Böckmann gibts ja noch. Vielleicht sich da mal hinwenden und anfragen, ob die dir sagen können, was die da verbaut haben.
Beiträge von TheBlackOne
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Festigkeitsnachweis? Da ist der Prüfer wohl mal etwas übereifrig, oder?
Ich habe noch nie gehört, dass man für den Aufbau sowas braucht. Nur dann, wenn man "exotische" Materialien verwendet, wie Sandwichplatten etc. Dann müsste man vom Material Nachweise bringen, was die aushalten (so sprichts das TÜV-Buch). Aber auch die sollten heutzutage nichts wahnsinnig exotisches mehr sein.
Ich frage mich wie dieser Prüfer begründen würde, warum bei einem Eigenbau eines offenen Kastens auch kein Festigkeitsnachweis gebracht werden muss.
Mit Bremsen und Achsen ists allerdings wieder eine Sache. Ich nehme an, dass er da nicht einfach mal von einem Bremsentest spricht, sondern von einer regelrechten Testreihe. Ich habe darüber mal Dokumente gesehen, das sah aufwändig und damit auch teuer aus.
Ich weiß nicht recht was ich dir raten soll, außer, dass du es mal bei einer anderen Prüfstelle versuchst. -
Die Frage ist: Wie ist diese Anzeige aufgebaut. Ich kenne selbst nur das mit roten und grünen Bereichen.
Mach vielleicht mal ein Foto. -
Wenn der Anhänger mit der Kupplung mal abenommen war hat sie Bestandschutz, ist also erlaubt. Natürlich nur, wenn sie nicht ausgeschlagen ist.
Ich persönlich würde so einer Konstruktion aber nicht trauen. Eine neue Kupplung kostet nicht die Welt. Du musst nur schauen, dass du eine passende für das Zugrohrdurchmesser und den Bohrungsabstand findest.
Hier im Shop sind einige Modelle zur Auswahl. -
Drehstabachse und Plattfedern? Wie geht das?
Kein Brief ist schlecht, Zulassung ist gut, Fahrgestellnummer ist gut. Ists ein gebremster Anhänger?
Erstzulassung und Hersteller müsste ja in der Zulassung stehen.Im Schlimmsten Fall muss eine Vollabnahme gemacht werden, kostet den einen oder anderen Euro. Ich hatte für meine bei einem gebremsten Hänger etwa 120 EUR für den TÜV bezahlt. Ungebremster Hänger ist dementsprechend billiger.
Wie lange ist der Hänger nicht mehr angemeldet? -
Neue Deichsel angeschweißt, keine Papiere und keine Fahrgestellnummer = Ärger beim TÜV und evtl. Neuabnahme mit den entsprechenden Kosten.
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Ich weiß nicht, welches Gewicht die Stützen heben können.
Wenn ich meinen offenen Kasten abstelle, drehe ich tatsächlich das Stützrad ganz runter, hinten die Stützen auf den Boden, und Stützrad wieder hoch bis die Räder in der Luft sind (natürlich nur wenn das Ding leer ist).
So hab ich auch meine Bremsen eingestellt.Wohnwagen ist natürlich deutlich schwerer. Aber, soweit ich weiß, sind die Stützen doch wirklich dafür gedacht, dass man den Wohnwagen in die Waagerechte stellen kann, wenn der Platz mal etwas schief ist, oder? Dann müsste er auch das Gewicht tragen.
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Die Hahn-Bremsbacken muss der Shopinhaber wohl bestellen. Kann er aber auch Anfrage besorgen.
Die Maßangaben beschreiben Durchmesser und Breite, richtig.
Anleitung zur Einstellung von Anhängerbremsen findest du hier: https://anhaengerforum.de/forum/thread/943
Die Hahn-Bremsen werden eher keine Einstellschraube mit SW 17 haben. Schau nach zwei Löchern im Ankerblech, da mit einem Schraubenzieher durch und an den sternförmingen Einstellmuttern einstellen (so ists bei meiner Hahn-Achse).
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Das "Problem" ist, dass der TÜV Nord diese Internetseite neu gestaltet hat.
Oben steht in den Voraussetzungen, dass u.a. eine Stabilisierungseinrichtung vorhanden sein muss. Das ist ein wenig "dämlich" kommuniziert. -
Ist jetzt reine Spekulation:
Dass man an niederländischem Zugfahrzeug und Hänger das gleiche Nummernschild hat, spricht dafür, dass beide versicherungstechnisch zusammengefasst werden.
Da dein Auto nicht in den Niederlanden zugelassen ist, wird diese Koppelung hier nicht funktionieren. Deshalb ist es natürlich auch legal, wenn man mit niederländischem Auto und Anhänger nach Deutschland fährt. Komisch finde ich das auch nicht.Hier muss der Anhänger getrennt abgenommen und zugelassen werden. Du wirst also damit zum TÜV müssen, und den Anhänger dann ganz normal zulassen.
Problem könnten hier die Papiere werden. Welche sind denn da vorhanden? -
Ich hatte das auch gesehen. Kann mir das nur so erklären, dass die Formulierung auf deren Seite unglücklich gewählt ist.
Dafür spricht, dass auf der Seite des TÜV Nord bei der Aufzählung der Faktoren nur bei den Faktoren 1,0 und 1,2 die Stabilisierungseinrichtung gewähnt ist, bei den anderen Faktoren aber nicht. -
Kannst du beides hier im Shop bekommen.
Die Bremsbacken kann Anhänger24 besorgen. Die Bremsseile sind Standardseile, da brauchts nur die Maße und Art der Öse. -
Welche Info fehlt dir denn noch?
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Welche Gummies meinst du? Ist es eine DrehSTABfederachse, oder hat die einen Gummistrang fur Federung?
Nein, wenn die Achse nicht mehr federt, bekommst du natürlich keinen TÜV mehr.
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Es geht doch nur oben um den kleinen Grat. Ob die kleine Senkung, die dadurch entsteht, jetzt kreisrund ist oder nicht, halte ich für irrelevant
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Ja, das muss geändert werden.
Sprich am besten die Aktion vorher mit dem TÜV ab, und merk dir den Namen von dem Kerl, mit dem du gesprochen hast. -
Indem du die ganze Auflaufbremse abbaust
Bei der Gelegenheit würde ich den Grat am Zugrohr mit einem Senker oder großen Metallbohrer entfernen.
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Die Prüfnummer lässt auf eine Peitz PAV/SR 2.0 I schließen.
Zugstange kann man noch bei Anhänger24 bekommen (https://anhaenger24.de/331440.html).
Vorausgesetzt, du bekommst das alte Zugrohr raus. -
Zu den Reifen:
Du hast jetzt Reifen mit 13" Durchmesser. Die Größe, die du rausgesucht hast, sind 14" Reifen. Das wird mit den Felgen nicht passen.Eine andere Reifengröße erfordert meist eine neue [definition='1','2'][/definition]. Die bräuchtest du bei einer neuen Achse aber sowieso.
Wenn es sich noch lohnt, kauf eine neue Achse. Die Warscheinlichkeit, dass jemand hier eine gebrauchte Achse in genau DIESEN Maßen hat ist mehr als gering.