Anhänger Last im Fahrzeugschein verstehen

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und mache gerade meinen Hänger Führerschein. Ich habe mich mit den Thema was ich mit meinem Auto ziehen darf versucht auseinander zu setzen, werde aber aus den ergänzenden Zeilen unten nicht schlau.... Wenn ich das richtig verstehe darf ich 1400 kg gebremst und 730 kg ungebremst ziehen oder? Was bedeutet das dann alles unten im Text?? Danke für eure Antworten.


    Gruß MoritzIMG-20190729-WA0028~2_autoscaled.jpg

  • Wenn ich das richtig verstehe darf ich 1400 kg gebremst und 730 kg ungebremst ziehen oder? Was bedeutet das dann alles unten im Text??

    Genau - erstmal richtig.

    BEI Anhängebetrieb darf sich das zGG des Fahrzeugs um 50 kg von 2110 kg auf 2160 kg erhöhen und die Hinterachslast um 80 kg von 1020 kg auf 1100 kg - ist eben z.B. der Stützlast geschuldet.

    DANN ergeben ja aber das zGG vom Auto + die maximale Anhängelast 2160 + 1400 = 3560 kg... das wird aber seitens des Herstellers auf lediglich 3500 kg begrenzt.

    Mit anderen Worten: Wenn du die maximale Anhängelast ausreizt, darfst du das Auto eben nicht mehr ganz beladen - oder andersrum: Bei voll geladenem Fahrzeug muss die tatsächliche Anhängelast entspr. etwas niedriger sein.


    BÖSE FALLE mit Straftatpotential (!): Nicht verführen lassen - das alles betrifft NUR die StVZO/StVO!!! Die Zulassung des Fahrzeugs und den Betrieb auf öffentlichen Straßen!

    Wenn man jetzt Klasse B hat darf man unter keinen Umständen an dein Fahrzeug einen Anhänger mit 1400 kg zGG oder höher anhängen, da für die FEV (Fahrerlaubnisverordnung) STUMPF die zulässigen Gesamtgewichte addiert werden - also 1400 + 2160 = 3560 kg und somit im Bereich von Fahren ohne Fahrerlaubnis -> Straftatbereich! Dieser Text unten im Fahrzeugschein hilft einem da NICHT!

    edit: Für Klasse B wäre das maximale zGG eines Anhängers 1340 kg... da es das kaum geben wird, wird man maximal einen 1300 kg-Anhänger anhängen dürfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

  • In der Fahrschule :/....


    Zum Beispiel den Fahrzeugschein richtig deuten....

    Der Fahrlehrer wusste es auch nicht zu 100 Prozent....

    Also ab ins Anhängerforum :)...


    :anstoss:...

  • Hoffentlich dann mit dem neuen Wissen den Fahrschullehrer aufgeklärt :anstoss:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Danke für die Antwort war super verständlich erklärt. Und ja in den Fahrschulen wird immer alles sehr schnell behandelt und jetzt auch noch online....

  • Jetzt habe ich das auch endlich mal gepeilt...danke Jonas. Angenommen man besäße keinen B96 (oder wie in meinem Fall C1E) müsste man also den Trailer oder auch das Kfz. offiziell ablasten lassen und dann wäre alles fein?

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Jo...

    Sind zwar "nur" 60 kg - aber während bei einer tatsächlichen Überladung von 60 kg kaum jemand was sagen würde, kann bei der Führerscheinangelegenheit EIN Kilo schon den Unterschied ausmachen, ob man legal unterwegs ist, oder ohne gültige Fahrerlaubnis fährt -> Straftat -> viel Aua, weil bei letzterem gibt es keine Toleranz.

  • Habe beim Führerschein machen meiner Kinder leider feststellen müssen, dass die Fahrlehrer da leider keine Ahnung von haben! X(

    Zwei unterschiedliche Fahrschulen und bei Nachfragen kamen keine korrekten Erklärungen! ||

    Und sowas darf Unterrichten! :rolleyes:

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ich sag auch mal danke für die Erklärung...


    aber das der Astra so ein Eisenschwein ist wusste ich nicht..

    Hab ebenso das Problem das ich bei vollbeladenem Auto auch nur 1300 kg anhängen darf, sonst 1500kg

  • Jo...

    Sind zwar "nur" 60 kg - aber während bei einer tatsächlichen Überladung von 60 kg kaum jemand was sagen würde, kann bei der Führerscheinangelegenheit EIN Kilo schon den Unterschied ausmachen, ob man legal unterwegs ist, oder ohne gültige Fahrerlaubnis fährt -> Straftat -> viel Aua, weil bei letzterem gibt es keine Toleranz.

    Da hätte ich mal eine Frage, weil das gerade sehr gut dazu passt: Mit einem Klasse B Führerschein darf mein KFZ (alles ohne Anhänger gesehen) ja nur 3,5to wiegen. Angenommen ich fahre einen 3,5to-Transporter, lade Kies auf die Pritsche, wiege am Ende 4,5to und werde erwischt, dann bin ich "nur" überladen, habe aber den passenden Führerschein. Ist das richtig?

    Heißt: Ich bin um ca. 30% überladen, bekomme einen Punkt und muss ein saftiges Bußgeld zahlen, richtig?


    Hatte letztens nämlich mal eine Diskussion mit einem Bekanten über die Kuriositäten des (deutschen) Führerscheinsystems...

  • Nö, 3,5t sind 3,5t, da ist Ende für Führerschein Klasse B. Hiesse auch bei einem amerikanischen Fullsize-SUV mit 8 Sitzplätzen, dass unter Umständen nichtmal alle Sitzplätze genutzt werden können, wenn dadurch das Gewicht über 3,5t geht (Fahrzeug müsste dann auch u.U. auf 3,49t abgelastet werden!) Einzig einen 750kg-Anhänger (egal, ob gebremst oder ungebremst) dürfte angehängt werden.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Jay

    Also gilt da dann auf einmal nicht mehr im Schein eingetragene zulässige Gesamtgewicht, sondern das tatsächliche Gewicht?


    Nicht, dass wir aneinander vorbei reden:

    Fahrzeug: Transporter mit Pritschenaufbau

    Zul.GG.: 3,5t

    Tatsächliches Gewicht: 4,5t

    Führerschein: B

    - Das wäre dann "Fahren ohne Führerschein", weil das tatsächliche Gewicht über 3,5t liegt?