Alex´s Anhänger Projekt Nr. 4

  • Es darf bei Neufahrzeugen der Klasse O (Anhänger) nur noch eine Abnahme nach §13 EG Fahrzeuggenehmigungsvo gemacht werden.


    Das ist mein Kenntnisstand von vor ein paar Jahren, als das ganze neu war und es gab irgendeine Übergangsfrist, die aber schon längst abgelaufen ist.


    Diese GA gem. §19/21 STvZo dürfen noch bei manchen Fahrzeugklassen gemacht werden, aber eben nicht bei PKW (M), LKW (N) und Anhängern (0).


    Wenn es bei euch anders ging habt ihr Glück gehabt, eigentlich dürfte da nur bei einem Umbau noch angewendet werden, aber nicht bei einem Neunbau, einem rechtlichen Neufahrzeug.

  • Tja und nun?


    ich habe gerade im Moment den Rückruf vom TÜV Chef bekommen,


    "Eigenbauten die nur eine Nationale Zulassung brauchen und der deutschen STVZO entsprechen werden weiterhin nach §21 abgenommen, da gibts garnichts anderes. PUNKT" das war seine Aussage


    mit der EG Zulassung nach §13, allerdings könntest das Fahrzeug nun auch problemlos in Holland oder anderswo zulassen, mit der Abnahme nach §13 ist er in jedem EU Land sofort zulassungsfähig


    aber wer von uns braucht das?


    Gruß Mani

  • Tja dann hast du Glück.


    Hier sieht es anders aus.


    Google mal §21 STvZo Einzelgenehmigung



    Dann siehst du ein paar Pdfs verschiedener Zulassungsstellen, die im Kern alle dasselbe aussagen: Gen. gem. §21 STvZo nur noch für Gebrauchtfahrzeuge, sowie für Neufzg. der Klassen C,L,R,S und T sowie für Umbauten.


    hier ein Beispiel, hoffentlich klappt es:


    http://www.google.de/url?sa=t&…bv.51156542,d.ZG4&cad=rja

  • Hallo


    die letzten Beiträge bitte ins
    Rechtliches, Gesetzliches, Behördliches
    verschieben, die haben
    nichts mit meinem Beitrag zu tun.


    @ Frischling, dann verstehe ich nicht
    warum 4 Monate vorher der Twingo nach §21
    abgenommen wurde.


    Aber gut zu wissen, den das nächste mal
    bestehe ich auf §21 und ist der nicht gewillt,
    suche ich mir eben einen anderen.
    Es gibt ja genug TÜV Stationen und bei einer
    hat ein Freund sogar gute Kontakte.


    VG
    Alex

  • Noch mal Hi


    weil jetzt kommt wieder ein Beitrag
    zum eigentlichen Thema :biggrins:


    Bin dann heute zum Straßenverkehrsamt
    gefahren und habe in den sauren Apfel gebissen.


    Und Jay WILL ja UNBEDINGT Bilder, sonst glaubt der
    Typ ja nichts :tongue:


    Hier 2 Bilder, einmal Espace Anhänger alleine,
    und einmal mein Espace mit den beiden Anhängern.


    Man beachte die Kennzeichen :]


    IMG_20130822_170711.jpg IMG_20130822_170654.jpg


    VG
    Alex

  • Hast du eine ganze Serie von Nummern für deine Manufaktur reserviert? :)


    Der Espace ist schön geworden, da kann man nicht meckern :super:



    Zur Zulassung: selbst wenn du einen TÜV findest, der den nach $21 StVZO abnimmt, so hast du trotzdem die notwendige Voraussetzung für eine Einzelgenehmigung eines Neufahrzeugs der Klasse O (Anhänger) nicht erfüllt. Diese Einzelgen. der übergeordneten Behörde ist aber Voraussetzung für die anschließende Zulassung des Anhängers.


    Dass es beim Twingo einfacher war kann ich nicht erklären, die kannten wohl die relativ neuen Vorschriften nicht so genau.


    Fazit: selbst wenn du einen TÜV findest, der dir ein 21er GA erstellt: rechtlich nutzt das gar nichts, weil die Voraussetzungen der Einzelgenehmigung nicht erfüllt sind. Erst Gutachten, dann Einzelgenehmigung, dann erst Zulassung.
    Wie du am Beispiellink sehen kannst, darf (eigentlich) für einen Anhänger eine Genehmigung nur noch nach EU-Recht erteilt werden, völlig unabhängig davon, dass der Hänger nur hier im Inland zugelassen werden soll.


    Das gilt aber alles nur, falls es sich um ein Neufahrzeug handelt, bei Umbauten / Gebrauchtfahrzeugen ist das alles kein Problem.


    Viele Grüße Peter

  • So ich hab jetzt nochmal stundenlang Gesetzestexte gelesen, inkl der Anhänge usw



    in der EG-FGV steht unter §13


    Zitat

    (1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.


    auf Deutsch heisst das


    das Fahrzeug muß eine Typgenehmigung haben (der Inhaber ist der Fahrzeughersteller) und dem AnhangIV entsprechen
    oder das Fahrzeug muß der STVZO entsprechen


    jetzt muß man schauen was steht in Artikel 24 2007/46/EG


    da steht unter anderem (alles wäre zu viel, wers genau wissen will, kanns ja selbst komplett nachlesen)



    d.h auf Deutsch


    jedes Land kann Einzelfahrzeuge (was unsere Hänger ja sind) anders behandeln als es in Anhang IV oder XI beschrieben ist, alternative Anforderungen sind eben unsere Bestimmungen nach der STVZO


    die Anhänge IV und XI sagen nur welche Teile bei den jeweiligen Fahrzeugen geprüft sein müssen, bzw vorhanden, darauf braucht man nicht eingehen (z.B. Unterfahrschutz bei LKW)




    So und jetzt muß man unterscheiden


    der TÜV untersucht das Fahrzeug auf seine Vorschriftsmässigkeit mit einem Vollgutachten


    dieses Gutachten kann er auf Basis der Vorschriften zur STVZO machen, oder auf Basis der EG Richtlinie der neuen FZV


    mit diesem Gutachten stellt man nun den ANTRAG auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bei der Zulassungsstelle,


    (das ist das neue an der Sache, früher hat der TÜV einfach das Gutachten raus geschrieben und dann ist man zur Zulassung, nun muß man erst einen Antrag stellen, da wird dann geprüft ob das Gutachten echt ist und den Vorschriften entspricht usw und wenn alles für gut befunden wurde, kann man das fahrzeug zulassen)


    dazu braucht man
    den Antrag
    den Ausweis
    Foto vom Typenschild und Fahrzeug
    den bereits ausgestelten Fahrzeugbrief bzw ZBII
    und das GUTACHTEN des TÜV



    und nun kommt der große Unterschied


    es heisst zwar, Neufahrzeuge alle nach §13 der EG-FGV


    aber das betrifft nur Neufahrzeuge für die eine Typengenehmigung vorliegt, das heisst, die ganzen Daten vom Fahrzeug sind beim KBA hinterlegt, und die Dame auf der Zulassungstelle gibt die Schlüsselnummer ein, und hat sofort alle Daten fürn Schein fertig


    aber unsere Anhänger sind nicht beim KBA gelistet, weil ja jeder anders ist


    und deshalb gibt es bei den Anhänger nur eine Zulassung nach STVZO bzw ein Gutachten nach §21


    und die Dame bei der Zulassung, muß alle Daten per Hand abtippen um die in den Fahrzeugschein zu übernehmen ( bzw meistens können sie mit der Nummer vom Gutachten auf die Datenbank vom TÜV zugreifen und dort die Daten übernehmen, geht aber nur Regional, wenn ich in HH zum TÜV fahre und hier zulasse, muß sie per Hand tippen)


    hier noch ein Auszug aus dem §21 der das bestätigt das unsere Anhänger alle nach §21 abgenommen werden


    Zitat

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständige Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständige Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen


    Mein TÜV Chef hat also heute Mittag Recht gehabt


    Eigenbauten können nur nach §21 abgenommen werden


    irgendwas haben die bei Alex nicht verstanden, oder Er



    so das war nun lang, aber ich hoffe nun ist alles geklärt


    Gruß Mani

  • Hast du eine ganze Serie von Nummern für deine Manufaktur reserviert? :)


    Der Espace ist schön geworden, da kann man nicht meckern :super:


    Danke für die Blumen.


    Das mit den Kennzeichen war reine Glücksache.


    Das Kennzeichen auf unserem Auto heißt:
    Alex & Janine Kennenlerntag 24.1.


    Die beiden anderen sind dann eben
    fortlaufenden Nr die frei waren.
    Die nächste Nr. 244 ist leider vergeben,
    aber 245 ist (bis jetzt) noch frei *gg*



    DAS hier bitte ins Rechtliche verschieben!



    VG
    Alex

  • Dann reserviere die doch schon mal. Bei meiner Zulassungsstelle kann eine Privatperson bis zu drei Kennzeichen für drei Monate reservieren. Nach drei Monaten ist das Kennzeichen wieder frei und es ist erneut reservierbar.
    Wenn du weißt, dass deine Reservierung ausläuft, mußt Du halt wieder neu reservieren. Die Gebühr wird erst der Zulassung selbst berechnet:biggrins:

  • Schöne Anhänger baust Du da, aber wieso immer nur aus dem Heck? Die ganzen Frontabschnitte gäben doch auch einen schönen Ah. ab.



    Man beachte die Kennzeichen :]


    Hab' ich auch :biggrins:!


    bus_kaefer.jpg


    Natürlich gibt es 1300 und 1303 nicht mehr, deshalb bekommt der Ah. dann wohl 1304 oder so...

    Schöne Grüße aus Calenberg!


    Lars


    Zugfahrzeuge: VW T5 (2012), VW 1302 LS Kabrio (1972), VW 181 (1969)

    bald in diesem Theater: Opel Frontera Sport (1992)
    Anhänger: AH3, Anhängerbau Wittenberge 0,5t (1969), Knaus Monsun (1964)

    im Bau: Eigenbau für den VW 181

    Alle meine Lieblinge auch auf BoxerStop

  • Hallo Alex
    Vielen Dank nochmal das Du bei mir vorbei kommen wolltest und meinen Bootstrailer wegen der Deichsel anschauen wolltest.
    Habe alles erneuert und neuen TÜV :)
    Gruß Ralf


  • Moin


    uiiii ein Cabrio Käfer *schwärm*
    Das vordere Teil vom weißen war
    durch einen Unfall nicht mehr zu gebrauchen.
    Das war ja der Grund warum ich den Geschenkt bekommen
    habe.
    Wenn ich mehr Platz hätte und nicht Mitten in einem Dorf
    wohnen würde wo selbst die Straße vom Unkraut befreit wird,
    würde ich die ja hier hinstellen.
    Habe ja schon versucht die Teile als Kunstwerk im Vorgarten
    zu stellen, ABER irgendwie regen sich die Nachbarn auf.
    Zudem kommt hinzu das 2 Ecken weiter ein Polizist wohnt
    und 4 Ecken weiter der Typ vom Ordnungsamt.


    Also muss ich ganz schön aufpassen und planen wie ich
    was mache.


    VG
    Alex

  • Moin zusammen


    wir waren letzte Woche auf unserem
    Jährlichem Espace Treffen.
    Da ich bei den Espasianern noch nichts vom
    Espace Anhänger gesagt/geschrieben hatte,
    war der Anhänger eine Überraschung die gut ankam.


    Alle waren begeistert, besonders das mit der Steckdose
    unterm Tankdeckel.
    Radio und Licht wurde vom 12Volt Trafo gespeist und
    Funktionierte tadellos.


    Einige wollen das jetzt auch machen *gg* bin mal gespannt.


    Weiß ja das viele wollen aber nicht können und wenn ich dann
    höre: Ich mach das dann aber gebremst!
    oder: Die Deichsel wird ja NUR EINFACH drunter geschraubt!


    Dann :] grinse ich nur und sage: " Mach du!"


    VG
    Alex

  • Hallo Alex
    Vielen Dank nochmal das Du bei mir vorbei kommen wolltest und meinen Bootstrailer wegen der Deichsel anschauen wolltest.
    Habe alles erneuert und neuen TÜV :)
    Gruß Ralf


    :super:


    VG
    Alex

  • Hi


    habe heute wieder an meinem Espace Anhänger gebastelt.


    Da ich ja keinen Schlüssel (Heckklappe) hatte,
    habe ich mir ein Schloss mit Schlüssel besorgt.


    Zudem habe ich mir ein 2. mal eine Funkfernbedienung
    gekauft, nur diesmal mit Vernünftiger Einbauanleitung.


    Das Teil liegt schon ewige Zeiten bei meinem Ersatzteil Dealer
    und der wollte bisher immer 50€ haben.


    Heute ich wieder hin und sagte:
    "Was ist? Bekomme ich den Ladenhüter nun für 20€?"


    Habe wahrscheinlich genug generft *lach*
    Habe das Teil für 20 bekommen.


    Jetzt hat der Espace Anhänger ein Heckklappen Schloss MIT Schlüssel
    und eine funktionierende Funkfernbedienung mit Blinkeransteuerung :]



    VG
    Alex

  • Hallo Mani


    ich hatte ja schon mal ein FFB in der Bucht
    gekauft. Die Anleitung eine einzige Katastrophe.


    Selbst mit Google und Co. musste ich feststellen
    das viele mit dem "Billigteil" nicht klar gekommen sind.


    In diesem Fall war es ein absolutes Schnäppchen!!!


    Deutsches Fabrikat, SUPER Einbauanleitung und es klappte
    auf Anhieb OHNE Probleme.


    Das andere Teil habe ich in die Tonne geworfen!!!


    Werde mir von dem Hersteller für unsere Espe auch eine
    kaufen und im Auto einbauen.


    VG
    Alex