Rückfahrscheinwerfer vorhanden. Müssen sie auch funktionieren?

  • Hallo,


    ich bin dabei meinen Anhänger zu renovieren. In diesem Zuge bekommt er auch neue 5-Kammer-Rückleuchten mit RFS. Da ich aber nur eine 7-polige Leitung nach hinten liege habe, möchte ich die RFS eigentlich gar nicht anschließen.
    Ich meine aber mal gehört zu haben, das was vorhanden ist auch funktionieren muss.
    Im TÜV Gutachten des Rückleuchten Herstellers (ULO-Werk) steht aber so etwas:"- Wahlweise verwendbar auch ohne Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenleuchte".
    Demnach müssten die RFS nicht angeschlossen werden, verstehe ich das richtig?
    Wer weiß darüber Bescheid?
    Gruß


    Sven

  • Hallo


    generell muß was vorhanden ist auch funktionieren, bei den von Dir angesprochenen Leuchten gibts aber meist auch ne Version, die nur NSL hat auf beiden Seiten, bzw wird da dann nur ne rote Scheibe eingesetzt, somit gibts keine dummen Fragen bei ner Kontrolle


    allerdings sind Rückfahrleuchten beim Anhänger auch nicht vorschrift und daher sagt zumindest beim TÜV keiner was wenn die nicht geht


    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    es gibt nur den Unterschied bei den Leuchten, ob mit oder ohne Kennzeichenbeleuchtung. Den Reflektor für NSL und auch das Feld für die RFS haben die Scheinwerfer immer.
    Ich habe gestern noch mal bei der DEKRA nachgefragt und der gute Mann sagte mir, da nur ein 7-poliges Kabel nach hinten verläuft und die RFS somit nicht funktionieren können ist das so OK.
    Fein, ich dachte schon ich müsste nun eine neues 13-poliges Kabel oder neue RL verbauen.
    Gruß


    Sven

  • Eigentlich ist es schon so, wie der Mani sagt, auch wenn es hier nicht unbedingt, na ja, ...

    Wie wär´s damit: Klebe- oder Isolierband über das weiße Licht und gut.

    Gruß
    Gerhard

  • Richtig - was dran ist, muss auch funktionieren. Bei Anhänger, sofern sie nicht zusätzlich einen separaten Rückfahrscheinwerfer verbaut haben, ist dies nicht zwingend der Fall.
    Du kannst ja auch solche Rückleuchten durch diese Kappe ersetzen. Oder auch bei diesen einfach so handhaben.
    Geh mal im Baumarkt und schau dir die Anhänger an. Selten haben diese dann auch 13pol. Kabel.
    Bei zusätzlichen Zusatzscheinwerfern:weglach: (auf dem Ramm- oder Überrollbügel diverser Fahrzeuge) werden auch auf öffentlichen Straßen diese Schutzkappen drüber gezogen :guckstduhier: anhaengerforum.de/attachment/3690/ (Bild etwas verfremdet)

  • ... generell muß was vorhanden ist auch funktionieren ...


    Gruß Mani



    stimmt nicht so ganz.


    Bei Anhängern braucht der Rückfahrscheinwerfer nicht angeschlossen zu sein. Er braucht auch nicht funktionieren, wenn die Mehrkammerleuchte eine Kammer dafür enthält.




    Siehe ECE Regelung 48 Punt 5.2.2:


    Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen enthält, als nicht vorhanden, sofern man sie nicht durch einsetzen einer Glühlampe in Betrieb nehmen kann.


    Deutschland ist diese Regelung beigetreten.



    Anders sieht es bei einem Fahrradheckträger aus, da muß er funktionieren, da es die Wiederholungsleuchten des Fahrzeuges sind. Woraus folgt, daß ein Fahrradträger nicht an einer 7pol Dose angeschlossen werden darf. (Nur so am Rande)

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o


  • Anders sieht es bei einem Fahrradheckträger aus, da muß er funktionieren, da es die Wiederholungsleuchten des Fahrzeuges sind. Woraus folgt, daß ein Fahrradträger nicht an einer 7pol Dose angeschlossen werden darf. (Nur so am Rande)



    Das ist interessant zu wissen. Ich benutze den Fahrradträger meiner Eltern des öfteren an meinem Auto und das hat nur ne 7-polige Dose. Verwende dann immer einen Adapter damits passt.

    Also dürfte ich eigentlich gar nicht mit Fahrradträger fahren, wenn ich keine 13-polige Dose habe, an die noch die Rückfahrscheinwerfer angeschlossen sind?


  • Na das ist doch mal eine Info. Schön, wenn es für alles eine Regelung gibt. Der Anhänger hat nun auch die Abnahme bekommen und es gab keine Probleme. Aber ich hatte den Prüfer ja wegen der RFS auch schon vorher gefragt. Von dieser Regelung, so schien es, hatte er aber auch noch nichts gehört.
    Danke an alle.


    Sven

  • Das ist interessant zu wissen. Ich benutze den Fahrradträger meiner Eltern des öfteren an meinem Auto und das hat nur ne 7-polige Dose. Verwende dann immer einen Adapter damits passt.

    Also dürfte ich eigentlich gar nicht mit Fahrradträger fahren, wenn ich keine 13-polige Dose habe, an die noch die Rückfahrscheinwerfer angeschlossen sind?


    Stimmt auch wieder nur teilweise.
    Es gibt im Osten wie im Westen auch noch zugelassenen Kraftfahrzeuge (z.B. Barkas, Trabant oder Golf 1, VW T3 usw.) die nicht über einen Rückfahrscheinwerfer verfügen(einige von den genannten).
    Wer verbietet dort einen Fahrradheckträger?


    Gut, dass wir in "D" leben. Da gibt es für jede :scheisse: ( :uups: ) eine Vorschrift.

  • Das geht dann schon, aber Autos ohne RFS sind eher selten noch auf den Straßen unterwegs.


    Ansonsten ists korrekt, dass bei einem Ladungsträger alle am Auto vorhandenen Leuchten funktionieren müssen, also bei einem "normalen" Auto auch der RFS, deswegen nur 13 pol Stecker möglich.


    Es gibt zwar Adapter 7-13 pol, aber hinten kann nicht mehr herauskommen, als vorne hineingeht =)

  • Hmm, mein Fahrradträger hat ab Werk einen 7 und einen 13 poligen Stecker montiert. :confused: (Twinny Load)

  • Bei halbwegs modernen Autos mit EZ ab 1991 müssen die Ladungsträger alle vorhandenen RL wiederholen, also auch NL und RFS.


    Den 7 pol Stecker darfst du strenggenommen nur bei einem Oldtimer verwenden.



  • Es ist gnadenlos. Man lernt nie aus.
    Gibt es auch eine EU-Regelung wie man sích am Arsch kratzen muss? Ich meine die Haltung der Finger (Winkel) relativ zur Tangente an die Arschbackenwölbung?

    Gruß
    Gerhard

  • Zitat

    Klar, dazu bräuchten wir aber ein Bild vom Ar..., dann kann er vermessen und der richtige Winkel berechnet werden :weglach:



    Oh Herr,
    gib mir die Kraft zu widerstehen ein Abbild eines 1A-A:zensur: mit allen wichtigen Winkeln hier einzustellen.

    Oder :evil2: :evil2: :evil2:?

  • Oh Herr,
    gib mir die Kraft zu widerstehen ein Abbild eines 1A-A:zensur: mit allen wichtigen Winkeln hier einzustellen.

    Oder :evil2: :evil2: :evil2:?


    Ich geh jetzt mal davon aus daß du nicht im Traum dran denkst DEINEN Arsch hier einzustellen-oder:shocked:


    Es gibt hier so schöne XXXseiten mit Knackarschen, laß uns lieber da was passendes raussuchen:wrongtopic:

  • Da bin ich gerne behilflich :]

    [Blockierte Grafik: http://www.bz-berlin.de/multimedia/archive/00257/hintern1_2571166.jpg]



    Sehr gut, vielen Dank :biggrins: :]. Das Objekt ist vorzüglich, nur die Perspektive ist etwas ungünstig. Außer der Ansicht von hinten bräuchten wir noch die Ansicht von links.
    :belehr:: Wir haben in der (Berufs-) Schule gelernt, bei Körpern, die nicht nur flach sind, z.B. Bleche, sind mehrere Ansichten notwendig, um das Teil RICHTIG darzustelen! :belehr:

    Gruß
    Gerhard

  • Ich geh jetzt mal davon aus daß du nicht im Traum dran denkst DEINEN Arsch hier einzustellen-oder:shocked:

    Es gibt hier so schöne XXXseiten mit Knackarschen, laß uns lieber da was passendes raussuchen:wrongtopic:


    Hm.
    Außergewöhliche Dinge erfordern manchmal außergewöhnliche Lösungen. Sollten wir da nicht alle ein wenig Flagge zeigen und bereit sein kleine Opfer bringen?