Beiträge von Gerhard2

    Hi,


    ich hoffe, ich bin nicht falsch verstanden worden, ich wollte nicht sagen, du bräuchtest zwingend sehr lange für den Ausbau. Wenn ich aber von meiner Vorstellung eines Ausbaus ausgehe, dauert das mehrere Tage oder Wochen (wenn es mehr als nur ein Bett ist). Für ein Fahrgestell brauche ich einen Tag, für den offenen Kasten bei dieser Größe einen zweiten. TÜV noch einer, ebenso die Besorgungen. Mit dem Verzinken und den Biers die man zwischendurch wegzischen muss ist das alles in einer 5-Tage-Woche gemacht.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    ich möchte folgendes zu bedenken geben:

    1. ein Einachsfahrgestell zu fertigen ist kein zu großer Aufwand
    2. ein Wohnaufbau braucht unheimlich viel Zeit
    3. mein Tandemkipper hat 195/50-13; damit kann ich derzeit nicht mal meine Rückewege befahren, weil der Vollernter durch gefahren ist
    4. Tunesien ist eine Reise wert 00895.jpg
    5. die meisten Radbremsen sind nicht für große Reifen, es geht aber trotzdem machstDuGuckHier

    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    das mit der Prüfpflicht von Teilen ist nicht so einfach:

    1. Es gibt verschiedene Prüfverfahren und Prüfzeichen.
    2. Mache Teile müssen geprüft werden, andere nicht.
    3. Für manche Teile gibt es vereinfachte Prüfverfahren, für andere nicht.
    4. Es gibt Abnahmen für die Serie und für einzelne Teile.

    In diesem Fall gibt es eine Vorschrift, wie Bauteile zur Verbindung von Fahrzeugen (Deichseln, Anhängerkupplungen,...) zu prüfen sind. (Der Rahmen von meinen HDJ 80 ist übrigens auch so auf Festigkeit geprüft worden, damit ich über die 3,5 t Anhängelast komme.)

    Ob Serie oder Einzelteil ist dabei (hier) wurscht, da gibt es nur einen Unterschied beim Prüfzeichen.


    Erst mal braucht´s eine Lastannahme. In diesem Fall nimmt man den D-Wert als Grundlage. Die Prüfvorschrift besagt dann, die Profile der beweglichen Zuggabel sind auf Knickung mit dem dreifachen D-Wert zu prüfen. Für die Schweißverbindungen gibt es ebenfallls eine Vorschrift.

    Der Festigkeitsnachweis kann dann, nach Vorschlag aus der Prüfvorschrift, analytisch oder im Dauerschwingversuch gemacht werden. Nachdem diese Vorschrift schon etwas älter ist, steht da nichts von FE-Nachweisen. Das ist aber Stand der Technik und findet sicher offene Ohren bei der Prüfanstalt.

    Besteht das Bauteil alle notwendigen Nachweise, gibt es z.B. eine TP-Nr. Damit kann Alex das Teil verbauen und es hat eine Zulassung.


    Gruß

    Gerhard


    P.S.: beim meinem Auto wurde mit DMS (Dehnmessstreifen) geprüft, noch eine Möglichkeit

    Hi,


    eine V-Deichsel ohne Stützlast? Wenn ja, wird es einfacher, weil die Stützlast nicht in die Berechnung eingehen muss. Für die Berechnung des D-Werts wird grundsätzlich 32.000 kg für das Zugfahrzeug, jedoch als Gesamtzugmasse nicht mehr als 40.000 kg angenommen. Federbuchsen und Federbolzen sind geprüfte Teile, die nicht nachgerechnet werden müssen. Die Auswahl geht nach dem Anhängergewicht.

    Da die Deichsel schlank ist, ist eine Nachrechnung auf Knickung für die Zulassung notwendig, die Schweißverbindungen werden nach den "allgemeinen Regeln" gerechnet. Grundlage für die Last ist der D-Wert. Bei Deichseln die eine Stützkraft übertragen muss neben dieser auch der V-Wert überprüft werden.


    So ganz einfach ist das alles nicht, ohne fundiertes Wissen über Festigkeitsrechnung. Alternativ kann man die Festigkeit auch mit Simulationsprogrammen oder im Versuch nachweisen.

    Wie auch immer, beauftragt man ein Ingenieurbüro mit dem Festigkeitsnachweis, sind die Kosten für die Zulassung unter dem Strich ein Vielfaches der €650,-....


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    jep, genau diesen Grund meinte ich. Diese Regelung/Gesetz ist wohl noch mit der Erinnerung an den 2.WK entstanden. Zu dieser Zeit wurden auch eine Menge Bunker in der Schweiz gebaut; Bunker die von außen ausgesehen haben, wie ganz normale Häuser.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    in der Schweiz dürfen Geländewagen mit Luft- oder neu el. Bremse bis zum sechsfachen des Fahrzeuggewichts ziehen. Auch wenn die meisten Importeure das dann auf 6 t beschränkt haben ist das eine deutliche Erhöhung des Nutzwerts von Geländewagen, die vor allem dem kleineren Gewerbe nutzt. Dem Staat wiederum stünden im Falle eines Falles eine Menge solcher Fahrzeuge zur Verfügung, weil sich aufgrund des "unbürokratischen" Nutzwerts die Verbreitung deutlich erhöht. Ob die Anhänger für diese Autos inzwischen ABS haben müssen weiß ich nicht, in der jüngeren Vergangenheit aber nicht.

    Die Luftbremse für die Anhänger funktioniert im Vergleich zur europäischen "umgekehrt": Rot und gelb sind auch auf der jeweils anderen Seite. Bei uns ist rot Vorrat, der Druck auf gelb ist (mehr oder weniger) proportional zum Bremsdruck. In der Schweiz ist das proportional umgekehrt. Bei einem Abriß des Anhängers geht bei uns das Anhängerbremsventil durch den schnellen Luftverlust in die Vollbremsung. Bei den Schweizern auch wenn die Luft langsamer entweicht. Dafür soll es zu Stick-Slip-Effekten in der Bremsanlage kommen. Dass man das wirklich so merkt kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber auf jeden Fall funktionieren die Systeme unterschiedlich.

    Einige Fahrzeuge in der Schweiz haben übrigens zwei Systeme verbaut: Das europäische und das schweizerische Anhängersteuerventil.


    Vor dem Europakrimskrams war das in Deutschland mehr oder weniger so wie in der Schweiz: Ein als Zugmaschine zugelassens Auto konnte je nach Leistung auch mehr als das 1,5-fache ziehen. ABS über 3,5 t gibt es erst seit den 90ern. So könnte man mit nur einem Bremszylinder ganz einfach die Anhänger umbauen.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    jep, bei den 461ern gabe es auch ein paar mit Druckluft. Das Auto ist aber nicht das Objekt der Begierde, das habe ich schon. Es geht eigentlich nur um eine Lösung für Reifen usw. in meinem auch nicht mehr ganz so frischen FZJ 80.


    Gruß

    Gerhard


    P.S.: Die Schweizer haben übrigens ein anderes Bremssystem, das man bei uns nicht zugelassen bekommt. Außerdem ist dort die Gesetzeslage eine andere.

    Hi,


    Servo wäre gut, vor allem wenn Gewicht auf dem Lader ist, geht aber auch ohne. Ob der Deutz eine hat weiß ich noch nicht. Vielleicht wird ja auch nichts aus dem Teil. Bisher konnte ich ihn noch nicht in Augenschein nehmen.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,

    Einem Hilux kann ich die Afrikatauglichkeit aus eigener Erfahrung zertifizieren. :D

    Als ich in Afrika (Mali) war, sind wir mit so einem durch die Pampa gebrettert.

    Der Lux wäre nicht übel. Ein bischen mehr Zuladung wäre aber schon wünschenswert. Am liebsten wäre mir das Beste vom Amarok V6, Hilux und GRJ79. ;)


    Gruß

    Gerhard

    Hi,

    Sicher nicht schlecht - kommt halt auf das Einsatzgebiet an. Ich würde nicht auf Allrad verzichten.



    Lars

    Das ist eine ganz einfache Frage der Preises. Nachdem ich eigentlich recht ungern Schlepper fahre, soll es nicht mehr sein als es muss. Einen 60 Ps-Allrad mit schnellem Getriebe, Frontlader und 4000 h gibt es normalerweise nicht unter €10.000,-.


    Gruß

    Gerhard

    ... evtl. bin ich an einem neuen Schlepper dran. Sowas:

    Deutz

    Um die 4000 h, Frontlader, Schnellgang, unverschämt günstiger Preis; Steht seit ca. 10 Jahren. Allerdings wollte ich bisher keinen 60 PS-Schlepper, leider kein Allrad. Mal sehen...


    8o Gerhard

    Hi,


    das Zauberwort ist für mich tatsächlich 7,49 t. 7,0 t wäre auch eine Überlegung finde ich aber nicht ganz so gut. BE ist mir nicht so wichtig und die ABS-Geschichte sollte im Verhältnis nicht soo viel Geld ausmachen.

    Der Tundra ist ein amerikanisches Auto in japanischer Qualität. Der 5.7 ist ein nettes Maschinchen. Der Titan ist ähnlich, aber ein bischen günstiger.

    Bisher hat für mich gegen so ein Auto folgendes gesprochen:

    • für meine Rückegassen zu lang, zu breit
    • Die passendere Größe wäre der Anorak, Hilux oder GRJ79.
    • zu wenig offroadtauglich
    • nicht wirklich "afrikatauglich"
    • Der deutlich kompaktere Landcruiser hat etwa die gleiche Nutzlast und mind. die gleiche Anhängelast, Permanentallrad, zwei Starrachsen und drei Sperren.
    • Der Landcruiser kann während der Fahrt von lo in hi geschalten werden.
    • Der Landcruiser kann in lo mit offenem Mitteldiff gefahren werden.
    • Der 4,5 Otto bzw. der 4,2 Diesel sind mit einem Motorgewicht von 360 kg bzw. 400 kg zwar deutlich schwächer aber einfacher und robuster als der 5,7 bzw der ältere 4,7 V8.
    • Das Plus an Leistung ist mir für meinen Einsatzbereich nicht so wichtig.
    • Bisher war ich der Meinung, ein Kombi ist für mich praktischer als ein Pickup. Leider kann man mit einem Kombi keine Sattelanhänger... Selbiger Punkt steht aber gerade zur Disposition. ;)


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    so ein kleiner Sattel wäre bei 7,49 t zGG in der Lage auch z.B. meinen Schlepper zu laden. Das wären mit einem Zapfwellengerät z.B. um die 3,2 t. Mit einem Anhänger bis 3,5 t wird das problematisch. Und wenn sich die Gesetzeslage nicht geändert hat, muss der Sattelanhänger kein ABS haben, wenn die Achslast max. 3,5 t beträgt. Das macht auch die Bremsanlage wesentlich einfacher.

    Weiß jemand zufällig welche "mittleren" Pickups keine Einschränkung bei der max. Zugmasse haben? Ich habe kürzlich mal den D-Max angeschaut, weil der preislich recht attraktiv ist. Nur so aus Interesse, nicht aus haben will. Leider max. 6 t. Beim Ranger geschaut: Das selbe in genauso :thumbdown:.


    Gruß

    Gerhard