Er will bisschen getätschelt werden
Beiträge von Der Glonntaler
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Hallo Frank
ZitatDoch das hatte ich mir schon mal angesehen und damals keine Möglichkeit gesehen das "bequem" umstrukturieren zu können.
dann hast Du nicht richtig geschaut, das muß gehen, bei VB gehts ja auch
und in diesem Forum auch
egal auf welcher Seite man ist, die Menüpunkte in beiden Leisten sind immer die gleichen
ZitatWas Du meinst, sind ja die Untermenüpunkte der jeweiligen Hauptmenüpunkte "FORUM", "WAS IST NEU?" und "AKTIVITÄTEN". Jeder dieser 3 Hauptmenüpunkte hat halt ein von vbulletin vorgegebenes spezifisches Untermenü.
das sind keine Untermenüpunkte, "FORUM", "WAS IST NEU?" und "AKTIVITÄTEN" ist in der helblauen Zeile und die ist immer gleich, auch hier
ich rede von der dunkelblauen Zeile und die ist nicht immer gleich, in anderen Foren aber schon und es fehlt eben teilweise was, je nachdem auf welcher Seite man ist
wenn ich z.B. auf der Seite bin
https://anhaengerforum.de/recent-activity-list/fehlt mir das Menü "Nützliche Links" mit dem Unterpunkt "Wer ist Online"
und wenn Du schon beim basteln bist, kannst Du die Seite mit den neuen Beiträgen
https://anhaengerforum.de/recent-activity-list/
auch so einstellen das sie sich alle 30 sec allein aktualisiert? das wäre Spitze, muß aber nicht gleich heute sein
schönes Wochenende
Gruß Mani
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So ich hab jetzt nochmal stundenlang Gesetzestexte gelesen, inkl der Anhänge usw
in der EG-FGV steht unter §13
Zitat(1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.
auf Deutsch heisst das
das Fahrzeug muß eine Typgenehmigung haben (der Inhaber ist der Fahrzeughersteller) und dem AnhangIV entsprechen
oder das Fahrzeug muß der STVZO entsprechenjetzt muß man schauen was steht in Artikel 24 2007/46/EG
da steht unter anderem (alles wäre zu viel, wers genau wissen will, kanns ja selbst komplett nachlesen)
ZitatArtikel 24
Einzelgenehmigungen
(1) Die Mitgliedstaaten können ein bestimmtes Fahrzeug oder
ein Fahrzeug, das eine Einzelausführung darstellt, von einer oder
mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie oder eines oder mehrerer der in Anhang IV oder Anhang XI aufgeführten Rechtsakte
ausnehmen, sofern sie entsprechende alternative Anforderungen
festlegen.Unter „alternativen Anforderungen“ sind Verwaltungsvorschriften und technische Anforderungen zu verstehen, die — so weit,
wie es praktisch machbar ist — das gleiche Maß an Verkehrssicherheit und Umweltschutz gewährleisten sollen wie die jeweiligen Vorschriften des Anhangs IV oder des Anhangs XI.d.h auf Deutsch
jedes Land kann Einzelfahrzeuge (was unsere Hänger ja sind) anders behandeln als es in Anhang IV oder XI beschrieben ist, alternative Anforderungen sind eben unsere Bestimmungen nach der STVZO
die Anhänge IV und XI sagen nur welche Teile bei den jeweiligen Fahrzeugen geprüft sein müssen, bzw vorhanden, darauf braucht man nicht eingehen (z.B. Unterfahrschutz bei LKW)
So und jetzt muß man unterscheiden
der TÜV untersucht das Fahrzeug auf seine Vorschriftsmässigkeit mit einem Vollgutachten
dieses Gutachten kann er auf Basis der Vorschriften zur STVZO machen, oder auf Basis der EG Richtlinie der neuen FZV
mit diesem Gutachten stellt man nun den ANTRAG auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bei der Zulassungsstelle,
(das ist das neue an der Sache, früher hat der TÜV einfach das Gutachten raus geschrieben und dann ist man zur Zulassung, nun muß man erst einen Antrag stellen, da wird dann geprüft ob das Gutachten echt ist und den Vorschriften entspricht usw und wenn alles für gut befunden wurde, kann man das fahrzeug zulassen)
dazu braucht man
den Antrag
den Ausweis
Foto vom Typenschild und Fahrzeug
den bereits ausgestelten Fahrzeugbrief bzw ZBII
und das GUTACHTEN des TÜVund nun kommt der große Unterschied
es heisst zwar, Neufahrzeuge alle nach §13 der EG-FGV
aber das betrifft nur Neufahrzeuge für die eine Typengenehmigung vorliegt, das heisst, die ganzen Daten vom Fahrzeug sind beim KBA hinterlegt, und die Dame auf der Zulassungstelle gibt die Schlüsselnummer ein, und hat sofort alle Daten fürn Schein fertig
aber unsere Anhänger sind nicht beim KBA gelistet, weil ja jeder anders ist
und deshalb gibt es bei den Anhänger nur eine Zulassung nach STVZO bzw ein Gutachten nach §21
und die Dame bei der Zulassung, muß alle Daten per Hand abtippen um die in den Fahrzeugschein zu übernehmen ( bzw meistens können sie mit der Nummer vom Gutachten auf die Datenbank vom TÜV zugreifen und dort die Daten übernehmen, geht aber nur Regional, wenn ich in HH zum TÜV fahre und hier zulasse, muß sie per Hand tippen)
hier noch ein Auszug aus dem §21 der das bestätigt das unsere Anhänger alle nach §21 abgenommen werden
Zitat§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständige Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständige Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegenMein TÜV Chef hat also heute Mittag Recht gehabt
Eigenbauten können nur nach §21 abgenommen werden
irgendwas haben die bei Alex nicht verstanden, oder Er
so das war nun lang, aber ich hoffe nun ist alles geklärt
Gruß Mani
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Hallo
Zitatwie würde die Anhängelast in dem oben angeführtem Beispiel aussehen, wenn die AHK nicht werksseitig, sondern nachträglich montiert worden ist.
genauso, die Daten im Schein stehen ja immer drinn, egal ob das Auto ne AHK hat oder nicht und wer die dran gebaut hat
Gruß Mani
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Hallo Frank
hast Du schön gemacht mit dem Ortsschild, also gibts nix zu meckern
aber wenn Du mecker haben willst, bitte sehr
ich hab vor vielen vielen Monden schon mal drum gebeten, das die dunkelblaue Leiste oben einheitlich sein soll weil da meist ein paar wichtige Links fehlen
Leider ist sie das immer noch nicht
auf manchen Seiten hat man diese Leiste
ich hätte aber gerne auf allen Seiten DIESE Leiste
weil ich nämlich gerne auf dieser Seite bin,
da die sich automatisch aktualisiert und man dann gleich merkt wenn ne PN kommt
geht das nicht oder hast das wieder vergessen?
also die Uhr tickt,
dann gibts mecker
Gruß Mani
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Hallo
ZitatDeswegen hätte mich mal interessiert wie genau diese Waagen eigentlich messen können, bzw. dürfen.
steht auf der Eichplakette bzw Typenschild
aber da die meist in 10 kg schritten messen ist das ganz normal was es bei dir angezeigt hat
Gruß Mani
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so ganz geht der link nicht aber egal
dann kreuz im PDF das dritte Kastl an und nicht das erste oder zweite und schon passt es mit dem 21er
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Tja und nun?
ich habe gerade im Moment den Rückruf vom TÜV Chef bekommen,
"Eigenbauten die nur eine Nationale Zulassung brauchen und der deutschen STVZO entsprechen werden weiterhin nach §21 abgenommen, da gibts garnichts anderes. PUNKT" das war seine Aussage
mit der EG Zulassung nach §13, allerdings könntest das Fahrzeug nun auch problemlos in Holland oder anderswo zulassen, mit der Abnahme nach §13 ist er in jedem EU Land sofort zulassungsfähig
aber wer von uns braucht das?
Gruß Mani
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Hi Alex
ist zwar Schade aber dann mußt Du halt das nächste mal auf eine Abnahme nach §21 STVZO bestehen, also eine nationale Abnahme, das gibt es ja immer noch, der §21 wurde nicht gestrichen
klar der TÜV macht lieber ne Abnahme nach §13 weil da mehr verdient ist, im Unterschied zum §21 mußt dich dann auch an die Vorschriften der FZV halten, was Beleuchtung usw betrifft
aber im neuen §13 steht
ZitatDer Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.
das sagt doch ganz klar das die STVZO immer noch Gültigkeit hat (hat sie ja auch) und somit ist auch eine Abnahme nach §21 möglich, mit Einführung der FZV wurde zwar einige § der STVZO gestrichen, aber eben nicht alle
aber meine Anfrage beim TÜV läuft, in ca ner Std weiß ich mehr
Gruß Mani
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so noch mal was dazu
es gibt zwei Gründe warum nicht
1. ein zu dünnes Öl kann bis in die Bremstrommel laufen, was dort dann passiert brauch ich nicht erklären oder?
2. ein Öl das zu dick ist, oder verharzt macht den Zug noch schwergängiger, weil es richtig klebt, bewirkt also auch das Gegenteil
deswegen sein lassen, wenn man nicht ganz genau weiß wie sich das Öl oder Fett verhält das man da verwendet
Gruß Mani
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Zitat
Bergheimer sind komische Menschen...
merkst Du das jetzt erst?
aber wir sprechen ja komisch, sagt ER
besser nur komisch sprechen, als komisch sein
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Hallo
die Hersteller sagen Nein, das Seil ist in einer Kunststoffhülse geführt und falsches Fett oder Öl kann diese angreifen und das Gegenteil bewirken
meine Erfahrung ist, bei neuen Seilen ein paar Tropfen schaden nicht
aber besser ist, du kaufst Dir die neuen Seile aus Edelstahl, kosten auch nicht viel mehr und halten viel länger
Gruß Mani
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Leider falsch
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UPS sorry
aber ok, Radbolzen gibts ja auch, was gefällt dir an denen nicht?
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Hallo Jörg
ich glaub ich muß dich da etwas enttäuschen
auf deiner Zugdeichsel sollte ein Typenschild sein, oder eingeprägt, bzw genau genommen sogar zwei, eins fürs Zugrohr und eins für die Auflaufbremse
und diese beiden werden erfahrungsgemäß bei 1500 kg liegen, also müsstest Du alles austauschen, nicht nur einfach ne Achse dazu basteln
das nächste Problem ist, den Hersteller von dem Anhänger gibts noch, also will der TÜV meist eine Herstellerbescheinigung das der Rahmen für das Gewicht ausgelegt ist, die wirst aber auch nicht bekommen
zur Anhängelast, das Auto darf auch nen Anhänger anhängen der mehr Gesamtgewicht hat, solange er nicht wirklich so schwer ist, die zweite Frage ist aber ob der Fahrer das darf, kommt drauf an ob due den B hast oder noch alten 3er
eine Anhängelast erhöhung sollte auch möglich sein, dazu mußt mal dein Mitsubishi Händler fragen
aber wenn Du mehr Nutzlast willst, wirst um einen anderen Anhänger nicht drum rum kommen
Gruß Mani
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jaja die Ossis sind schon erfinderisch gewesen, anders gings ja nicht bei denen
mir hat mal eine erzählt, wenn sie im Plattenbau Bilder aufhängen wollten, mussten sie immer zu einem bestimmten Nachbarn gehen, der war der einzige im ganzen Block der ne Schlagbohrmaschine hatte, leider aber nur einen einzigen 10er Bohrer
also hat man ein 10er Loch gebohrt, dann nen Holzdübel rein geklopft und in diesen dann nen kleinen Nagel fürs Bild
da habens wir schon besser, wir haben nen Fischerdübel genommen und die dicke Schraube im hinteren Bereich vorher auf der CNC aufs richtige Maß abgedreht
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Zitat
Und ich werde den Anhänger Bauen , komme was wolle ..
das glauben wir dir ja auch, war ja nur ein Spass was Alex geschrieben hat, wir sind hier nicht immer alle so Todernst wie in anderen Foren
also, ab in die Garage, weitermachen
und Bilder nicht vergessen, sonst gibts wieder mecker
gibts auch mit Bilder, weil wir dann den Pfusch gleich sehen, aber das sagen wir erst später
Gruß Mani
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Hallo
Alu ist zwar ein Leichtmetall, aber wenn Du so ne Platte in der Hand hast, wirst dich wundern wie schwer das dann doch ist, besonders bei 5mm Stärke
auch für den Boden hat das kein Wert, das Holz gammelt nur noch schneller da drunter
nimm gute Siebdruckplatten, nicht die billigen aus China und der Hänger lebt noch ewig
Gruß Mani