Sonntagsfahrverbot 3500kg Kawa+3500kg Anhänger

  • Wie ist die derzeit gültige Rechtslage in Deutschland?

    Kastenwagen 3500kg und Anhänger 3500kg, Transport einer Filteranlage die ich dann anschließend montiere.

    Einmal quer durch von Österreich nach Bad Bentheim. Und das in der letzten Juniwoche.

    Corona bedingt gab es doch mal Ausnahmen das fast alles immer transportiert werden durft, gibt's da noch was?

    Oder ist das Ganze generel gefallen oder nur für private Zwecke wie Pferd, Wowa..


    Hab schon gesucht aber nix aktuelles gefunden, die Threats sind alle schon älter.


    Würde gerne schon am Sonntag die fast 900km Anreise abspulen um dann die Woche Zeit zur Montage zu haben, und dann vielleicht schon am Donnerstag retour zu fahren. Weil im schlimmsten Fall brauche zu länger und komme dann in den Wochenend oder gar Urlaubsverkehr. X/

  • Fahrtenschreiberpflichtig bin ich da ja auch noch, aber das kann ich mit einem Kontrollblatt (???) erfüllen, oder?

  • Wenn dein Kastenwagen ein LKW ist, wie ich aufgrund des Fahrtenschreibers vermute, musst du Sonntag Pause machen. Ausnahmen wegen Corona gibt es schon lange nicht mehr.



    Andreas

  • Fahrtenschreiber habe ich nicht, falle Bein uns inter die Handwerker Regelung. Die is ja bei euch auch auf einen gewissen Radius beschränkt wenn ich mich nicht täusche. Aber ich bin als N1 typisiert.

  • Ich kann etwas Halbwissen, zumindest für D beisteuern.

    Ist die Fahrt ausschließlich privater Natur kannst du ohne Fahrtenschreiber und auch am Sonntag fahren. Das ist kein Problem wenn du GaLaBauer bist und ne Heizung dabei hast. Als Klempner hast du verloren, auch wenn es 100x deine eigene Anlage ist.

    Die Kernversager der Handwerkskammer versuchen seit Jahren eine Regelung für vereinzelte Ausnahmefahrten auf den Weg zu bringen.

    Leider hat ein Kropf ohne Wertschöpfung erfahrungsgemäß geringen Erfolgsdruck und bekommt außer bedrucktes Papier nichts auf die Kette.

  • Zitat

    Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?

    An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

    Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.

    Quelle ADAC

    2019 Eduard 4020 Plattformtransporter - 3000kg

    2023 Eduard 3116 Kipper - 3000kg

    --------------

    2014 Dodge Durango 5,7 Citadel AWD LPG

    2011 Chrysler 300C 5,7 LPG

    2011 Opel Astra-J ST 2.0 CDTI Innovation [aktuell keine AHK :kratz: ]

  • Das mit der gewerblichen Nutzung ist ja schon geklärt.

    Aber hat dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung?

    Wenn nein, betrifft es dich sowieso nicht.

  • Warum nicht???

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Das mit der gewerblichen Nutzung ist ja schon geklärt.

    Aber hat dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung?

    Wenn nein, betrifft es dich sowieso nicht.

    Wie schon geschrieben N1.

    Also darf ich nicht. :(

    Anders herum gefragt, wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit, falls ich doch fahren würde ( was ich ja sicher nicht machen würde), wie scharf wird Kontrolliert, in welchem Bereich bewegt sich der Strafrahmen?


    Am Samstag muss ich auch bis 7:00 in Österreich sein :cursing:

    Was gilt in der Ferienreisezeit?

    Neben dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt es in der Hauptreisezeit im Sommer ein weiteres Fahrverbot. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, die gewerblich Güter befördern. Das Gleiche gilt für Lkw, die einen Anhänger ziehen, sofern der Zweck der Fahrt nicht privat ist. Das Verbot betrifft alle Samstage im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.



    Korrektur, nicht in Österreich aber schon zumindest schon von Nürnberg Richtung Heimat.

  • Wie schon geschrieben N1.

    Also darf ich nicht. :(

    Aber du fährst doch privat und nicht gewerblich

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • anders herum ,

    was machst du mit der Filteranlage?

    Baust du die irgendwo entgeltlich ein ?

    Wenn ja ist es gewerblich , brauchst du das Teil oder ist es privat , genauso wenn du es für Freunde ,Bekannte ohne Bezahlung einbaust .

    Alles privat , solange kein Geld mit der Ladung verdient wird .

    Die ganzen Vorschriften greifen nur beim gewerblichen Güterverkehr ,

    selbst Schausteller sind davon ausgenommen.

    Wäre ja noch schöner wenn ich für private Zwecke ein Sonntagsfahrverbot hätte.

    Bruno Hirth , 600kg ungebremst .

    BJ 1988,

    Zug-Fahrzeug Renault Kangoo 3, 130 PS,BJ 2022

  • Hast du aber, es sei denn, es ist zum Beispiel ein Sportgerät (Pferde, Rennfahrzeug) oder ein Wohnwagen geht natürlich auch. Schausteller sind halt ausgenommen, gibt noch mehr Ausnahmen.


    Andreas

  • Hast du aber,

    NEIN

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Oh Mann, ich gebe auf.

    Fahrt ihr man alle mit eurem LKW und Anhänger und wundert euch.


    Nachtrag:

    An dieser Stelle muss ich einräumen, dass mir die Novellierung 2017 nicht geläufig war und reine private Fahrten frei sind. Wie eng der Begriff privat ausgelegt wird, ist mir nicht bekannt.



    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Stulle ()

  • Das eine ist das mit dem Fahrverbot am Sonntag, das andere mit dem Fahrverbot am Samstag. Dass heißt für mich das ich Montag anreisen muss und irgendwie bis Samstag Früh zurück sein. Oder ich muss das Wochenende abwarten.

    Wo darin der Sinn liegt, das ich mich am Samstag nicht in die Kolone mit den Wohnwagen, Sportanhängern.....einordnen darf muss mir mal jemand erklären.

  • die Gesetze sind doch eindeutig


    und Fahrtenschreiberpflichtig bist natürlich auch, in D ab 2,8t reicht bis 3,5t ein Fahrtenbuch, ab 3,5t brauchst immer ein EG-Kontrollgerat, egal ob PKW oder LKW, sobald man gewerblich unterwegs ist

  • Sonntag ist mir klar und war mir ja bis zu einen gewissen Grad auch bewußt.

    War nur etwas verwirrt weil es Ja corona Erleichterungen gab und es ja Disskussionen gibt wegen LKW (bis 3,5) mit Anhänger erlauben. Aber das is ja nur für Private Fahrten.


    Aber das Ferienfahrverbot Samstags is halt auch noch ein Thema. :rolleyes:


    Ich wollte mich einfach vergewissern ob das alles leider noch/wieder so ist. Bin als Österreicher halt mit den Deutschen Regeln nicht so aktuell.

  • Bis Okt 2017 war die Regelung, dass Anhänger hinter Lkw (egal wie groß der Lkw ist) an Sonn- und Feuertagen nicht verkehren dürfen.
    kurz vorher gab es eine Novellierung, die schon die Anhänger für Sprtzwecke unbd Wohnwagen ausnahm, seit Oktober 2017 sond alle Privatfahrten davon ausgenommen.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o