Im deutschen Gesetzestext wird zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterschieden. Die Fahrerlaubnis kann zwar entzogen werden, läuft aber nicht ab. Der Führerschein dagegen ist das Dokument mit dem die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann. Der Führerschein läuft neuerdings ab, auch wenn auf dem Schein noch kein Ablaufdatum steht.,
Laut BMVI gelten die folgenden Umtauschfristen:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
rower muss demnach bis zum 19.1.2026 einen neuen FS beantragen, weil der alte dann ungültig wird.. Der Neue wird dann nur noch 15 Jahre gültig sein. Die oft zitierte Frist Januar 2033 gilt nur noch für Fahrer mit Baujahr < 1953 mit Papierführerschein, oder neue Führerscheine ab 2012.
Von 5jährlichen Untersuchungen für den C1 habe ich noch nichts gehört. Kann aber noch kommen...