ZitatWenn ich das richtig verstehe, wird also vom Zulässigen Zug gesamtgewicht die Stützlast abgezogen? Dann müsste man das ja bei der Anhängerplanung mit einbeziehen, und das gesamtgewicht des Anhängers entsprechend höher wählen... Will man 450Kg haben, muss man bei einer Stützlast von 75Kg Den Anhänger für mindestens 525kg auslegen.
Hi,
das kommt darauf an, was Du mit einbeziehen meinst. Wobei? Bei der [definition='1','0'][/definition]? Der Festigkeit? Auf alle Fälle ist es problematisch hohe Stützlasten bei Anhängern mit Auflaufbremse zu berücksichtigen, da diese Bremsanlagen keinen "ALB" haben. Es bestünde also bei hoher Stützlast und geringer Achslast die Gefahr der Überbremsung. Bei umgekehrter Lastverteilung Unterbremsung. Bei der Festigkeit muss immer von max. Stütz- und Achslast ausgegangen werden. Bei der max. Zuladung kann die Stützlast mit einbezogen werden. Ausnahme: 3,5t-Anhänger mit Auflaufbremse (80 km/h) dürfen auch inkl. Stützlast nicht schwerer sein.
Trifft das die Frage?
Gruß
Gerhard