Naja, die Zulassungstellen wissen auch nicht immer Bescheid.
Aber meist kann man das im freundlichen Ton klären, ich habe da nur gute Erfahrungen gemacht.
Als ich vor 10 Jahren meinen UAZ 469 als Oldtimer zugelassen hatte, bekam ich zwar die richtigen Numernschilder (mit "H" hinten), aber in den Zulassungsbescheinigungen I und II stand nichts von einem "H". Das hatte ich aber gleich am Ausgang bemerkt, also höflich angeklopft und wieder rein, ohne einen neue Wartenummer ziehen zu müssen. Ich sagte, das ich doch wenigstens in der Zulassungsbescheinigung Teil I das "H" haben müsste, nicht das es Ärger bei der Polizei gibt. Trotz Bedenken der Sachbearbeiterin: "Na mal schauen wann der Computer mich rauswirft" hat es dann geklappt mit dem "H".
Vor anderhalb Jahren bei der Oldtimerzulassung meines GAZ 69 ging da aber alles klar, das "H" war in Teil I und Teil II drin.
Da gab es aber im Vorfeld Probleme mit dem fehlenden Standgeräusch im Gutachten. Ich bot an, nochmal wieder zu kommen und den Wert nachzureichen, aber die Sachbearbeiterin holte sich Hilfe von einer Kollegin und zusammen haben sie am Computer herumprobiert was sie machen können. Der Wert für das Standgeräusch wurde dann einfach ausge "xxxxxxx".
Auch bei der eidesstattlichen Erklärung wegen fehlender Papiere bei einem Wohnwagen gab es lustige Sachen. Da sollte ich mal eine Erklärung vom Verkäufer vorlegen und mal eine Erlärung von mir. Alles derselbe Wohnwagen, die selbe Zulassungsstelle, am selben Tag, nur zwei unterschiedliche Sachbearbeiter...
Ich denke, man muss da immer bissel flexibel sein, wenn man etwas "Ausergewöhnliches" möchte...
Klar, wenn man Fehler erst Zuhause bemerkt, muss man halt nochmal hin, aber die Zulassungsstellen wissen dann meist was da falsch gelaufen ist und nachzahlen sollte man dann nix.
Viele Grüße,
Axel