Betriebserlaubnis verloren

  • Hallo ich bin ganz neu hier und muss mich noch zurechtfinden.

    Ich habe mich angemeldet weil ich ein Problem habe. Ich habe ein Boot samt Anhänger übernommen. Der Anhänger ist zugelassen und auch die HU war kein Problem. Leider ist die Betriebserlaubnis abhanden gekommen und der Anhänger hat grüne Kennzeichen. Laut Straßenverkersamt existiert auch kein Brief sondern nur eine grüne Betriebserlaubnis. Der Hersteller ist Sprint in München, die Firma existiert aber nicht mehr. Einen Fahrzeugschein habe ich, ich kann den Anhänger auch benutzen, würde ihn aber gerne auf meinen Namen ummelden. Was ist zu tun?

    Stargo

    Das Leben hat Meer zu bieten

  • Hi,


    ja du kannst den Anhänger benutzen, ist aber mit den fehlenden Papieren nicht erlaubt.


    Hier hat’s der ADAC mal gut zusammengefasst: Klick mich!!!


    Hast du einen Fahrzeugschein oder eine Zulassungsbescheinigung Teil II ?


    Meiner Meinung nach gibt es zu jedem Fahrzeugschein auch einen Fahrzeugbrief und zu jeder Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es auch einen Teil I.


    Die Betriebserlaubnis müsste beim KBA hinterlegt sein, sonst hätten es Gerichte sehr schwer Dinge zu prüfen.


    just my 2 cent

  • Hast du einen Fahrzeugschein


    Einen Fahrzeugschein habe ich

    Moin,

    was sagt denn das Amt dazu?

    Hast du einen Kaufvertrag in dem bestätigt wird, dass die Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden ist?

    Ich denke, es wird so gehandhabt wie mit einem verlorenen Brief.

    Mit Kaufvertrag als Nachweis das der Anhänger dir gehört aufs Amt, eine neue Betriebserlaubniss beantragen und das Ding ummelden.

    Kenne mich mit den Betriebserlaubnis nicht so aus, steht da der Name des Besitzers drin?

    Denke nicht.

    Bin aber der Meinung, dass dir die Zulassungsbehörde da bestimmt weiter helfen kann.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Kenne mich mit den Betriebserlaubnis nicht so aus, steht da der Name des Besitzers drin?

    Kommt drauf an.


    • Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt bei dem nur Versicherungspflicht besteht wird in der Betriebserlaubnis (BE) gar nix eingetragen. Sollte die verloren gehen brauchst du von der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung um beim Hersteller, eventuell KBA oder einer Prüfstelle (§21) eine neue BE zu bekommen.
    • Bei Fahrzeugen mit Zulassungspflicht (und da fällt der Sportgeräteanhänger wohl drunter) wird der Halter eingetragen. Da es für BE keine einheitliche Form gibt kann sogar eine gestempelte COC als BE gelten und wird bei jedem Halterwechsel neu bekritzelt. Weil da aber schnell der Platz eng werden kann hat z.B. meine 125er eine Zulassungsbescheinigung II als BE.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das Amt sagt ich soll beim Hersteller eine neue anfragen. Habe aber von Harbeck noch keine Antwort. Die haben damals Sprint übernommen.

    Stargo

    Das Leben hat Meer zu bieten

  • Hier hat’s mal ne Behörde ganz nett erklärt


    Erklärung


    was ich mich frage ist... Es ist ein Bootstrailer, war die Betriebserlaubnis möglicherweise Allgemeine Betriebserlaubnis, weil es viele von dem Modell gab?? falls ja, hat das KBA die Unterlagen definitiv.


    Ansonsten würde ich einfach mal alle TÜV Dinger (Nord/Süd / Rheinland etc..) und Dekra abgrasen mit der Rahmennummer und dem Kennzeichen.


    Zusätzlich solltest du dich mal in den größeren Bootsforen umschauen und dort mal nachfragen ob jemand den gleichen Anhänger hat,

    unter Angabe aller technischen Daten und dir ggfs eine Kopie der Betriebserlaubnis gibt, wenn dein Fahrzeug baugleich ist, sollte das beim TÜV mit dem eigenen Gutachten dann eigentlich recht zügig gehen, wenn’s ne ABE ist, kannst dir mit der Nummer eine neue vom KBA ausstellen lassen oder lässt dir ne Kopie schicken.


    Das KBA hat auch ein Hotline für sowas, auch die würde ich mal bemühen und nachfragen ob die etwas herausfinden können.


    Übrigens ohne das Vorhandensein der Betriebserlaubnis und du kommst in eine Kontrolle und kannst das Ding nicht später vorlegen in der Frist, bist du nicht nur wegen dem Führen eines Fahrzeuges mit falschen Kennzeichen dran, ggfs führen eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Versicherungsschutz , sondern auch wegen Steuerbetrug, nur mit der Betriebserlaubnis steht dir die Steuerfreiheit zu, sonst nicht.... da hat die Zulassungsbescheinigung II keinen Einfluss drauf.


    Ich würde den Anhänger stehen lassen und erstmal das rechtliche klären.

  • Danke, einige Tipps mit denen ich was anfangen kann. Der letzte Absatz trifft wohl nicht ganz zu, der Anhänger ist ja angemeldet, bis auf die Betriebserlaubnis sind alle Papiere da, er trägt ein gültiges Kennzeichen und hat TÜV.

    Stargo

    Das Leben hat Meer zu bieten

  • Da du den Anhänger ohne Betriebserlaubnis in der Tasche eh nicht im öffentlichen Raum bewegen darfst / abstellen darfst,

    Sollte dich auch keine Polizeiliche Kontrolle treffen.

  • ...

    Übrigens ohne das Vorhandensein der Betriebserlaubnis und du kommst in eine Kontrolle und kannst das Ding nicht später vorlegen in der Frist, bist du nicht nur wegen dem Führen eines Fahrzeuges mit falschen Kennzeichen dran, ggfs führen eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Versicherungsschutz , sondern auch wegen Steuerbetrug, nur mit der Betriebserlaubnis steht dir die Steuerfreiheit zu, sonst nicht.... da hat die Zulassungsbescheinigung II keinen Einfluss drauf.

    ...

    Wo steht denn, dass man eine ABE Vorlegen können muss? Er hat eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 die reicht. Nach §11 (6) FZV muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen und vorzeigen, aber wo steht, dass ABE, COC oder STVZO§21 Gutachten mitgeführt werden muss? Die Steuerbefreiung ergibt sich aus der KraftStg, die Versicherungspflicht aus dem PflVG und nicht aus der ABE.


    Hier mal ein kleiner link zu dem Thema Recht und Unrecht.


    Die "ABE" muss man nur mitführen, wenn KEINE Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wurde:

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


  • Ein Fahrzeugbrief gibt es nicht, damit auch aktuell keine ZLB I, hat der Themenstarter ja selbst gesagt.


    Er hat nur einen Fahrzeugschein.


    - Also muss die Betriebserlaubnis dabei sein.


    Fehlt diese, beginnt der Rattenschwanz von Oben, wird ja genug beschissen mit den Kennzeichen.

  • so langsam reichts wieder, genug Unwahrheiten verbreitet und wiederlegt


    er soll das mit der Zulassungsstelle klären, wenn der Hersteller nicht mehr vorhanden ist, können nur Die neue Papiere ausstellen

  • So, des Rätsels Löung naht! Die Suchfunktion hätte bestimmt auch was weitergeholfen, da werde ich bestimmt auch noch einmal nachlesen. Meine Lösung sieht folgendermaßen aus:

    Ich habe die Nachfolgefirma (Harbeck) angeschrieben und den Sachverhalt erklärt. Die haben mir einen Vordruck geschickt der von der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei ausgefüllt werden sollte. Nun wohne ich 450km vom Zulassungsort entfernt, also bin ich zum Freund und Helfer gegangen, er meinte nicht zuständig zu sein, fand aber den Aufwand für die Bestätigung dass der Anhänger weder gestohlen gemeldet ist, noch wegen technischer Mängel stillgelegt wurde unverhältnismäßig hoch. Also hat er sich doch kurzerhand hingesetzt und die Fahrgestellnummer durch den Computer gejagt. Natürlich war alles Ok, ich bekam meine Bestätigung, die an HARBECK gemailt, Rechnung bezahlt und jetzt warte ich auf die Zweitschrift.

    Mein großer Vorteil war, dass alles außer der Betriebserlaubnis da ist, Fahrzeugschein, Kaufvertrag, HU Bericht und nicht vergessen ein Foto des Typenschilds, denn nur da drauf steht das Baujahr(!)

    Wenn das jetzt alles war, steht der Ummeldung nichts mehr im Wege! Ich freu mich schon auf die erste Tour!👌🏼

    Stargo

    Das Leben hat Meer zu bieten

  • Ok, gegen die Dummheit/Faulheit mancher Staatsdiener kann man nix machen. Ist ja trotzdem noch mal gutgegangen😋