100er Zulassung für 3,5t Anhänger - an welches Zugfahrzeug

  • Hallo Zusammen,


    jeder Anhängerbesitzer kennt es, man kann einen Anhänger für die Nutzung von 100km/h untersuchen und freigeben lassen.

    Die Rahmenbedingungen sollten hier im Forum hinreichend bekannt sein.


    Leider ist die langläufige Meinung, dass das 100km/h Schild am Anhänger die Nutzung dieser Geschwindigkeit auf allen Straßen mit allen Zugfahrzeugen freigibt.

    Den wenigsten ist die Pflicht des Fahrers der Einhaltung der 6 Jahres Grenze bei den Reifen, sowie die Beschränkung auf Autobahnen sowie Bundeskraftfahrtstraßen mit baulicher Trennung bekannt.

    Was aber besonders auffällt, dass die kleinsten Autos ihren Anhänger mit 100kmh über die Straße (Alle Straßen!) ziehen ohne dass die Fahrer jemals etwas von einem Mindestleergewicht gehört haben.

    Früher ( Zeitpunkt mir nicht bekannt) wurde das geforderte Leergewicht in den Schein des Anhängers eingetragen. Doch leider muss man heute selber rechnen.

    Aus diesem Grund habe ich für mich eine Tabelle gemacht und meine KFZ dort markiert um das Mindestleergewicht für einen eventuellen Miet/Leih- 100er Anhänger einzuhalten.

    ( Tabelle kann gerne als PN versandt werden)


    Aber was fällt da auf?

    Das Mindestleergewicht für einen 750kg ungebremsten Baumarktanhänger beträgt 2500kg (Anhänger ZGM = 0,3 * Leergewicht des Zugfahrzeuges)

    Die wenigsten der genutzten Zugfahrzeuge kann ein Leergewicht von 2500kg aufweisen ( ein Touareg hat "nur" 2093kg)


    Das sollte heißen, dass die meisten ungebremsten Baumarkt 750kg Anhänger zwar eine 100er Zulassung haben, diese aber nicht nutzen dürfen.


    Wesentlich interessanter wird es am anderen Ende:

    Ein 3500kg Anhänger ( ohne WoWa) benötigt ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 3181,8kg wenn er nur Bremse (bei 3,5t nicht verwunderlich...) und Dämpfer hat. Weist er noch eine Antischlingerkupplung auf, verbessert sich das Mindestleergewicht auf 2916,7 kg.

    Wie auch beim 750kg Anhänger stelle ich mir die Frage welches KFZ bis 3,5t Gesamtgewicht eine derartiges Leergewicht aufweisen kann. Es blieben nur 500kg Nutzlast übrig. Selbst Fahrzeuge der Sprinter Klasse haben Leergewichte um die 2,2 Tonnen um eine Nutzlast von mindestens einer Tonne zu erzielen.


    Ist diese Regelung derart unüberlegt? Oder auch eine Augenwischerei der Händler, die extra noch die 100er Zulassung verkaufen wollen? ( Ganz zu schweigen von den Prüforganisationen, die einen nicht darauf hinweisen)


    Wer achtet denn wirklich auf das Mindestleergewicht? Seid ihr schon mal bei Kontrollen dazu kontrolliert worden?


    Grüße
    Arba

  • Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bist du in diesem Forum mit deinen Ausführungen nicht an der richtigen Stelle. Hier kennt JEDER die Rahmenbedingungen der minimal einzuhaltenden Leermassen.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • alter Hut, die Bedingungen stehen hier mehrfach im Forum und das es für 3,5t Anhänger keine passenden Zugfahrzeuge gibt ist auch hinreichend bekannt


    Viel geschrieben, aber umsonst, hättest dir sparen können :)

  • Stimme dir grundsätzlich zu

    Eine Q8 wiegt glaube ich schon so Richtung 2,5 bis 2,8 Tonnen.

    Ich wurde Mal mit Anhänger bei 100kmh geblitzt wo man schneller als 80 fahren durfte. Beim Widerspruch wollte die Behörde nur den Fahrzeugschein des Anhänger sehen....

    Und das obwohl dort ja ziemlich klar das mindest Leergewicht eingetragen ist.


    Edith: Google sagt doch nur so 2,4 Tonnen beim RS

    Naja wie dem auch sei. Es gibt auch Auto mit 3 Tonnen Leergewicht welche noch als Pkw laufen. Zb Wohnmobile oder importierte us Pickups.

    Die Regelung ist ja nicht nur für deine zwei extreme...


    Auf deine Frage zurück zu kommen: nicht viele Anhänger Fahrer 😅

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - 07.2024)

    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Hier im Forum ist das weitgehend diskutiert und bekannt. Außerhalb des Forums hatte ich, bei meiner Suche nach einem Mietanhänger, ein Erlebnis.


    Der Vermieter hat zwei 750km Anhänger in der Vermietung. Beide mit 100km/h Zulassung und Plakette.


    Der Eine ist ungebremst, also wie oben.

    Zugfahrzeug 2500kg


    Der Andere mit Auflaufbremse aber ohne Stoßdämpfer.

    Aussage des Vermieters „den kann man auch an einen Golf hängen und darf die 100km/h fahren. Stoßdämpfer werden schon seit ein paar Jahren nicht mehr benötigt.


    Verwunderte Grüße

    Uwe

  • UweZ

    Auf Vermieter kannst dich eh nicht verlassen. Wollte mal einen 1.3 t Anhänger leihen (mein Zugfahrzeug hatte 2070kg ZGG) als er meinen Führerschein sah wollte er mir den Anhänger nicht geben. Als ich ihn aufgeklärt habe mischte sich sein Kollege ein er arbeite Hauptberuflich in einer Fahrschule und ich dürfe mit Klasse B nur 750kg fahren. Als ich drauf bestand er solle sich mal schlau machen und beide dann mal Google benutzt haben hab ich den Anhänger plötzlich bekommen es wurden aber die Gewichte handschriftlich im Mietvertrag ergänzt.

    Soviel zum Thema Vermieter.

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback 8)

    Anhänger:

    1300kg Kastenanhänger mit DIY-Aufbau