anfang Ladefläche 1m


    wird ein Wasserrohr mit 3,9m geladen --> vordere Bordwand geöffnet (das das Rohr ordentlich gesichert wird, setzen wir mal vorraus). Gilt dieses Rohr dann als nach vorne überstehende Ladung? Es überragt das vordere Ende der Ladefläche


    bleiben wir bei diesem Beispiel:

    Es wird eine Holzplatte transportiert --> diese ist Rechteckig --> steht also über den Umriss des "Deichseldreiecks" hinaus (Kurve fahren wird schwierig --> Ecke kommt mit Zugfahrzeug in Konflikt)


    Ich denke Ihr wisst auf was ich hinaus will.

    Danke schon mal für eure Antworten.

    Viele Grüße ;)

  • Ladungsüberstand wird über die Fahrzeugbegrenzung also incl. Deichsel und Kupplung definiert. Beim Auto zählt ja auch nicht nur die Fahrgastzelle.


    Gruß Fritz

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Hallo Fritz,


    dann siehst Du das auch so wie ich.

    Die nach vorne geklappte Bordwand --> ändert allerdings die "Draufsicht" des Anhängers


    Bild 1.PNG


    Bild 1 "zulässig" da die Holzplatte die Kontur des Anhängers nicht überschreitet


    Bild 2.PNG


    Bild 2 "nicht zulässig" Platte überragt Kontur


    Bild 3.PNG


    Bild 3 "zulässig" alles innerhalb der Kontur



    P.S. das die vordere Bordwand die Ladung "durchtrennt" bitte ich zu übersehen

    Viele Grüße ;)

  • Bei Bild zwei wären evtl. Umrissmarkierungen/Warntafeln nötig, wenn sie seitlich über das Zugfahrzeug hinaus ragt, aber ist mmn. auch zulässig.

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  • Lies mal lieber genau hier nach: https://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_060203x2.htm/


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Deshalb hadie Warntafeln.

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  • Ich denke Ihr wisst auf was ich hinaus will.

    Danke schon mal für eure Antworten.

    Nein, aber ist eh egal, das kann beim Anhänger auch 4 m vorne raus stehen, solang es nicht über dein Auto raus steht


    ich lege manchmal meine 5m Leiter aufs Dach der Werkzeugkiste, die steht dann hinten 50cm über, damit ich was hab zum runter zurren, der Koffer ist 2,50, also stehen 2m vorne über, auch übers Auto, ist völlig egal und zulässig

  • Nur bei Spitzkurven musst du aufpassen :D

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • ne selbst wen ich voll einschlage schaut die seitlich nicht drüber


    und selbst wenn, wäre das rechtlich zulässig, solange sie kein größeren Radius macht als das Auto


    die könnte also auch etwa 2 m übers Auto stehen, ab Kupplungspunkt gerechnet

  • Lies mal lieber genau hier nach: https://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_060203x2.htm/


    kc85

    Abbildung 6.2.3.22: https://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_060203x2.htm/


    ist halt zu prüfen ob bei max. Lenkeinschlag (auch rangieren) Berührung Ladung Zugfahrzeug ausgeschlossen ist --> in meinem Fall bei umgelegter vorderen Bordwand ist das gegeben außder der Winkel wird kleiner 90° aber das hat mir "Fahren" auch nichts mehr zu tun


    Abbildung 6.2.3.23: https://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_060203x2.htm/

    das wäre ja das Beispiel mit der Holzplatte --> das gezeichnete Rohr verläuft genau zur Kupplung --> keine Kollision mit dem Zugfahrzeug möglich







    Viele Grüße ;)

  • na das sind aber keine zugelassenen Zurrpunkte....


    *hust hust*

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  • Ja und? Diese Ringösen, die viele Anhängerhersteller ab Werk verbauen, sind auch keine zugelassenen Zurrpunkte, ebensowenig an den Anhänger angeschweißte Kettenglieder. Selbst die meisten "professionellen" Zurrpunkte, die man so kaufen kann, haben keine gesonderte "Zulassung". Da kräht kein Hahn danach! Und vergiss auch nicht: Ne Aluleiter wiegt ein paar Kilo, nicht ein paar Zentner!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Weiß ich doch alles. Wollt auch nur mal Schlaumeier spielen und alles in Frage stellen was nicht unbedingt in der Din steht.


    Genau aus diesem Grund mach ich Schnellputzleisten mit Kabelbindern fest

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