Hallo zusammen.
Wir wollen eventuell zwei Fahrzeuge (ATV´s) auf meinem Anhänger transportieren.
Die Ladefläche ist ja 3,5m lang, beide Fahrzeuge zusammen jedoch so in Richtung 4,2m.
Jetzt besteht ja die Möglichkeit die Fahrzeuge jeweils vorne und hinten an der Anhängerkante Überstehen zu lassen.
Doch wie sieht es da rechtlich aus
Muss das komplette Rad noch auf dem Anhänger stehen
Oder kann ich mit der Achse bis an die Anhängerkante gehen
Und klar, das ZLGG wird natürlich eingehalten. Wir fahren am WE mit den Karren zum Wiegen.