Hallo zusammen, grundsätzlich ist eine nach vorne überstehende Ladung nicht zulässig. (das ab *glaube* 2,5m Höhe lassen wir mal außen vor) Nun kann bei vielen Anhängern die vordere Bordwand umgeklappt werden. Was zählt den als "nach vorne überstehend". Wenn die Ladung die Ladefläche überragt oder die "Umrisse" des Fahrzeugs (in diesem Fall Anhänger). Ein Beispiel dazu: Länge Ladefläche 3m Länge Kugelkopf bis Anfang Ladefläche 1m wird ein Wasserrohr mit 3,9m geladen --> vordere Bordwand geöffnet (das das Rohr ordentlich gesichert wird, setzen wir mal vorraus). Gilt dieses Rohr dann als nach vorne überstehende Ladung? Es überragt das vordere Ende der Ladefläche bleiben wir bei diesem Beispiel: Es wird eine Holzplatte transportiert --> diese ist Rechteckig --> steht also über den Umriss des "Deichseldreiecks" hinaus (Kurve fahren wird schwierig --> Ecke kommt mit Zugfahrzeug in Konflikt) Ich denke Ihr wisst auf was ich hinaus will. Danke schon mal für eure Antworten.