Hallo Leute,
wir wollen einen Eigenbau Hänger zulassen.
Achse und sonstige Bauteile sind für mind. 1800kg ausgelegt.
Es wird eine 100km/h zulassung angestrebt.
Wir haben zwei Fahrzeuge die in Frage kommen den Hänger zu ziehen.
Fahrzeug 1:
leergewicht: 1575
zul. Gesamtgewicht: 2115/ 2150 (im Anhängerbetrieb)
zul. Anhängelast: 1800
Stützlast: 75kg
Fahrzeug 2:
leergewicht: 1535
zul. Gesamtgewicht: 2060
zul. Anhängelast: 1500
Stützlast: weiss ich gerade nicht, schätze aber auch 75kg
Option 1:
- Fahrzeug 1, Hänger mit 1800kg zugelassen = 1800kg+1575kg=3375kg heisst das ich kann mit Führerschein B nur 125kg inkl. Fahrer zuladen?
In dem Fall benötige ich auch die ASK um das zu geringe Fahrzeugleergewicht auszugleichen? 1575*1,1= zu wenig 1575*1,2= genug.
Option 2:
-Fahrzeug 2, Hänger mit 1500kg zugelassen = 1535+1500=3035kg -> genug raum für Zuladung.
Keine ASK nötig? 1535*1,1= ausreichend
Jetzt habe ich ein paar Fragen.
1.: Wie ist das mit dem B Führerschein, wenn ich das richtig verstanden habe darf ich Fahrzeug+Hänger < 3500kg fahren solange mit ASK leermasse*1,2<Anhängelast ist. Stimmt das?
2.: Wenn ich den Hänger als "Arbeitsgerät" zulasse (fest installierter Grill auf dem Hänger) mit leergewicht=zul gesamtmasse von 1800kg, der Hänger aber nur ~1500+ab und zu etwas mehr Holz oder sonsitges mit drauf wiegt, interessiert das irgendjemand? also auch im positiven sinne, dass ich bei Option 1 dann doch 425kg+- zuladen darf?
Oder wird bei einer Kontrolle nur das Fahrzeug gewogen und die 1800kg pauschal drauf gerechnet?
Die weiteren Fragen bauen auf die oberen auf, also lasse ich diese erst mal weg.
Ich hoffe jemand von euch hat hier den Überblick und hat auch ein bisschen Lust mir dabei zu helfen...
Vielen Dank schonmal!
Grüße
Pfon
PS: Natürlich wird auch eine möglichst große zul. Gesamtmasse angestrebt. Nur wenn ich das richtig verstanden habe kann ich den Hänger als Arbeitsgerät nur mit Leermasse=Gesamtmasse zulassen...