Beiträge von Der Glonntaler

    das KFG ist die österreichische Version unserer StVZO

    in vielen Bereichen sind die gleich, es gibt aber auch nationale Unterschiede


    hier mal ein paar Beispiele


    in D


    § 52a Rückfahrscheinwerfer

    (1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.


    in A ist das anders


    Anhänger der Klassen O2, O3 und O4, müssen hinten mit einem oder zwei, ab einer Länge von mehr als 6 m jedenfalls mit zwei, Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt werden können muss



    oder anderes Beispiel


    in D


    § 51 Begrenzungsleuchten Rückstrahler vorne


    An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.


    Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein


    in A ist das anders


    Anhänger müssen vorne mit zwei nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein, mit denen im Lichte eines Scheinwerfers weißes Licht rückgestrahlt werden kann (weiße Rückstrahler) und die so am äußersten Rand des Fahrzeuges angebracht sind, daß anderen Straßenbenützern dessen größte Breite erkennbar gemacht werden kann


    Anhänger, deren größte Breite 1,6 m übersteigt, müssen mit Begrenzungsleuchten (§ 14 Abs. 3) ausgerüstet sein.



    trotzdem muß kein Deutscher oder anderer Ausländer seinen Anhänger nun mit Rückstrahlern, Begrenzungsleuchten oder Rückfahrscheinwerfern nachrüsten wenn er nach Österreich fährt


    da auch in Österreich die nationalen Zulassungsbestimmungen der anderen Mitgliedstaaten an zu erkennen sind


    und wenn jemand in Österreich zur Kasse gebeten wird, weil sein Anhänger z.b. keine Rückfahrscheinwerfer hat, dann ist das Abzocke, genauso wie mit den andern Beispielen


    dafür gibt es drei verschiedene Abkommen an dem sich die meisten Länder angeschlossen haben


    Pariser Übereinkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen,

    Genfer Abkommens über den Straßenverkehr,

    Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr,



    und somit sind wir wieder am Anfang wo ich sagte


    Zitat

    Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen


    nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt


    vor Gericht hätten sie aber keine Chance, aber wer will schon extra wegen 60 oder 100 Euro Strafe ins Ausland zu nem Gerichtstermin fahren, und das nutzen die aus

    aber dann kommt ja der andere und vermischt das mit der STVO und behauptet ich schreibe Unsinn


    im Gegensatz zu ihm, kann ich mein Unsinn belegen, bei uns steht DÜRFEN und bei den Össis steht MÜSSEN in einigen Fällen


    die STVO ist was ganz anderes, die regelt den Straßenverkehr, aber nicht die Fahrzeugausstattung, an Verkehrsregeln muß sich jeder halten, aber nicht an nationale Zulassungsvorschriften, die können nicht im Ausland mit Bussgeld belegt werden

    Sichert man nicht weil keine Öse vorhanden ist das von der deutschen Zulassung her ok

    und da das zu der STVZO gehört, müssen die andern das akzeptieren das unsere Autos OHNE Öse sind


    genauso wie es mit den Lichtern ist, die haben gelbe Lampen, die akzeptieren wir auch


    wir haben seit 2011 nur vorne Tagfahrlicht, in manchen skandinavischen Ländern muß bei Tagfahrlicht auch die hintere Beleuchtung brennen, das es bei uns nicht so ist wird dort auch akzeptiert, bzw andersrum wenn die bei uns rum fahren

    OK, jetzt hab ich verstanden wie du das meinst, Sorry


    das eine wäre ein Verstoß gegen die StVZO, wird aber nicht geahndet weils eben bei denen so ist

    das mit den 130 ist aber ein Verstoß gegen die StVO und wird geahndet


    So hast Du das gemeint, richtig?


    aber wenn nun nochmal mein Beitrag oben liest, da habe ich gesagt


    Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen


    nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt

    ich habe mich weder auf StVZO noch auf StVO bezogen, einfach nur allgemein ein Beispiel gebracht,


    Beispiel dazu, wir akzeptieren ja auch das die Franzosen mit ihren kleinen nicht zugelassenen Anhängern über unsere Straßen fahren, da kommt auch keiner auf die Idee von denen plötzlich ne Zulassung zu verlangen, aber andersrum zocken die uns ab

    und dann fängt er sofort an das wäre Unsinn, es ist nunmal kein Unsinn das die bei uns ohne Zulassung rum fahren dürfen, wir aber nicht ohne die blöde Öse, gegen welches Gesetz das verstößt spielt dabei keine Rolle, wobei es ne Zulassungsvorschrift ist, und die sind eben in allen Staaten gegenseitig an zu erkennen, machen die aber nicht, siehe auch meine Beispiele mit den Scheinwerfern im andern Beitrag, die Beispiele mit den Beleuchtungssachen, das sind alles StVZO Dinge, und dann kommt mir der andere doof und bringt selber seine eigenen Beispiele durcheinander und will mir was andichten was ich nicht gesagt habe, da werd ich dann sauer

    wenn wir dran denken dann reden wir nochmal drüber wenn die Sache vorbei ist,


    wie gesagt gejammert ist schnell, war bei Vogelgrippe Rinderwahn und Schweinepest ähnlich, da hats zwar nur die Bauern und die Metzger betroffen, alle haben gejammert und alle gibts heute noch, bei uns ist kein Metzger pleite gegangen deswegen


    ich könnte auch jammern, uuhhh alle Messen fallen aus, ja mei, das sind 8000 € die mir dadurch abgehen


    aber da muß ich auch durch, ich kenn mein Kontostand der is jetzt leicht im Minus, ich kann bis zu xxxx ins Minus gehen, hab im Monat feste Kosten von yyyy, also muß ich spätestens in ein paar Monaten wieder Geld verdienen,


    aber ich werde deshalb nicht verhungern, und ich denke und hoffe auch keiner von Euch, auch wenns bisschen eng wird

    Und doch machst du genau den Fehler gegen den Meik argumentiert hat.


    Am Beispiel der französischen Anhänger lässt sich das doch schön leicht auseinander fieseln: Die Franzosen dürfen mit den Anhängern hier fahren weil in FR so zugelassen (StVZO). Sie dürfen hier aber keine 130 sondern nur 80 fahren (StVO).

    hab ich irgend ein WORT WEGEN 130 gesagt?????


    WIESO DICHTET IHR IMMER WAS DAZU WAS ICH NIE GESAGT HABE ????

    nur doof wenn man sich selber ständig widerspricht


    Was an der Stelle interessant ist: Bei KFZ für die eine Anhängelast zulässig ist muss nach der StVZO §43 hinten eine Abschleppöse vorhanden sein. Wozu das wohl gedacht war ...


    Zwischenzeitlich gab es da nur leider mal eine "Lücke" in den Vorschriften und Anhängekupplungen mit EG-Genehmigungen ohne weitere Ösen waren auf dem Markt. Dabei dann das Theater mit den nachgerüsteten Hollandösen.


    Wie das Abreisseil zu befestigen ist ist eine Ausführungsvorschrift (StVO oder äquivalent in anderen Ländern) und keine Zulassungsvorschrift

    erst ist es ne Sache der StVZO, im zweiten Teil plötzlich ne StVO Sache



    du solltest dich mal entscheiden, naja egal lassen wir es

    Letzte Chance, denn der kleine Holzhändler ein Stück außerhalb der Stadt darf ab sofort auf unbestimmte Zeit seine Tore schließen. Dass der das nicht überleben wird, ist sonnenklar.

    woher willst Du das wissen? das ist schon wieder jammern auf hohem Niveau


    wenn des eh nur ein kleiner ist, dann sollte er ja wohl mal nen Monat oder zwei überbrücken können, wenn nicht, hat er was falsch gemacht, tut mir leid aber so ist das


    sein Holz vergammelt nicht, das kann er auch später noch verkaufen