Dachlast überschreiten - Konsequenzen?

  • Moin,

    auch wenn wir hier ein Anhängerforum haben, könnte ich mir vorstellen, dass sich der ein oder andere schon mal mit dem forlgenden Problem befasst hat:

    Der Anhänger hat schlicht keinen Platz mehr oder das Ladungsgut soll nicht so gepresst werden. Also: Auf dem Dach die nächste Ladungsfläche schaffen. Ordentliche Dachträger /Querstreben usw. besorgt und hinauf mit dem Zeugs. Frage: wie sind die (Bußgeld-)Konsequenzen, z.B. bei zulässige Dachlast laut Papieren = 100kg, tatsächliche Last 150Kg?

    Alle anderen Maße, Gewichte usw. wurden locker eingehalten.

    Gruß und Danke

  • Schon im Sinne aller anderen Verkehrsteilnehmer: Kauf dir nen größeren, passenden Anhänger!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Interessante Fragestellung.

    Weniger wegen der Frage selbst, eher deshalb, weil der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog - hier einzusehen:

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…df?__blob=publicationFile

    keine direkte Tatbestandsnummer (TBNR) für die Überschreitung der Dachlast vorgesehen hat (!) Gibts sonst für "alles" - Gesamtgewicht, Anhängelast, Stützlast, Achslast...


    Da die :police: aber auch nicht auf den Kopf gefallen sind, nehme ich mal stark an, wäre eine der folgenden TBNR sicher für diesen Fall anwendbar:


  • da kommt nicht mal das Wort DACH vor, auch mit Überschreitung überladung usw findet man nichts, das haben die echt vergessen


    aber ich denke das liegt daran, das die Dachlast immer noch ne freiwillige Angabe des Herstellers ist die auch nicht in den Fahrzeugpapieren steht, somiit nicht kontrollierbar, also auch kein Bussgeld


    Probleme bekommt man aber garantiert wenn der Dachträger unter der Last zusammen bricht, oder die Last aufm Dach verlierst

  • War auch das 1. was ich im Dokument gesucht hatte :biggrins: :anstoss:


    Ist ähnlich, wie wenn man ein Fahrzeug extrem einseitig beladen würde... (ist sowieso dumm, müssen wir nicht drüber reden) und die Fahrzeughersteller ja keine Rad- sondern nur Achslasten angeben und der Tatbestandskatalog keine Überschreitung einer RADlast vorsieht... dann würde sicher auch auf so einen "allgemeinen" Punkt ausgewichen werden...

  • Vor Jahren gab es mal eine Reportage , glaub bei Kabel 1 AbenteuerLeben oder so, von einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei mit dem ADAC zusammen um Urlauber mit überladenen Fahrzeugen zu kontrollieren.


    Ich will mich erinnern, das eine Überschreitung der Dachlast, wenn die Gesamtzuladung nicht überschritten ist recht human gehandhabt wurde.


    Bei Gewerblichen gabs aber richtig Stress.

  • Es geht mir um "offizielle" Sanktionsmöglichkeiten. Beim Wintertraining mit abgefahrenen Sommerreifen ist es auch nichts für´s Fahrverhalten, aber genau beschrieben, wie die Konsequenzen sind.

  • Es kommt auf den Tatbestand an und was nicht geregelt ist, heißt nicht das es erlaubt ist, hier greift die Analogie der Paragrafen. Das ist dann im schlimmsten Fall gerichtlich zu regeln .

  • Irgendwie verstehe ich die Diskussion jetzt nicht.

    Wenn 100kg erlaubt sind warum mach ich dann mehr drauf bzw frage wie ich, wie hoch die Strafe sein kann.... :/

    100kg sind erlaubt und gut :/

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

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  • Es geht mir um "offizielle" Sanktionsmöglichkeiten. Beim Wintertraining mit abgefahrenen Sommerreifen ist es auch nichts für´s Fahrverhalten, aber genau beschrieben, wie die Konsequenzen sind.

    Hab' ich doch in Beitrag #4 alles beschrieben?! Also... nach bestem Wissen und Gewissen... wie immer kann/darf das hier eh keine Rechtsberatung sein...

  • @ v8.lover: hatte ich schon verstanden - mir ging es nur um Bezug zu #8

  • analog dazu

    wenn 100 kg stützlast laut fhrz hersteller erlaubt sind,

    was passiert wenn ichs verdopple???

    Wieder aus:

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…df?__blob=publicationFile


    Zitat

    344600 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde.

    B-1 [Pkt.] 60,00 [€]

    § 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 217 BKat

    Der nächste soll sein potentielles Vergehen einfach selbst googlen!

  • analog dazu

    wenn 100 kg stützlast laut fhrz hersteller erlaubt sind,

    was passiert wenn ichs verdopple???

    Da ist es eindeutig (zumindest laut google):

    bis + / - 50%: 25€

    über + / - 50%: 60€ und 1 Punkt

  • Spätestens wenn dir die Dachlast z.B. eine Dachbox flöten geht, wird geprüft wieviel du da oben drauf hattest.


    Beispiel an einem FIKTIVEN Fahrzeug!!!

    Fahrzeughersteller sagt max. 90kg Traglast auf der Reeling.

    Hersteller vom Grundträger sagt max. 75kg Traglast, Eigengewicht vom Träger Sind sagen wir mal 10kg.

    Der Hersteller der Dachbox gibt max 50kg Zuladung für seine Box an, bei einem Eigengewicht von 20kg.


    Ausgehend von der Dachbox kommst du auf max 80kg zulässige Ladung.


    Träger 10kg Eigengewicht

    Dachbox 20kg Eigengewicht

    Ladung 50kg Gewicht

    Sind zusammen 80kg.

    Geht also soweit in Ordnung.


    Angenommen du packst auf den Grundträger 90kg drauf sind wir bei 100kg gesamt. 10kg drüber. Nicht ok.


    Dachbox mit 55kg beladen. Für den Grundträger mit 75kg noch so gerade eben ok, für die Reeling mit gesamt 85kg ok. Dachbox aber 5kg überladen. Nicht ok.


    Muss man natürlich für jede Fahrzeug-Träger-Dachbox-Kombi individuell ausrechnen, da sich die Werte oft deutlich unterscheiden.

    Hab ich gerade zu Ostern, vor den Sommerferien und um die Weihnachtsferien rum nahezu täglich auf der Arbeit, diese "Mathestunde" mit den Kunden.


    Was der Gesetzgeber sagt, ehrlich gesagt kein Plan. Aber deine Versicherung wird sich im Schadenfall wohl querstellen, wenn du auch nur eine der Gewichtsgrenzen überschritten hast.

    Instagram: aelterer_herr_mit_schwalbe

  • TBNR. 123606

    „Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, [die vom Hersteller angegebene

    höchstzulässige Dachlast von … kg betrug … kg und war damit um … kg überschritten], wodurch die Verkehrssicherheit

    wesentlich beeinträchtigt war.“ - 80 € / 1 Punkt


    Der Klammervermerk wird für diesen Fall zum eigentlichen Text ergänzt


    Andy