stimmt, 80 wäre eventuell ok, 100 nicht
Beiträge von Der Glonntaler
-
-
Du hast es auch noch nicht kapiert oder?
dein erstes Beispiel stimmt
aber das nicht
ZitatAlle anderen Bedingungen für 100 erfüllt, außer Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1500kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht 1250kg.
--> Wird bei Kontrolle rausgefischt und zur Kasse gebeten, weil Papiere nicht in Ordnung sind.
--> Bestrafung wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts, die aber keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
Und der Depp ist im Kieswerk noch über die Waage gefahren, weil er seinen Anhänger nicht überladen wollte.erstens ist das zu pauschal, zweitens könnte es völlig legal sein, dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen
weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal
dann zählt nur das die tatsächliche Anhängelast die zulässige nicht übersteigt
-
Und wehe es kommt jetzt noch einer nochmal mit dem Schmarrn daher das aa und bb bei Wohnwagen nicht gilt, es steht überall drin das die zul Anhängelast zu beachten ist
-
Hallo Steffen
bis 8% darfst dann 1500 anhängen, hat aber nix mit Tempo 100 zu tun
so ich hab mir nun nochmal ALLE Links angeschaut, das was der TÜV Nord schreibt ist einfach sagen wir mal, unglücklich formuliert
der TÜV nord schreibt in der Broschüre
ZitatAlle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
was hat das genau zu sagen?, ganz einfach, das was ich schon zweimal erklärt habe
Wohnwagen dürfen nur das 0,8 oder 1,0 fache vom Leergewicht des Autos haben, damit sind sie immer leichter als das zgg vom Auto
und an einem normalen Auto darf man maximal das 1,0 Fache zgg anhängen, wenn der Fahrzeughersteller nichts niedrigeres vorschreibt
um beim Caddy zu bleiben, der hat 2180 zgg und 1461 leer, der Hersteller erlaubt aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% Steigung
er bleibt also deutlich unter der 1,0 Regel für PKW die vom Gesetzgeber kommen
nimmt man nun einen normalen Anhänger dann wäre da die Formel mit 1,1 bzw 1,2 zu nehmen
also 1461 x 1,1 = 1607kg, der Wert übersteigt aber die maximale Anhängelast von 1400 bzw 1500 kg, und ist somit nicht geeignet
außerdem muß man in so einem Fall andersrum rechnen, wenn ich den 1400 kg Anhänger habe, dann muß ich schauen was das Auto wiegen muß
also 1400 : 1,1 = 1272, also dürfte der Caddy den mit 100 ziehen
ein 1500 kg Anhänger bei faktor 1,2 geht auch noch, da der Caddy mehr als die dann geforderten 1250 kg wiegt
dein Posting #82 ist also auch völlig falsch, du schreibst da von einem fiktiven 1450 kg Anhänger rechnest aber auf 1753 kg hoch
leider hab ich dir das auch noch als richtig bestätigt, weil du das alles so verworren schreibst, du darfst den Lastananhänger genauso ziehen wie den Wohnwagen
und das steht ja auch beim TÜV Nord
Zitat- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
und genauso ist es auch beim TÜV Süd erklärt, nur das es dort in normalem Deutsch steht, so wie ich es bereits in dem farbigen Beitrag gemacht habe
der TÜV Süd erklärt es ganz einfach und verständlich, leider benutzen die auch das Wort Wohnwagen, ist aber auch ok, weil der Gesetzgeber macht es ja genauso
ZitatBesondere Werte gelten für Wohnanhänger. Sind sie –wie üblich – mit einer eigenen Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet, ist ihr zulässiges Gesamtgewicht auf das 0,8-fache (80 Prozent) des Zugwagen-Leergewichts limitiert. Bei einer Zusatzausstattung mit Stabilisatoren darf es jedoch das 1,0-fache sein, also 100 Prozent des Zugwagen-Leergewichts. Natürlich ist auch hier auf die höchstzulässige Anhängelast des ziehenden Kfz zu achten.
also auch hier, der Caddy hat zwar 1461 leer, darf aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% anhängen
genauso steht es auch bei der Dekra
ZitatDie zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
und zu guter letzt auch bei der GTÜ
die haben die beste Beschreibung,
weil die unterscheiden einfach nach Faktor
, nicht ob Wohnwagen oder nicht, kommt zwar rechnerisch aufs gleiche raus, aber verwirrt eben nichtZitatEinhaltung der Massenverhältnisse von maximaler Gesamtmasse Anhänger / Leergewicht Zugfahrzeug.
Formel: Zulässige Masse des Anhängers ≤ X • Leermasse des Zugfahrzeugs
Bei dem Faktor X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:
— Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug und
— Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast Zugfahrzeugganz 100% richtig ist das auch nicht, genau genommen müsste es heißen
Bei dem Faktor X =1,0 X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:
den der Caddy ist ja das beste Beispiel das auch bei Faktor 1,0 die Anhängelast schon um 61 kg überschritten sein kann, wobei man da wieder die Stützlast beachten müsste, wenn die beim Caddy 70kg ist, passt es ja wieder, wenn man die Stützlast dem Auto zurechnet, wie es neuerdings nach ECE gemacht wird
meist ist aber die Anhängelast etwas höher als das Leergewicht, ist ja auch beim Caddy bis 8% so, und deshalb nur der Hinweis auf Faktor 1,1 und 1,2
also hat die GTÜ und alle andern alles richtig erklärt, nur jeder mit nem andern Text
ist das Zugfahrzeug ein Geländewagen, dann klappts auch mit dem 1,2 faktor, weil Geländewagen das 1,5 fache ihres zgg anhängen dürfen und dadurch auch eine viel höhere eingetragene Anhängelast haben, selbst wenn sie genauso schwer wie ein vergleichbarer PKW sind der eben nur maximal das 1,0 fache anhängen darf
auf jeden Fall steht in allen Broschüren das gleiche und nichts anderes steht auch im Gesetz
ich hoffe auch Xiszone hat es nun kapiert das der Caddy einen Wohnwagen mit zgg 1450 kg zwar ziehen darf, aber nur bis 8%, weil unbeschränkt darf er nur 1400 kg ziehen, bei 80 und bei 100 km/h
einen Lastenanhänger darf er auch bis 1500 kg anhängen, aber nur bis 8% Steigung, ansonsten nur 1400 kg
will er 100 fahren darf er das mit einen normalen Anhänger auch, aber nicht nach dem 1,2 Faktor, weil damit die zul Anhängelast überschritten wird, der maximale Faktor liegt beim Caddy bei 1,0266 1461 x 1,0266 = 1500 kg ( gerundet)und dann ist wie bereits gesagt das ganze noch FS abhängig
weil Caddy zgg 2180 +zgg 1500 Anhänger = 3680 kg, also 180 kg zu viel für B, soweit ich mich erinnere hast Du nur B
wenn Du nur B hast ist bei 1320 kg zgg Anhänger schluß, egal was der Faktor oder die zul Anhängelast vom Auto sagt oder wie hoch das tatsächliche Gewicht ist
in deim Fall ist sogar eventuell noch eher Schluß, weil dein Zuggesamtgewicht ja nur 3407 kg sein darf, also wenns Auto voll ist, darf der Anhänger
nur noch 1227 kg tatsächliches Gewicht haben, selbst wenn er nur 1320 zgg hat
und eigentlich hast Du es ja schonmal alles richtig verstanden, wenn man diesen Beitrag liest,
warum du nun auf einmal alles verdrehen willst verstehe ich nicht
und das angesprochene Beispiel den leeren 3t Anhänger ziehen der leer ja nur 500 kg wiegt geht auch nur wenn Du BE oder Klasse 3 hast, mit deinem B nicht
Gruß Mani
-
die Plane wird nicht von unten aufgeblasen, sondern von außen/oben hochgehoben
egal wie weit die drüber geht, kannst se auch abkleben, wird trotzdem hoch gehen
oder anders gesagt, warum fliegt ein Flugzeug?
Gruß Mani
-
Trotzdem oute ich mich als Anhänger der Fraktion, die aa) und bb) nur für c) als gültig ansieht.
Begründung:
Die Bedingung würde sonst direkt nach dem Satz "1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:" stehen.Das "in jedem Fall" interpretiere ich als 'immer dann, wenn "c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:" gilt'
was du interpretierst und was da steht sind zweierlei
wenn aa und bb nur für c) gelten würde, dann dürfte ja jeder Smart der nur 450 kg Anhängelast hat auch ruhig nen 750 kg Anhänger hinhängen
weil wenn aa und bb nur für c) gilt und für b) nicht, dann würde es auch für a) darüber nicht gelten
aber im Gesetz steht in Kurzform
1 Faktor 0,3
2 Faktor 0,8
3 Faktor 1,1
und dann steht dahinterwobei als Obergrenze in jedem Fall also in Fall 1 in Fall 2 und in Fall 3 der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
aa und bb
das ist doch nicht so schwer zu kapieren
wenn ich nen Anhänger habe mit 2x 1t Achsen, aber nur ne Deichsel für 1800 kg und ne AE für 1600 kg, dann kriegt der Anhänger auch nur 1600 kg eingetragen, der niedrigste Wert zählt, so ist das ÜBERALL
wenn die AHK nur 1400 hat, dann darf ich auch nur 1400 anhängen
wenn man z B bei Achslasten nachliest, da gibts bei Sattelkraftfahrzeugen auch Kombinationen die rechnerisch das ZGG überschreiten, auch da gilt dann eben der niedrigere Wert
Aber macht was ihr wollt, die
werdens euch schon vorrechnen bei ner Kontrollenur das da die Rechnung bares.gif kostet
Gruß Mani
-
deshalb wechseln verantwortungsbewusste Reifenhändler die Ventile immer mit
Standart Gummiventile sind bis 4,5 Bar
Metallventile bis 14 Bar zugelassenGruß Mani
-
Bei deinen Autos ist sicher ne Schummelsoftware installiert

seine ganzen Autos sind ein Schummel
da steht FORD drauf und Mazda ist drin

-
Lob 3/1700
-
Ich war bisher felsenfest der Meinung wie Mani, dass die Beschränkung auf die zulässige Anhängelast bei allen Arten von Anhängern gilt als Obergrenze
so ist es auch, ein Wohnwagen ist auch nur ein Anhänger, mit dem Unterschied das er bei der 100er zulassung nur 0,8 als Faktor hat
das liegt aber daran, weil die meisten zu blöd zum beladen sind, da werden die Schränke von vorne bis hinten vollgestopft und das Gewicht auf die gesamte Länge verteilt, statt es über der Achse zu packen und erst am Ziel in die Schränke zu räumen, deshalb wird mehr Leergewicht beim Zugfahrzeug verlangt bei 100 km/h, da hat der Gesetzgeber mal ausnahmsweise richtig reagiert, zum Leidwesen derer die ihn richtig beladen
Du hast es doch sonst immer mit "nur das Gesetz zählt". Dann zitiere doch bitte mal ganz konkret den Gesetzestext und erkläre anhand des Wortlauts warum das so sein sollte. Bis jetzt hab ich von dir hier noch keine Erklärung dazu gelesen warum die Lesart falsch sein sollte außer "ISSO".
das Gesetz ist doch eindeutig, ist das so schwer zu verstehen?
ein Wohnwagen mit festem Aufbau ist ein ganz normaler Anhänger, mit dem festen Aufbau ist eben die Aludose gemeint
es gibt ja auch Faltanhänger, diese sind auch Wohnwagen laut Zulassung, aber haben kein festen Aufbau und da zählt dann 1.1 als Faktor, weil se klein und kurz sind
also nochmal den Gesetzestext (Schwarz der offizielle Text, bunt meine Erklärung dazu)
1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
auf Deutsch, die Karre muß ABS haben und das zul Gesamtgewicht des Anhängers muß kleiner oder gleich mal X Leergewicht Auto sein, X ist dann entweder Faktor 0,3 0,8 oder 1,1, oder auch 1,0 oder 1,2 mit Antischlingerkupplung oder elektrischem Firlefanz im Auto
oder man rechnet andersrum, dann muß es heißen, das Zugfahrzeug muß mindestens oder mehr Leergewicht haben als das Gesamtgewicht des Anhängers geteilt durch den Faktor, also z.B. 750kg : 0,3 =2500 kg
mit diesen beiden Rechnungen, kann man für jedes Auto ausrechnen wie schwer der Anhänger maximal sein darf um 100 zu fahren
bzw wie schwer das Auto sein muß um einen vorhandenen Anhänger mit 100 zu ziehendabei dürfen zulässige Anhängelasten die der Hersteller vorgibt nicht überschritten werden, außerdem sind die Führerscheinrechtlichen Regeln zu beachten, bei Klasse 3 geht mehr wie bei Klasse B oder BE, weil bei den neuen Klassen die zulässigen Gewichte zählen, während beim alten 3er oft nur die tatsächlichen Gewichte eingehalten werden müssen
a) für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulischeSchwingungsdämpfer: X = 0,3;
also die typische 750 kg Baumarktkiste oder jeder andere ohne Stoßdämpfer gilt 750 geteilt durch 0,3 ist 2500, SO schwer muß das Zugfahrzeug leer sein, und es muß auch mindestens 750 anhängen dürfen
hat der 1000 kg Anhänger zwar ne Bremse aber keine Dämpfer gilt 1000:0,3, dann muß das Auto schon 3,3t haben
b) für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
1300kg wohnklo : 0,8 = 1625 kg was das Auto LEER wiegen mußc) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1,
also der normale 2t Anhänger 2000 : 1,1 = 1818 kg mindestens leer das Autowobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
und jetzt die Obergrenzen beachten die gelten natürlich für a) b) und c) deshalb steht da IN JEDEM FALL
aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,
zul Gesamtgewicht vom Anhänger muß weniger oder darf maximal gleich hoch sein wie vom Zugfahrzeugdas hab ich weiter oben schon mal erklärt, PKW dürfen nur das 1,0 fache anhängen, meist sogar weniger
Geländewagen dürfen das 1,5 fache anhängenbb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;
und dann muß das Gesamtgewicht vom Anhänger kleiner oder maximal gleich groß sein wie die zulässige Anhängelast
so und nun nochmal den Caddy als Beispiel
VW Caddy besser als a Opel
Leergewicht: 1461kg Fliegengewicht
ZgG: 2180kg da hab ich mehr Leergewicht
Anhängelast gebremst: 1400kg genau 1400 kg und kein KG mehr, egal ob du mit 80 oder 100 fahren willst
Anhängelast ungebremst: 730kg auch da das gleiche
ESP mit Anhängerunterstützung erhöht den Faktor beim Wohnklo auf 1,0 oder bei anderen auf 1,2Folgenden fiktiven Wohnwagen darf ich laut Gesetz mit 100kmh ziehen: NEIN da Du nur 1400 kg zul Anhängelast hast
ZgG: 1450kg
Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg in dem Fall darfst Du ihn anhängen, aber nur mit 80 und nicht mit B allein
weil 2180 kg Auto und 1450 kg Anhänger sind ÜBER 3,5t, mit B96, BE und Klasse 3 erlaubt
Starrer Aufbau und Schwingungsdämpfer
Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,0 anzusetzen. 1461*1,0=1461 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist. Faktor 1,0 ist richtig, aber du kannst ihn nicht voll ausnützen, weil eben nur 1400 kg zul Anhängelast hast
und deshalb geht es NICHTFolgenden fiktiven Frachtanhänger darf ich nicht mit 100kmh ziehen: Richtig, der ist erst recht viel zu schwer, es gilt das gleiche wie oben nur eben mit Faktor 1,2, den aber ebenfalls nicht ausnutzen kannst
ZgG: 1450kg
Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
Schwingungsdämpfer
Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,2 anzusetzen. 1461*1,2=1753 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist, in §1 1. C BB ist wiederum festgelegt, dass für nicht Wohnwagen das zgG des Anhängers maximal so hoch sein darf wie die Anhängelast des Fahrzeugs. 1450>1400 wodurch der Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden darf.Beide Anhänger haben exakt die gleichen Daten, werden vom Gesetz jedoch unterschiedlich betrachtet.
werden sie eben nicht, weil aa und bb eben für jeden darüber beschriebenen Fall Gültigkeit hat
Isch habe fertig
ne doch noch nicht ganz
Wieso wird die Anhängelast ausgehebelt?
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf doch über die Anhängelast hinaus gehen, solange das konkret angehängte weniger ist. Zum Beispiel ein leerer 2to Plattformanhänger. Wenn der effektiv zum Beispiel 500kg wiegt, darf ich den doch legal mit nem Kleinwagen (Anhängelast gebremst 1000kg) ziehen.nur wenn Du den richtigen Führerschein dafür hast, Ja, siehe oben
außerdem gilt das schon bei 80, das hat mit dem 100er Thema nichts zu tun
Gibt es eigentlich eine Stelle, von der man zu diesem Thema eine verlässliche und rechtswirksame Erklärung bekommen kann? Sowohl Polizei als auch TÜV widersprechen sich ja oft selbst.
klar gibts die, einfach lesen, aber bitte immer nur offizielle Seiten wie Juris
also bei Gesetze im Internet
oder Seiten der einzelnen Länderden Blödsinn der in Wiki, ADAC oder sonstwo steht ist nicht rechtssicher, genauso wie mein geschreibsel
aber bis jetzt hab ich das Gesetzeswirrwar immer ganz gut verstanden
Gruß Mani
-
Seid ihr jetzt langsam alle verrückt?
ZitatMan darf beim Wohnanhänger aber 100 fahren wenn das zGG des Anhängers höher ist als die zul. Anhängelast (wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind). Siehe Gesetzestext.
Das ist genauso ein Blödsinn wie das Beispiel darunter mitm Caddy
Wenn der nur 1400 kg Anhängelast hat dann darf der Anhänger auch ned 1450 habenDer niedrigste Wert zählt, schon vergessen???
Wenn hier weiterhin so viel Blödsinn verzapft wird muss ich leider mal bisschen löschen
Gruß Mani
-
Zitat
NEIN
Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG
Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.
ZitatDas "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!
Kinders das ist doch ganz einfach
wenn der PKW 1200 kg ziehen darf, dann darf er 1200 kg ziehen, ob das ein Wohnklo oder ein Kipper ist, ist schnurzegal
und diese komische Anhängelast Bestimmung muß man nur verstehen
das ist nämlich auch ganz einfach, der TÜV hat es nur beschissen erklärt
ZitatDer TÜV Nord hat das genau so ausgelegt:
"Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
"warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach
ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto
beim normalen Anhänger haben wir aber Faktor 1,1 oder 1,2 und somit sind die Anhänger dann zu schwer, wenn man vom Anhänger her rechnet, hängt man aber ein Auto davor das die Bedingungen zum Geländewagen erfüllt, dann ist mir das was der TÜV da schreibt schnurz, weil ich das 1,5 fache anhängen darf, und daher komm ich auch bei Faktor 1,2 niemals an meine Grenzen
der Text vom TÜV betrifft also nur normale PKW, Amarok, Patrol, Pajero usw denen ist das egal
hoffe nun ist das endlich geklärt
Gruß Mani
-
Zitat
So ein Kofferanhänger kostet ja schließlich nicht wenig
Ich schätze die Modelle kosten mehr als der Anhänger
-
wieder was gelernt, stimmt, steht bei den neuen drin
in den alten Scheinen nicht
-
3000 € ist ein Schnäppchen, wer nen Alzweckanhänger braucht und den nicht kauft ist selbst schuld
und dir wird es bald leid tun, das Du ihn verkauft hast
-
die Stützlast stand noch nie in dem Papieren
in dem Feld das es da gibt steht die nur bei Sattelfahrzeugen
-
wo hast das mit >9m gelesen?
habs gefunden, is aber wieder was anderes, da steht BLINKLEUCHTEN
Blinkleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten
bei den Seitenmarkierungsleuchten überall steht nur was von <6m
ab 6 m müssen sie es haben ab ende 2017, alle darunter dürfen
zur Blinkfrequenz hab ich nur gefunden, das sie Syncron zu den hintern blinken müssen
ob sie somit also aus sein dürfen wenn die hintern an sind steht da nichts, nur syncron
Andi, wegen der Hupe, hast da ne normale Hupe eingebaut? ist doch viel zu laut und umständlich
es gibt doch diese Piepser, die werden einfach ins Licht mit eingesetzt
Birne raus, Piepser rein, Birne wieder rein
-
da muß ich wiedersprechen
ZitatZum Beispiel die oberen Positionslampen / Umrissleuchten am Fahrerhaus gab es früher nicht.
die gabs schon immer
http://www.foto-galerie.net/da…/bilder/OLDI_man735_6.jpg
http://only-carz.com/data_imag…an-19280/man-19280-02.jpgdas mit dem blinkenden Seitenleuchten finde ich auch gut, was leider in dem Link nicht steht wie die blinken müssen
immer im gleichtakt mit dem hinteren Blinker, oder dürfen die auch dagegen blinken wenns Licht an ist
früher haben viele immer die Spurhalteleuchten an Blinker mit angeschlossen, direkt an Blinker und Licht
ohne Licht blinkts mitm Blinker, mit Licht gehts dann aus, das würde mir auch gefallen und ist ja leicht anzuschliessen
einfach statt Masse auf Blinker
Gruß Mani
-
-
Hallo
das ist vermutlich wieder ein typischer Fall von keine Ahnung
ZitatAuflaufbremse schwergängig
ich denke der meint eher Auflaufweg zu gering hat das nur falsch ausgewählt
wenn die Bremse funktioniert dann lass es so und zeig ihm das es so sein muß
Peitz1.jpgPeitz2.jpgPeitz3.jpgPeitz4.jpgPeitz5.jpg
die etwas jüngeren Prüfer haben meist keine Ahnung von der Bremse, gibts halt seit den 90er Jahren nicht mehr
Gruß Mani