Mein Anhänger - das Leergewicht stimmt nicht. 160 kg zu schwer

  • Die TÜV-Papiere sind eher uninteressant, interessant sind dagegen der Arbeitsauftrag oder die Auftragsbestätigung. Daraus kann man (evtl.) ablesen, was denn nun tatsächlich genau bestellt wurde.

    ... und genau das - wenn ich alles richtig verfolgt habe - sagt er ja nicht / kann es nicht belegen!


    Bevor das nicht endgültig geklärt ist, sind allle anderen Diskussionen damit aus meiner Sicht hier absolut unnötig, sinnlos und ermüdend!

  • Hey zusammen,


    Ich finde die Diskussion hier ist echt schwierig und bleibt auch nicht richtig auf dem Boden.


    Das Problem kann ich gut nachvollziehen und ist auf jeden Fall ärgerlich. Die Lösung dafür noch dazu schwierig.


    Ich würde dir empfehlen das geänderte Gutachten anzunehmen, den Anhänger zuzulassen und zu verkaufen. Wende dich an einen anderen Hersteller und lass dir e8nen neuen Anhänger bauen, oder Kauf einen der deinen Vorgaben entspricht (evtl. Gebraucht vom Verleiher.!).


    Warum? Ich sehe es sehr schwierig, die Beweise zu erbringen, die vor nem Gericht bestand haben. So wie sich das anhört, hast du bei der Bestellung nur mündliche Vereinbarungen getroffen. Ergo wird der gegnerische Anwalt zur Not sich einfach darauf berufen und dann steht Aussage gegen Aussage.

    Ich glaube auch nicht, dass ein Fahrzeugbauer einen speziell angefertigten Anhänger freiwillig oder auf Kulanz zurücknimmt. Bei Produkten von der Stange findet man immer einen Kunden.


    Dann seh ich da noch einen Fehler: wenn dir die Maße und Gewichte so wichtig sind, sollte man die nach einem Kauf überprüfen. Hast du vielleicht hat nicht gewußt - ändert jetzt auch nix mehr - is einfach dazu gelernt. Das könnte auch ein Anwalt anbringen.


    Lange Rede kurzer Sinn: zulassen und verkaufen. Alles andere kostet dich viel viel Zeit, Mühe und Geld.

    Übrigens: bei den meisten Waagen kann man mal hinfahren und die Karre wiegen lassen. Gegen 5€ oder ne Flasche Bier geht das fast immer, solang du kein offizielles Schreiben brauchst. In dem Zuge würde mich z.B. Mal interessieren ob das Leergewicht von deinem Leih-Anhänger überhaupt passt.


    Liebe Grüße und nimm dir das ganze nicht zu sehr zu Herzen

    Sick900

  • Die nächste Gelegenheit hier ist bei der BAG. Da fährt man während der Geschäftszeiten auf den Hof, auf die Waage, liest die Außenanzeige ab und zieht wieder ab. Möchte man mit Wiegeschein haben kostet das nen 5er.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Die Frage ist halt, was hast Du beim Händler nachweisbar bestellt? Einen Anhänger mit einem Leergewicht unter 600kg? Den hast Du. Oder einen Anhänger, der in der Endkonstellation, also inkl. Plane und sonstigem Zubehör unter 600kg liegt?


    Die TÜV-Papiere sind eher uninteressant, interessant sind dagegen der Arbeitsauftrag oder die Auftragsbestätigung. Daraus kann man (evtl.) ablesen, was denn nun tatsächlich genau bestellt wurde.

    das hab ich ja auch schon gefragt, aber diese Antworten will er uns ja nicht geben


    das Gutachten hilft gar nichts, wir wollen den Kaufvertrag bzw die Bestellung sehen, ob dort das so drin steht wie gewünscht, alles andere ist sinnlos

  • Typischer Fall von dumm gelaufen...


    Wenn man explizit einen Anhänger mit dem Leergewicht kauft, sollte man bei der Wiegung des Herstellers dabei sein oder selbst nachwiegen. Wenn man das versäumt handelt man selbst fahrlässig.


    Das ist wie wenn man einen Handwerker beauftragt und die Arbeit nicht abnimmt.


    Ich wette, am Ende wird nix rauskommen.

    Der TÜV ist unschuldig.

    Der Hersteller hat keinen exakten Auftrag erhalten und dann kann ihm kein Fehler nachgewiesen werden.

    Der Kunde kann nicht beweisen, was er bestellte.

    Drops gelutscht.


    Warum ich das glaube?

    Wenn es einen schriftlichen Auftrag mit den exakten Vorgaben gäbe, wäre der Postingaufwand genau so groß wie bei dem nicht helfenden Gutachten. Und es wären alle Fakten belegt. So bleibt nur Rumeiern bis zum Schluss.


    Ich wünsche dem TE viel Glück, allein der Glaube fehlt mir.

  • Typischer Fall von dumm gelaufen...


    Wenn man explizit einen Anhänger mit dem Leergewicht kauft, sollte man bei der Wiegung des Herstellers dabei sein oder selbst nachwiegen. Wenn man das versäumt handelt man selbst fahrlässig.


    Das ist wie wenn man einen Handwerker beauftragt und die Arbeit nicht abnimmt.

    Das sehe ich aber anders.

    Um alles optimal zu beurteilen müsste man selbst so ein Handwerker sein,... dann braucht man niemanden beauftragen und macht es selbst.

    Es gibt natürlich auch etliche, welche alles besser wissen, die standen in meiner Zeit als Kfz Schlosser, immer daneben. Die habe ich auch sehr gemocht !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • ....wir wollen den Kaufvertrag bzw die Bestellung sehen, ob dort das so drin steht wie gewünscht, alles andere ist sinnlos


    Wem nützt das noch was, wenn hier hunderte Male die Unsinnigkeit des Vorgehens des TE betont wird und immer noch keiner weiß,

    was überhaupt ursprünglich bestellt wurde?

    Kann den niemand dem Ganzen hier mal Einhalt gebieten?

    Fakten auf den Tisch wäre ja ok, aber das hier - wir drehen uns im Kreis - ist einfach nur noch nervend!

  • Ich kann das auch nicht nachvollziehen. Mittlerweile sind wir auf der 6. Seite und man liest immer das gleiche!


    Er braucht 160 kg weniger, das würde ich irgendwie schaffen. Wie ich schon mal geschrieben habe, alles abbauen, was nicht nötig ist. Notfalls würde ich das Ding sogar nur auf einer Achse zur Waage ziehen. Hat ja 2 davon!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Und das Sommerloch ist schon längst vorbei....

    Ich verstehe es auch nicht....

    Eigentlich sollte mal Schluss sein...

  • Wie das Sommerloch ist vorbei?

    Jetzt sag mir bloß nicht auch noch, das bald der Herbst kommt? =O

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Der TE sitzt seit einer Woche, lachend, zu Hause und hat Freude an euren Ideen. :weglach::weglach:

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.