Hallo zusammen hier im Anhänger Forum,
ich bin der Tobi und neu hier. Nicht neu im Bereich Fahrzeugtechnik, allerdings brauchte ich zum Glück noch nie den Erfahrungsschatz der Masse zum Thema Anhänger.
Nun zu meinem Anliegen. Ich versuche es mal recht übersichtlich zu formulieren.
Rahmenbedingungen:
B-Führerschein
Zugfahrzeug Leermasse 2200kg, max. Gesamtmasse 2900kg
Anhänger Stema MT4075 (750kg, offener Kasten 330mm hoch, innen 1135 x 2075mm, abgelastet auf 660kg, 100km/h-Zulassung)
Vorhaben:
Es sollen 2 Motorräder transportiert werden können
Ursprüngliche Nutzung muss weiterhin möglich sein
Idealerweise ohne Einzelabnahme
Kurzbeschreibung:
Ich möchte meinen Anhänger so anpassen, dass sowohl die aktuelle Nutzung als offener Kasten oder mit Spriegel & Plane möglich ist, als auch der Transport von 2 Motorrädern. Da die Bordwände 330 hoch sind, kann ein Motorrad nicht ganz außen positioniert werden. Die Fußrasten und die Auspuffanlage sind einfach im Weg. Steht ein Motorrad aber nicht ganz außen ist es völlig unmöglich 2 Fahrzeuge nebeneinander zu stellen. Es gibt fertige Motorradanhänger zu kaufen von z.B. Humbaur & Co. Diese haben ein Innenmaß (bzw. Außenmaß von Schiene zu Schiene) von 1140mm. Daher möchte ich meine Radführungen auf dieselbe Breite befestigen. Ein Abbauen der Bordwände ist nicht möglich, da der Anhänger als offener Kasten eingetragen ist und dann umgeschrieben werden muss. Dazu benötige ich dann einen gesonderten Rahmen untenrum und eine Einzelabnahme.
Diese Aussagen habe ich aktuell durch TÜV und Hersteller in Erfahrung bringen können. So weit, so klar.
Die Dekra war leider nicht sehr kooperativ zu dem Thema.
Nun zur Frage:
Darf ich die Bordwand kürzen?
Ich möchte halt gern bei 15cm einen Schnitt setzen. Jeweils oben und unten die entstandenen Blechkanten mit 4-Kant-Rohren stabilisieren. Durch die Rohre kann der obere Teil wieder angeschraubt werden.
Folge wäre eben, dass die Fußrasten und Auspuffe über die kurze Bordwand hinausragen und somit 2 Fahrzeuge jeweils ganz außen stehen können.
Meine Denkweise:
- Bordwände sind danach stabiler als vorher
- Status "offener Kasten" bleibt erhalten
- keine Eintragung notwendig
soooooo, das wars erst mal...
Ich hoffe wirklich jemand von euch hat da schon mal Erfahrung mit dem Thema gemacht und kann mir meine Gedanken bestätigen oder widerlegen.
PS: Die Bodenplatte soll eh auch mal erneuert werden. Das braucht nicht weiter erwähnt werden.
Viele Grüße, Tobias