100 kmh Zulassung nicht in Papiere

  • Hallo,


    ich hoffe Ihr habt alle das Weihnachtsfest gut überstanden...


    Ich habe meinen neuen Eduard am 23.12. zugelassen und den freundlichen Herren extra auf die 100 kmh hingewiesen.

    Er hat mir auch die 100er Plakette inkl. Siegel ausgehändigt -> alles gut dachte ich zu diesem Zeitpunkt.

    Nun habe ich gelesen, das die 100 kmh unter Nr. 22 in die Papiere eingetragen werden müssen, was bei mir nicht der Fall ist :cursing:....


    Ist das in euren Papieren der Fall?


    Reicht es, wenn ich einfach die 100 kmh Bescheinigung von Eduard mit mir führe?


    Gruß

  • Mach mal ein Foto von deinen Papieren. Vielleicht findet hier jemand den Eintrag.


    Bei mir steht da: *Geeign. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen gem 9. Ausn. VO. zur STVO*


    Bei manchen gibts noch Gewichtsangaben dazu.

  • Bei mir steht da: *Geeign. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen gem 9. Ausn. VO. zur STVO*

    So reicht es.

    Früher stand oft noch das benötigte leergewicht vom zugfahrzeug dabei.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • *Geeign. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen gem 9. Ausn. VO. zur STVO*

    -- bei mir steht das auch so,

    und noch mit der angabe:

    Das Zugfahrzeug muss mit (ABS/ABV) ausgestattet sein.

    BLUETHUNDER

    aus der Oberpfalz

  • So reicht es.

    Früher stand oft noch das benötigte leergewicht vom zugfahrzeug dabei.


    Gruß Benni

    Das es so reicht war klar, war nur als Beispiel wonach gesucht werden muss.

    Früher ist auch relativ: Bei meinem Anhänger steht es so seid 2009 drin.

  • Hi,

    Ne, nix doppelt zahlen. Hier gilt: Mund auf oder Portemonnaie auf. Ich zahl doch nicht für einen Fehler der Zulassungsstelle. Das kann ich dann gerne auch mit dem Amtsleiter besprechen.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • ... und zur Reduzierung von Aufwand einfach einen neuen Fahrzeugschein zuschicken lassen und danach den alten zurückschicken.


    Hat bei mir geklappt, da der Fehler nachweislich von der Mitarbeiterin gemacht wurde. Alternativ hatte ich angeboten, mir die Reisekosten und den Urlaubstag zu erstatten. Da ging es dann ;)

  • Ich hab die Zulassungsstelle mal angeschrieben, so wie ich die Moral der Mitarbeiter kenne wird jedoch keine Antwort darauf kommen... Anrufen kann man auch gleich vergessen, da geht nie jemand ran...


    In einem anderen Forum habe ich jetzt gelesen, das es mit der Eintragung in jedem Landkreis wohl anders gehandhabt wird. Wenn der Anhänger Werksneu ist und es eine Bescheinigung vom Hersteller gibt, dann reicht wohl das mitführen dieser inkl. des 100er Aufkleber inkl. Siegel aus, eine Eintragung muss wohl nicht zwingend erfolgen. Anders sieht es wohl bei der zweiten Zulassung aus :/

  • Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist zwingend erforderlich....

  • Guude!

    Ich hänge mich hier mal rein, auch wenn die Ursachen etwas anders sind.


    Bei unserem Wohni wurde nichts in die Papiere eingetragen. Das war allerdings vor gut 10 Jahren. Wohni ist Bj. 1993, EZ 2009, seit 2011 gehört er uns. Ich habe Stoßdämpfer und ASK nachgerüstet. Bin dann zum TÜV Hessen (genau die, die sonst immer rumpienzen) gefahren wegen einer 100er-Bescheinigung. Die wollten davon nix wissen weil sie gesagt haben ab Bj. 90 wären alle Wohnanhänger für 100km/h geeignet. Ich solle zur Zulassungsstelle fahren. Die Erfüllung der Auflagen wären meine Sache.

    Bei der Zulassungsstelle wollten die mir für ca.20€ ein gesiegelte 100er Schild andrehen. Die hatten da einen ganzen Stapel. Es wurde nur das Bj mit Blick in die Papiere geprüft. Aussage: Ab Bj 90/91 sind alle Wowas für 100km/h geeignet.

    Ich sagte ich habe eine 100er Plakete vom Campingzubehörladen (3€). Ich brauche nur das Siegel. Haben die für 2,50€ Gebühr aufgeklebt. Kein Eintrag in die Papiere. Ich wäre für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

    Kein TÜV, Dekra oder Gtü haben das jemals beanstandet. Bei den letzten 3 HUs kamen nur der Hinweis das ich aufgrund des Reifenalters keine 100km/h mehr fahren darf - bis neue Reifen drauf sind. Auch die Plakette darf dran bleiben. Fahrer ist verantwortlich.


    Ob die damals einen Fehler gemacht haben weiß ich nicht. Ich habe das Siegel legal von der Behörde bekommen. Der Rest ist mir egal. Da bin ich ganz naiv (relaxed)


    Gruß

    Thomas

  • Mein Stema hat die 100er Zulassung bekommen, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen (es fehlen die Stoßdämpfer an den Achsen).

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • ........Ob die damals einen Fehler gemacht haben weiß ich nicht. Ich habe das Siegel legal von der Behörde bekommen. Der Rest ist mir egal. Da bin ich ganz naiv (relaxed)

    Steht denn ein Kennzeichen oder ne Fahrgestellnummer auf der gesiegelten 100er-Plakette? Nein, dann ist sie auch nix wert. Nur wenn alle drei Faktoren zusammen kommen, darft du auch tatsächlich die 100km/h fahren:

    1. Technische Voraussetzungen (Reifenalter, Stoßdämpfer, ABS, usw... )

    2. Eintragung in den Papieren

    3. Gesiegelte Plakette


    Ist auch nur einer der drei Punkte nicht erfüllt, darfste auch keine 100 fahren! Und wenn du dich Wochen, Monate, Jahre später bei der Zulassungsstelle beschwerst, werden die alles abstreiten und du musst die Strafe in jedem Fall zahlen.


    Aber das musst du selber wissen!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001