Hallo Zusammen,
jeder Anhängerbesitzer kennt es, man kann einen Anhänger für die Nutzung von 100km/h untersuchen und freigeben lassen.
Die Rahmenbedingungen sollten hier im Forum hinreichend bekannt sein.
Leider ist die langläufige Meinung, dass das 100km/h Schild am Anhänger die Nutzung dieser Geschwindigkeit auf allen Straßen mit allen Zugfahrzeugen freigibt.
Den wenigsten ist die Pflicht des Fahrers der Einhaltung der 6 Jahres Grenze bei den Reifen, sowie die Beschränkung auf Autobahnen sowie Bundeskraftfahrtstraßen mit baulicher Trennung bekannt.
Was aber besonders auffällt, dass die kleinsten Autos ihren Anhänger mit 100kmh über die Straße (Alle Straßen!) ziehen ohne dass die Fahrer jemals etwas von einem Mindestleergewicht gehört haben.
Früher ( Zeitpunkt mir nicht bekannt) wurde das geforderte Leergewicht in den Schein des Anhängers eingetragen. Doch leider muss man heute selber rechnen.
Aus diesem Grund habe ich für mich eine Tabelle gemacht und meine KFZ dort markiert um das Mindestleergewicht für einen eventuellen Miet/Leih- 100er Anhänger einzuhalten.
( Tabelle kann gerne als PN versandt werden)
Aber was fällt da auf?
Das Mindestleergewicht für einen 750kg ungebremsten Baumarktanhänger beträgt 2500kg (Anhänger ZGM = 0,3 * Leergewicht des Zugfahrzeuges)
Die wenigsten der genutzten Zugfahrzeuge kann ein Leergewicht von 2500kg aufweisen ( ein Touareg hat "nur" 2093kg)
Das sollte heißen, dass die meisten ungebremsten Baumarkt 750kg Anhänger zwar eine 100er Zulassung haben, diese aber nicht nutzen dürfen.
Wesentlich interessanter wird es am anderen Ende:
Ein 3500kg Anhänger ( ohne WoWa) benötigt ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 3181,8kg wenn er nur Bremse (bei 3,5t nicht verwunderlich...) und Dämpfer hat. Weist er noch eine Antischlingerkupplung auf, verbessert sich das Mindestleergewicht auf 2916,7 kg.
Wie auch beim 750kg Anhänger stelle ich mir die Frage welches KFZ bis 3,5t Gesamtgewicht eine derartiges Leergewicht aufweisen kann. Es blieben nur 500kg Nutzlast übrig. Selbst Fahrzeuge der Sprinter Klasse haben Leergewichte um die 2,2 Tonnen um eine Nutzlast von mindestens einer Tonne zu erzielen.
Ist diese Regelung derart unüberlegt? Oder auch eine Augenwischerei der Händler, die extra noch die 100er Zulassung verkaufen wollen? ( Ganz zu schweigen von den Prüforganisationen, die einen nicht darauf hinweisen)
Wer achtet denn wirklich auf das Mindestleergewicht? Seid ihr schon mal bei Kontrollen dazu kontrolliert worden?
Grüße
Arba