Bootanhänger mit Boot aus Irland einführen

  • Wir sollen ein Boot samt Trailer (nicht zulassungspflichtig) aus Irland nach Deutschland holen. Welche Papiere brauche ich und worauf ist zu achten?

  • Welche Papiere du brauchst wird dir das AMt (Zoll, STVA) sagen können.

    Du soltest darauf achten, dass das Boot richtig auf dem Trailer gesichert ist und das der Trailer verkehrstauglich ist.

    Und genug Luft auf den Rädern!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Vielen Dank für die netten Einführungsworte von Mario77.

    Vielen Dank an altes Eisen. Da werden sorgfältig prüfen wie das mit der Befestigung und der Luft aussieht.


    Leider stehe ich vor dem Problem, dass weder die STVA noch der Zoll sagen können wie es korrekt funktioniert. Das Forum hier ist meine letzte Chance Infos zu bekommen. Auch wenn die Frage sehr speziell zu sein scheint.
    Der Trailer Name, Model ist mir nicht bekannt. Aber in Kombi mit dem darauf befindlichen Boot haben wir Versicherungsschutz. Üblicherweise sind Bootsanhänger nicht zulassungspflichtig. So auch hier.
    Aber mit welchen Kennzeichen darf ich in Deutschland damit fahren und welche Probleme kann durch den Zoll entstehen. Gibt Erfahrungen? Hat jemand bereits Anhänger privat importiert? Welche Tipps gibt es?

  • Eigentlich sollte das STVA dir sagen können, mit welcher Zulassung du auf deutschem Gebiet fahren darfst.

    Wenn nicht die, wer dann?

    Soviel ich weiß haben Anhänger in Ireland ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs.

    Das hieße, dass du in Ireand schon das Problem hast, dass du damit nicht fahren darfst.

    Wie groß ist der Anhänger/Boot?

    Je nach Fährverbindung durchquerst du auch noch andere EU Länder (Frankreich, Belgien, Niederlande) oder nicht EU Länder (England) .

    Kein einfaches Unterfangen, wenn man sich das hier mal durchliest!

    Würde sagen, das Boot mit Anhänger auf einen Anhänger oder LKW stellen und ab die Post.

    Oder mal bei einem KFZ Impoteur nachfragen!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Oder Steffan aus Irland fragen ob er liefern könnte

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • BangOlafson meinst du?!

    Mit Steffan wird er nichts anfangen können.

    Der kann dir vielleicht schon mal die Fragen zum Transport auf der Insel beantworten.

    Und das Andere MUSS dir die STVA beantworten können!

    Die können ja nicht einfach nur mit den Schultern zucken.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • http://mediamaritim.de/%E2%80%…l%E2%80%9C-beim-trailern/

    :/


    Zitat

    Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug

    Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.


    In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.


    Die Formulierung der Fragestellung lässt übrigens vermuten, dass du es gewerblich transportieren willst?
    Da könnte es noch weitere Vorgaben geben.


    Obiges gilt halt nur für deutsches Hoheitsgebiet.

    Für die anderen Länder muss dir Google weiterhelfen.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Moin :)

    Anhänger haben hier in der Tat keine eigenen Zulassungen. Da sollte das Folgekennzeichen dran sein. Allerdings interessiert das hier normalerweise keine Sau.

    Wie groß ist denn das Boot? Paßt das samt Anhänger in meinen Hapert? Dann bringe ich dir das mit. Auf der Fahrt nach Deutschland habe ich außer einer leeren Palette bisher nichts geladen :D Wo ist denn das Boot und wann genau willst du denn kommen?

    Ansonsten würde ich mir mal genau die technischen Daten des Anhängers anschauen und sehen, ob das ein selbst zusammengelöteter ist oder ob der von einem Hersteller stammt, der auch zulassungsfähige Dokumente bereitstellen kann.

    Übrigens gelten hier in Irland noch Reisebeschränkungungen: https://www.citizensinformatio…ireland_during_covid.html


    Cheers


    Stefan



    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Vielleicht schlechtes Internet auf der Fahrt oder schon in Mandantory Hotel Quarrantaine, da aus Frankreich einreisend :D Mal schauen, was sich hier ergibt :)

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03