Anhänger parken über 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Hallo Forum, es ist ja so glaube ich, verboten Anhänger über 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen 22 und 6 Uhr auf der Straße zu parken. Gilt das auch, wenn er an einem PKW angekuppelt ist? Der Hintergrund meiner Frage, wenn ein PKW Anhänger unter 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geparkt wird, darf er nur maximal 14 Tage da stehen, wenn er angekuppelt ist ist es egal. Danke im Voraus :thumbup:

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Danke für den Link. :super:

    Das ich da nicht selber drauf gekommen bin.................... :bigggrins:

    Da es mich aber nicht weiter gebracht hat, weil das wusste ich ja alles schon (siehe Frage), habe ich einen befreundeten Anwalt gefragt, die Antwort war interessant.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Zitat

    (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

    Dann Kuppelste eben ab... Machst nen Schloß drauf


    Gruß

    Hepp

  • Und was soll das bitte bringen? Erklär mal!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ist jetzt die Frage wie man "regelmäßig" definiert

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Ist wie :

    Täglich Schlüpfer wechseln und

    jährlich Sex, oder jeden Sonntag in die Kirche joggen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Naja so einfach ist das nicht. Wenn ich einen Monat dort 3x parke im nächten Monat garnicht und den Monat drauf nur am 5. Sonntag so kann mir keiner eine Regelmäßigkeit nachweisen denke ich

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • .... Wenn ich einen Monat dort 3x parke im nächten Monat garnicht und den Monat drauf nur am 5. Sonntag so kann mir keiner eine Regelmäßigkeit nachweisen...

    Das ist ja auch nicht "Regelmäßig", sondern unregelmäßig.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Da es mich aber nicht weiter gebracht hat

    Hmm Warum nicht?

    Zitat

    (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

    1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    3.in Kurgebieten und
    4.in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

    Eine Unterscheidung zwischen an und abgekuppelt gibt es nicht. Ergo ist das egal sobald der Anhänger mehr als 2 Tonnen hat.

  • Demnach darf man dann nicht mal einen eigenen 3,5t Anhänger am Auto(oder solo) vor dem Haus an der Straße parken 🤦‍♂️🤦‍♂️

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

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    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"