100 kmh Zulassung nicht in Papiere

  • Naja, die Zulassungstellen wissen auch nicht immer Bescheid.

    Aber meist kann man das im freundlichen Ton klären, ich habe da nur gute Erfahrungen gemacht.


    Als ich vor 10 Jahren meinen UAZ 469 als Oldtimer zugelassen hatte, bekam ich zwar die richtigen Numernschilder (mit "H" hinten), aber in den Zulassungsbescheinigungen I und II stand nichts von einem "H". Das hatte ich aber gleich am Ausgang bemerkt, also höflich angeklopft und wieder rein, ohne einen neue Wartenummer ziehen zu müssen. Ich sagte, das ich doch wenigstens in der Zulassungsbescheinigung Teil I das "H" haben müsste, nicht das es Ärger bei der Polizei gibt. Trotz Bedenken der Sachbearbeiterin: "Na mal schauen wann der Computer mich rauswirft" hat es dann geklappt mit dem "H".


    Vor anderhalb Jahren bei der Oldtimerzulassung meines GAZ 69 ging da aber alles klar, das "H" war in Teil I und Teil II drin.

    Da gab es aber im Vorfeld Probleme mit dem fehlenden Standgeräusch im Gutachten. Ich bot an, nochmal wieder zu kommen und den Wert nachzureichen, aber die Sachbearbeiterin holte sich Hilfe von einer Kollegin und zusammen haben sie am Computer herumprobiert was sie machen können. Der Wert für das Standgeräusch wurde dann einfach ausge "xxxxxxx".


    Auch bei der eidesstattlichen Erklärung wegen fehlender Papiere bei einem Wohnwagen gab es lustige Sachen. Da sollte ich mal eine Erklärung vom Verkäufer vorlegen und mal eine Erlärung von mir. Alles derselbe Wohnwagen, die selbe Zulassungsstelle, am selben Tag, nur zwei unterschiedliche Sachbearbeiter...

    Ich denke, man muss da immer bissel flexibel sein, wenn man etwas "Ausergewöhnliches";) möchte...


    Klar, wenn man Fehler erst Zuhause bemerkt, muss man halt nochmal hin, aber die Zulassungsstellen wissen dann meist was da falsch gelaufen ist und nachzahlen sollte man dann nix.



    Viele Grüße,


    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

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    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Ja, das Risiko gehe ich ein. Habe es 10 Jahre ohne Wissen schon getragen...


    Mir hat die Zulassungsstelle mal einen blanko Fahrzeugbrief (noch der Alte)mitgegeben um beim TÜV eine Vollabnahme für eine MZ machen zu lassen. TüV hat es auch gemacht und mir den ausgefüllten Brief wieder mitgegeben. Ich gleich wieder zur Zulassungsstelle (alles an einem Tag) und die MZ zugelassen. Etwa 8 Wochen später hat der Behördenleiter bei mir angerufen und nach dem Brief gefragt. Habe ihn gesagt das das Motorrad mit dem Brief zugelassen wurde. Damit war er zufrieden. Da ist doch auch was schief gelaufen!


    Gruß

    Thomas

  • ... Und weil das wohl früher solche Saftläden bei uns waren, sind die heutzutage so richtig scharf!

    Nicht nur die, hab mich durch alte Threads gelesen , für was die Penner trotz unbürokratischer Lösungsvorschläge seitens des Tüv, den Tüv verklagen wollen kann ich das sogar verstehen.

  • Es gibt nur eins wo man flexibel sein muss beim Amt... Geduld und Ruhe.... und ansonsten ist alles geregelt in Gesetzen und Vorschriften.

    Problem ist bei Behörden bist du grundsätzlich in der Beweispflicht, heißt die haben was vergessen, musst du nachweisen das es ihr Fehler war, ansonsten zahlst doppelt. Anders ist es bei Schreibfehlern im Namen oder der Adresse.

    Da die Gebühren der Behörde aber Ermessensangelegenheit ist, kann ein freundlicher Mitarbeiter so etwas aber auch angenehm für alle regeln.


    Papiere immer beim Sachbearbeiter kontrollieren, dann gibts keine Ausflüchte.


    Ich hatte das Problem mal mit einem zweiten EU-Reisepass, da war plötzlich ich „-„ Bindestrich zwischen meinen Vornamen, lies sich nur schnell regeln weil ich noch im Amt war, draußen wäre das ne Katastrophe geworden.

  • Richtig interessant wird es, wenn ein Fehler in den Papieren erst von der Polizei bemerkt wird.


    Ich bin vor gut 20 Jahren nachts irgendwann mal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Soweit kein Problem, bei mir und beim Auto alles ok. Gerade will ich wieder los, der Polizist klappt meinen rosa Lappen wieder zusammen und reicht ihn mir ins Auto. Dabei guckt er auf die Rückseite - und reißt mir die Papiere plötzlich wieder aus der Hand. Schon stehen 3 Polizisten rund ums Auto und ich werde nun eher unfreundlich erneut zum Aussteigen aufgefordert.


    Man eröffnet mir, das mein Führerschein gefälscht wäre - was ich erst mal gar nicht nachvollziehen kann. Dann zeigt man mir das Problem. Auf der Rückseite stand: " Die Inhaberin besitzt den Führerschein der Klassen ...". Nun bin ich aber erstens ein Mann und zweitens selber überrascht, was da steht. Das war mir zuvor in den 5 Jahren seit ich den Führerschein erhalten hatte (Umschreibung des BCE-Scheins vom Bund 1995) nicht aufgefallen. Der Polizei bei einigen Kontrollen zuvor auch nicht.


    Wie die ausstellende Sachbearbeiterin drauf kam, dass ich eine Frau wäre, ist mir noch immer schleierhaft. Schließlich trug ich auf dem Passfoto ein netten Bart. Wahrscheinlich lag es mal wieder an meinem etwas ungebräuchlichen Vornamen, der auf A endet. Ich bekomme schließlich auch 95% meiner Post als "Frau kc85". :o


    Anschließend konnte ich die Cops mittels Perso und Fahrzeugpapieren, und nachdem die :police::police::police: alles zigmal per Abfrage in der Zentrale gegengecheckt hatten, von meiner Existenz überzeugen. War eine mühsame Sache, nachts in der thürigischen Pampa.


    Irgendwann durfte ich weiterfahren. Am nächsten Tag ging es zum Landratsamt, um den Fehler zu beheben. Dort wurde das "in" von Fahrerin einfach per Schreibmaschine ausgeixt und ein Siegel daneben geknallt. "Netterweise" ohne Kosten für mich. Einen neuen Schein hätte ich selber zahlen sollen - da half auch keine Debatte mit dem Behördenleiter. Leider hielt diese tolle Korrektur trotz Schutzhülle um den Führerschein nur ein knappes Jahr. Dann waren die xxx wieder verschwunden und ich wieder eine Frau mit Bart, nur das Siegel prangte noch unmotiviert daneben. :bigggrins:


    Ab da habe ich bei jeder Kontrolle einfach selber auf den Fehler und seine missglückte Korrektur hingewiesen, was erstaunlicherweise immer problemlos durchging - fast 18 Jahre lang. Den Schein habe ich dann erst letztes Jahr gegen einen Plastik-Führerschein ausgetauscht. :super:

    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Ich habe im Dezember meinen Fabrikneuen Debon C300 zugelassen. Als ich zuhause war, habe ich festgestellt, die 100km/h Eintragung wurde vergessen, trotz vorheriger Nachfrage ob ich diese haben möchte. Auf der Zulassungsstelle war mir das nicht aufgefallen, da ich eine kleinere Diskussion wegen den Kosten für ein Wunschkennzeichen, welches ich bezahlen muss, obwohl ich meinen alten Anhänger abgemeldet habe und das Kennzeichen auf den neuen Anhänger übertragen habe.

    Montags habe ich dann die Zulassungsstelle angerufen und darauf hingewiesen, dass der Eintrag und die Plakette für die 100km/h Zulassung fehlt. Ich durfte dann Mittags noch mal schnell vorbeifahren und habe einen Stempel ("Der Anhänger erfüllt die Anforderung für die 100km/h Zulassung") in die Zulassungsbescheinigung bekommen und die Plakette mit Siegel wurde mir ausgehändigt.

    Ob das so ausreicht, wird die erste Kontrolle zeigen.

  • Könnt ja auch sein, die haben einen solchen Stempel um Kunden, welche nachträglich ihren Anhänger auf 100km/h umbauen und eintragen lassen wollen, die Kosten für die neuen Papiere zu sparen und nur den "kleinen" Verwaltungsakt berechnen...."Who knows"

  • Es kommt drauf an wieviel die verlangen? Wenn es nur eine Änderung ist oder ein Nachtrag und noch genug Platz im Schein ist, ist man mit so einem Stempel vermutlich günstiger dran.


    wichtig ist, das es nicht nur nen Stempel ist, sondern auch gesiegelt wurde.

  • So heute habe ich nun endlich mal wieder einen Termin bei der Zulassungsstelle gehabt, ein übelstes hin und her was denn da nun einzutragen wäre und dass das ja bei allen anderen Anhängern immer automatisch kommen würde. Was ich mir denn für einen besonderen Anhänger gekauft hätte...


    Nun haben die folgenden 2 Seitigen Aufsatz da rein geschrieben.


    Ich lese nur nichts von 100 kmh....


    Gilt denn das jetzt?

  • kommt mir bekannt vor^^, mir haben die da auch so ne Abhandlung reingedruckt. (Nachdem sie beim ersten Mal den Zusatzteil auf einen weiteren "Teil 1"-Rohling gedruckt haben, zerrisen und dann in richtig):totlach:

    Nun haben die folgenden 2 Seitigen Aufsatz da rein geschrieben.


    Ich lese nur nichts von 100 kmh....


    Gilt denn das jetzt?

    Aber Glückwunsch dass es bei dir nun geklappt hat:super:


    Die erwähnte 9. Ausnahmeverordnung zur STVO behandelt das Thema 100km/h

    Gruß
    Alex

  • Die 9. Ausnahmeverordnung regelt die 100 Km/h...

    Ich gebe zu, sehr umständlich geschrieben....

  • naja, genau genommen ist das auch Unsinn was die da reingeschrieben haben, fängt schon beim Datum an


    richtig wäre


    9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 481 der Verordnung vom 31. August 2015


    aber 2005 ist sowas von überholt

  • Auch wenn es umständlich geschrieben ist, ihr meint ich kann es jetzt so lassen und muss nicht nochmal auf das Amt.

    Die Polizei weiß auch was damit gemeint ist...?

  • Na klar weiß die :police: Bescheid....

    Und wenn nicht, zeigst Du denen das Forum...

    Und die passenden Berichte ;)...