Hallo Forum, es ist ja so glaube ich, verboten Anhänger über 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen 22 und 6 Uhr auf der Straße zu parken. Gilt das auch, wenn er an einem PKW angekuppelt ist? Der Hintergrund meiner Frage, wenn ein PKW Anhänger unter 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geparkt wird, darf er nur maximal 14 Tage da stehen, wenn er angekuppelt ist ist es egal. Danke im Voraus
Anhänger parken über 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
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Weil ich da nicht gefunden habe (angekuppelt, über 2t zgg) sonnst hätte ich ja nicht gefragt.
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Danke für den Link.
Das ich da nicht selber drauf gekommen bin....................
Da es mich aber nicht weiter gebracht hat, weil das wusste ich ja alles schon (siehe Frage), habe ich einen befreundeten Anwalt gefragt, die Antwort war interessant.
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habe ich einen befreundeten Anwalt gefragt, die Antwort war interessant.
jetzt würde uns aber interessieren was der dir erzählt hat, weil es steht ja eh in der STVO
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Zitat
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Dann Kuppelste eben ab... Machst nen Schloß drauf
Gruß
Hepp
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Und was soll das bitte bringen? Erklär mal!
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Unsinn, wie so oft
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Ist jetzt die Frage wie man "regelmäßig" definiert
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ist doch ganz einfach
Was versteht man unter regelmäßig?
[1] in festen örtlichen oder zeitlichen Abständen wiederholt.
[2] immer wieder.
[3] gemäß der Regel.
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Ist wie :
Täglich Schlüpfer wechseln und
jährlich Sex, oder jeden Sonntag in die Kirche joggen.
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ist doch ganz einfach
Was versteht man unter regelmäßig?
[1] in festen örtlichen oder zeitlichen Abständen wiederholt.
[2] immer wieder.
[3] gemäß der Regel.
Naja so einfach ist das nicht. Wenn ich einen Monat dort 3x parke im nächten Monat garnicht und den Monat drauf nur am 5. Sonntag so kann mir keiner eine Regelmäßigkeit nachweisen denke ich
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seh ich auch so
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.... Wenn ich einen Monat dort 3x parke im nächten Monat garnicht und den Monat drauf nur am 5. Sonntag so kann mir keiner eine Regelmäßigkeit nachweisen...
Das ist ja auch nicht "Regelmäßig", sondern unregelmäßig.
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Da es mich aber nicht weiter gebracht hat
Hmm Warum nicht?
Zitat(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.Eine Unterscheidung zwischen an und abgekuppelt gibt es nicht. Ergo ist das egal sobald der Anhänger mehr als 2 Tonnen hat.
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Demnach darf man dann nicht mal einen eigenen 3,5t Anhänger am Auto(oder solo) vor dem Haus an der Straße parken 🤦♂️🤦♂️
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wenn du in 1 2 3 oder 4 wohnst nicht
ich zb dürfte, weil es als Mischgebiet gilt
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und die Regelmäßigkeit nicht vergessen. Also beim Kumpel vorm Haus mal 24 Stunden ist auch kein Problem.