Beiträge von Der Glonntaler

    so und zu Dir nochmal


    Zitat

    Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde


    die Links zum FS und 100er Regel hast du doch schon lang, das sind die gesetzlichen Texte, genauer und ausführlicher bekommst es eh nur hier mit Rechenbespielen


    Zitat

    Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.


    Warum, das bringt doch nichts, außer das dir ein paar Euro Steuer sparst


    KFZ Steuer geht nach Nutzlast, wenn also nur zb 100 kg Nutzlast hast zahlst halt weniger als für 1000 kg, aber du verbaust dir damit auch alles andere


    mal den Grill abnehmen und ne Palette Zement beim Baumarkt holen ist genau genommen dann Steuerhinterziehung und wird richtig teuer wenn se dich erwischen
    Also besser ganz normal zulassen und gut is



    Zitat

    Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.


    das Leergewicht ist egal, wenn mußt das Gesamtgewicht bei 1500 liegen um ihn mit FZG 2 ziehen zu können, ob der Leer 500, 1000 oder 1499,9 kg wiegt is egal
    nur 1501 darf er nicht wiegen



    Zitat

    Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid?


    in der Regel schon, aber auch da gibts TÜVtler die keine Ahnung haben, das erleben wir hier oft genug das Leute kommen,


    "der TÜV hat gesagt" und das war völliger Blödsinn, besser bleibst bei uns oder liest im Internet in den echten Gesetzen nach, auch in Autoforen wird viel Mist geschrieben, was Anhänger angeht bist hier meist bestens aufgehoben



    Gruß Mani

    Zitat

    Du darfst einen Anhänger mit zGG 1800kg auch an Fahrzeug 2 bewegen.


    Aber:


    • Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf die Anhängelast nicht überschreiten.
    • Du darfst nur 80 fahren, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht unter 1500kg liegt


    wie kommst auf die Idee?


    auch mit Fahrzeug 2 liegt er über 3500 kg, und das tatsächliche Gewicht spielt beim B ja leider keine Rolle mehr


    mitm 3er würde es gehen, aber nicht mit B, da zählt das ZGG nicht das tatsächliche Gewicht


    Fahrzeugtechnisch würde es gehen, aber Führerscheintechnisch nicht



    das ist das was ich ganz oben schon sagte, heut zu Tage muß man immer beides beachten


    was darf und kann das Auto und was darf der Führerschein


    beim B heißt es ja immer zulässige GM nicht tatsächliche GM


    Gruß Mani

    Hallo


    1575 leer x 1,2= 1890 zgg das passt, da eh nur 1800 anhängen darfst geht das


    und 1800 + 2150 = 3950, das würde mitm B96 gehen, den Du aber auch nicht hast


    und bevor den Schmarrn machst, mach gleich den E


    dein nächstes Auto ist 60kg schwerer und schon hast wieder das gleiche Problem


    ich hatte so im Kopf nur mit Faktor 1:1 gerechnet, aber klar mit Faktor 1,2 schauts natürlich besser aus


    trotzdem hast halt das Problem das der B nicht reicht, von B 96 war ja keine Rede anfangs


    Gruß Mani

    Hallo und willkommen im Forum


    das könnte wieder ein lustiger Thread werden, eigentlich haben wir diese ganzen Fragen schon 100 mal beantwortet


    Du vermischt da außerdem schon wieder Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht


    sowie Leergewichte und zul bzw tatsächliche Gesamtgewichte



    zu 1:
    mit dem B darfst Du Fahrzeuge/Gespanne bis insgesamt 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren/ziehen


    wie sich die Gewichte zusammen setzen ist schnurz, solange andere Beschränkungen nicht überschritten werden


    also ein Auto mit 800 kg darf niemals ein Anhänger mit 2700 kg ziehen (Verhältnis max 1:1)


    das unterste Gewicht was zulässig wäre, wenn das Zugauto ein echter Geländewagen ist (Verhältnis 1:1,5)


    wären 1400 zgg Auto + 2100 zgg Anhänger = 3500 mit B


    bei normalen Autos ist es minimal 1750 zgg für Auto und 1750 zgg fürn Anhänger,


    Bzw, alles was das Auto schwerer ist muß der Anhänger leichter sein, umgekehrt geht nicht



    so nun kommt die 100er Regel


    da zählt das Leergewicht vom Zugfahrzeug und das zul Gesamtgewicht vom Anhänger


    Verhältnis 0,3 0,8 1,1 oder 1,2 je nach Anhänger und Kupplungsart, das Ausrechnen kannst ja nun selber


    aber wie gesagt, mit den richtigen Gewichten rechnen, Leergewicht Auto und Zgg Anhänger, nicht so wie du oben



    und dann zu deim Grillanhänger


    es ist egal ob der leer 1500 oder 1800 kg inkl Grill hat, mehr als die 1800 darf er halt nicht haben, wenn die in den Papieren stehen


    ob da jetzt das Partyzelt mit drauf legst oder a paar Scheit Holz ist egal, bei 1800 ist Schluß


    deine Option 1 und 2 kannst eh gleich vergessen, weil da hast wieder mit den falschen Gewichten gerechnet


    Zitat

    Option 1:
    - Fahrzeug 1, Hänger mit 1800kg zugelassen = 1800kg+1575kg=3375kg heisst das ich kann mit Führerschein B nur 125kg inkl. Fahrer zuladen?


    Anhänger 1800 Fahrzeug 1 hat 2150 = 3950 also entweder brauchst BE oder nen Fahrer der den alten 3er hat, aber DU nicht


    dein Fahrzeug 2 erst recht nicht, mit 1800 kg ist der Anhänger um 300 zu schwer


    und selbst bei 1500 zgg + Auto 2060 zgg bist bei 3560, also 60 kg zu schwer fürn B


    und 100 fahren wird mit beiden nichts, da mußt gewaltig Abspecken am Anhänger



    so genug erklärt


    es steht alles hier im Forum schon x mal und im Gesetz genauso


    ich empfehle immer diese Seite zu FS Fragen


    und hier die 100er Regel



    Gruß Mani

    Hallo


    Stapler transport kannst meist vergessen, außer so Spielzeugstapler


    selbst ein 2t Stapler, und damit ist immer die Hubkraft gemeint hat je nach Typ um die 3- 3,5t Eigengewicht



    und die kleinen Hupfer haben dann oft hinten nur ein Rad, dann hast auf dem einen Rad 2t oder mehr


    das geht selten gut


    Gruß Mani