Servus zusammen,
ich baue ja gerade meinen 3,5t Anhänger. Nun würde ich diesen Anhänger gerne mit 100km/h zulassen.
Folgendes ist ja nun gefordert:
- Stossdämpfer (werden verbaut)
- Reifen max. 6 Jahre alt und mit passendem Speed-Index (2 Jahre alt und Speed-Index Q)
- 100km/h Aufkleber gesiegelt (habe zwar noch keinen passenden Platz dafür, aber ja geht klar)
- passendes Zugfahrzeug (da wird es wohl schwierig:)
Jetzt ist es so, dass für den Anhänger in Zukunft ein VW Touareg V6 mit ca. 2100kg Leergewicht, 2950kg zul. Gesamtgewicht und 3500kg Anhängelast dient . Dieser ist als Geländewagen klassifiziert und darf u.a. deswegen das 1,5-fache seines zul. Gesamtgewichts ziehen (rein rechnerisch also ca. 4400kg, ich weiß geht nicht weil man ab 3500kg Druckluft braucht o.ä.)
Laut der Humbaur-Website ist es so, dass man nur 100km/h fahren darf, wenn das zul.Gg. des Anhänger maximal das 1,2-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs entspricht. Das wären beim Touareg 2520kg.
So wie ich es verstehe, müste ich jetzt meinen Anhänger auf 2520kg zul.Gg. ablasten, dass ich mit dem Gespann 100kmh fahren darf.
Bei meinem kleinen 1300kg Anhänger (mit 100km/h Zulassung) steht im Schein lediglich "Der Anhänger erfüllt....und ist für 100km/h geeignet". Ein festgelegtes Zugfahrzeug taucht dort nicht auf.
D.h. ich könnte doch theoretisch meinen 3500kg Anhänger als 100kmh zulassen, dann aber nur leer 100kmh fahren (liegt dann ja locker im Rahmen) und wenn ich beladen bin nur 80kmh fahren.
Sehe ich das richtig, oder habe ich einen groben Denkfehler, und hat die Zulassungsart "Geländewagen" einen Einfluss auf die 100kmh Regelung?
Gruß
Flo