Vermieter, solche die es werden wollen und Mieter

  • Ich drehe nach dem Abklappen bzw. Einrasten des Kupplungshebel das Stützrad nochmal etwas runter. Wenn das Zugfahrzeug hoch geht, sitzt die Kupplung richtig.


    Musste leider miterleben, dass ein ehemaliger Kollege, der täglich ca. 500 km Transporter mit Anhänger gefahren ist, einen bösen Unfall verursacht hat. Nach dem Ankuppeln ist er etwa 15 km über bergige und kurvige Landstraße und dann auf die Autobahn gefahren. Etwa nach 10 km in einer Senke hat sich der Anhänger von der Kupplung, auf der er nur lose auflag, gelöst und ist auf der linken Spur zum Stehen gekommen. In den stehenden Hänger ist einer mit mit mehr als 140 km/h reingefahren.


    Seitdem ist mir der Ankuppeltest die paar Sekunden wert.


    Edit by Jay: Weiter mit Ankuppel-Dramen in diesem Thread:

    Missgeschicke, Pleiten, Pech und Pannen - Stammtisch - AnhängerForum.de (anhaengerforum.de)

  • Über die Vertragdetails würde ich mir ganz klare Gedanken machen.

    AGB: von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, da das Kopieren und anpassen von anderen AGBs nicht fehlerfrei ist (viele AGBs sind rechtlich falsch)

    Haftung/Zuladung: ich würde das im MV genau festhalten (sprich: welches Zugfahrzeug mit wieviel Anhängelast, Kopie FS, Kopie Fahrzeugschein)


    Zudem würde ich, als Vermieter, es kategorisch ablehnen, dass ein anderer als der Mieter den Anhänger ziehen darf.

    Ich würde in das Bürokratische/Versicherungstechnische ein bisschen mehr Zeit reinstecken, aber dafür am Ende weniger Probleme haben.

    Und ob du am Monatsende 1-2 Kunden mehr oder weniger deswegen hast, sollte keine Rolle spielen, wenn du dafür keine Schäden oder Rechtsstreitigkeiten hast.

    Mein Tipp: schaue Die doch einfach mal so einen Mietvertrag eines Hängerverleihers an und passe ihn dann an deine Vorstellungen an (aber Finger weg von deren AGBs).

    Kaution immer ganz wichtig, bei unseren Verleihern liegt die zwischen 50-150€, je nach Hängermodell.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • Das habe ich vor. AGB und Vertragsvorlagen vom Anwalt holen.

    Das mit dem Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges ist halt die Frage. Als Mieter selbst habe ich das nie erlebt, dass einer sich für das Zugfahrzeug interessiert hat.

    Hauptsache Anhänger:dafuer:

    Einmal editiert, zuletzt von Jay () aus folgendem Grund: Fullquote entfernt

  • Ich schon,bei den beiden Aktionen mit dem Auto holen,wurde die Frage nach dem Zugfahrzeug gestellt und darauf hingewiesen,dass damit die maximale Zuladung vom Anhänger nicht genutzt werden kann. Der FS vom Fahrer muss sowie so immer vorgezeigt werden,ohne den passenden FS gibt es eh kein Anhänger.

  • Das habe ich vor. AGB und Vertragsvorlagen vom Anwalt holen.

    Das mit dem Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges ist halt die Frage. Als Mieter selbst habe ich das nie erlebt, dass einer sich für das Zugfahrzeug interessiert hat.

    Da kommt es auch etwas aufs Fahrzeug an mit dem man vorfährt. Wenn ich mit dem Amarok beim Vermieter einen Anhänger abgeholt habe, dann hat sich auch niemand für die Zulassung und die Anhängelast interessiert. Da wurde nur der Führerschein kontrolliert. Bei einem kleineren Kombi wo die notwendige Anhängelast nicht auf den "ersten Blick ersichtlich" ist, sieht das etwas anders aus. Da wird dann auch mal kontrolliert.

  • Ich schon,bei den beiden Aktionen mit dem Auto holen,wurde die Frage nach dem Zugfahrzeug gestellt und darauf hingewiesen,dass damit die maximale Zuladung vom Anhänger nicht genutzt werden kann. Der FS vom Fahrer muss sowie so immer vorgezeigt werden,ohne den passenden FS gibt es eh kein Anhänger.

    Jau, hatte ich auch schon.

    Blöd war, dass er mir erst keinen geben wollte, da ich noch keinen BE hatte. Er meinte ich hätte ja keinen Anhängerführerschein, also darf ich auch keinen leihen.

    Konnte ihn dann überzeugen dass ich den 1300kg mitm Octavia fahren darf (ZGG zusammen gut 3t)

  • Da ich den BE auch nicht habe,hätte ich den Anhänger nicht bekommen(was ich auch richtig finde)...mein Vater hat aber so gut wie alle und da war es kein Problem...zum Glück

  • Moin

    Kommt doch bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück...

    Vermieter, solche die es werden wollen und Mieter


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hat jemand Erfahrungen mit Vermietpalttformen als Mieter oder Vermieter ?

    Moin,

    hab auch schon hier gemietet.

    Da kann man auch online reservieren.

    Der hat so ein schönes Leichtgewicht für Autotransport.


    naja, wie schon jemand gesagt hat, wenn da einer mitm Polo kommt und will nen 3,5t Anhänger mit 10m leihen, dann passt da was nicht

    Hab mit meinem Peugeot auch schon einen 2,7t Anhänger abgeholt obwohl ich an dem nur 1,2t ziehen darf.

    Leer hat der 700kg.

    Ist für mich eher eine Frage des Führerscheins und dann liegt es in der Verantwortung des Mieters den nicht zu Überladen, was seine Anhängelast betrifft.

    Da kann man mich als Vermieter doch nicht für haftbar machen.

    Würde ich auch so in dem Vertrag aufnehmen, dass der Mieter für die Anhängelast an seinem Fahrzeug verantwortlich ist.

    Kann man bestimmt schön im Beamtendeutsch in die AGBs aufnehmen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ist für mich eher eine Frage des Führerscheins und dann liegt es in der Verantwortung des Mieters den nicht zu Überladen, was seine Anhängelast betrifft.

    Da kann man mich als Vermieter doch nicht für haftbar machen

    leider nicht, wenn du jemandem was verleihst, musst du ihn drauf hinweisen bzw kontrollieren das er nen FS hat und das die Gewichte passen

    Kann man bestimmt schön im Beamtendeutsch in die AGBs aufnehmen

    klar, aber wer liest die? Kein Mensch, und jeder findige Anwalt dreht dir da nen Strick draus


    Das ist leider kein einfaches Geschäft, vor allem weil die Kunden erst zu blöd sind, aber dann dir die Schuld geben wollen, die Rechtschutz zahlt ja

  • Hallo Zusammen,


    ich stolpere manchmal bei ebay Kleinanzeigen über Vermietangebote und frag mich regelmäßig, wie sich das rechnet.

    35€/24h für einen 2700kg-Autotransporter.


    Klar, wenn man mal von jedem Verschleiß und NK absieht, 100 Tage a 35€, dann wäre er bezahlt, aber dann hab ich noch keinen Cent verdient, wovon ich leben kann und die Nebenkosten bezahle.

    Bei uns im Ort gibt es einen Anhängerverkauf (einziger), da läuft das Vermietgeschäft mit. Aber richtig reich wird man denk ich vom vermieten nicht. Der Verkauf allerdings denke ich, kann durchaus lukrativ sein.


    Lg

    Alex

  • Ohne jetzt eine komplett neue Diskussion starten zu wollen:


    Es wäre wahrscheinlich sinnvoll, sich vom Mieter den Führerschein, den Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als auch den Zweck bestätigen zu lassen. da kann dann eben rauskommen, dass er den 2.7t anhängen kann, er aber effektiv nur noch 239 kg aufladen darf.
    Wenn man das dann in den Mietvertrag schreibt, sollte man als Vermieter auf der sicheren Seite sein (es sei denn, dass der Vermieter weiss, dass dies nicht eingehalten werden kann.). Aber wenn der Kunde bestätigt: "Ich habe den ganzen Hof voller Styropor und will das in die Entsorgung geben", dann passt der Zweck wieder. Sicher gibt es da professionelle Software für Vermieter die dementsprechend die Mietverträge ausspuckt.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • ich stolpere manchmal bei ebay Kleinanzeigen über Vermietangebote und frag mich regelmäßig, wie sich das rechnet.

    35€/24h für einen 2700kg-Autotransporter.

    Ich zahle für einen 2,7t Autotransporter 30€/24h.

    Haubtgeschäft ist die Tankstelle.

    Wie sich das rechnet habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht.

    Soll sih aber wohl über die Abschreibung und die Jahre rechnen sonst hätte er keine Anhänger mehr.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ohne jetzt eine komplett neue Diskussion starten zu wollen:


    Es wäre wahrscheinlich sinnvoll, sich vom Mieter den Führerschein, den Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als auch den Zweck bestätigen zu lassen. da kann dann eben rauskommen, dass er den 2.7t anhängen kann, er aber effektiv nur noch 239 kg aufladen darf.

    Bevor man das als Vermieter anfängt, sollte man aber seine Anhänger erstmal selber auf die Waage fahren und nicht nur von den Zahlen auf Papier ausgehen. Sonst kann der Versuch auch ganz schnell nach hinten losgehen.

  • Klar, wenn man mal von jedem Verschleiß und NK absieht, 100 Tage a 35€, dann wäre er bezahlt, aber dann hab ich noch keinen Cent verdient, wovon ich leben kann und die Nebenkosten bezahle

    Und keine Steuern bezahlt, was in diesem Land am gefährlichsten ist :weglach:


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • die meisten Vermieter nutzen selbstdurchschreibende Verträge. So ne Software kostet ja auch erst einmal Geld, was man haben bzw. investieren muss. Und wenn Du mit 1 Anhänger anfängst, wird die Software sicherlich zu umfangreich sein.

    Google mal und teste doch mal die Demo´s.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)