niederländischer Anhänger in Deutschland

  • Hallo!


    wir waren in Urlaub in Holland und haben da ein Kindertransportfahrrad ("Bakfiets") gekauft. Um das Ding nach Deutschland zu holen, wo wir wohnen, haben wir uns in Holland einen gebrauchten, ungebremsten Anhänger gekauft.


    Mit den deutschen Anhängerregelungen kannte ich mich überhaupt nicht aus, und wir haben vermutet dass es innerhalb der EU einigermaßen ähnlich geregelt ist. Jetzt habe ich den Eindruck es könnte kleine Unterschiede geben :) ...


    In Holland ist es so: ein Anhänger mit zul. gesamtgewicht unter 750 kg hat keine Papiere (kein eigenes Kennzeichen; Kfz-steuerfrei). Wie ein Dachkoffer... Natürlich muss der Autofahrer darauf achten dass der Anhänger technisch in Ordnung ist (ist meiner Einschätzung nach der Fall).


    Am Anhänger montiert man das gleiche Nummernschild wie am Zugfahrzeug (nur die Farbe ist anders: weiss statt gelb).


    Also haben wir in Holland ein weisses Nummernschild gekauft (natürlich ungestempelt). Nummernschild dran geschraubt, Fahrrad drauf, Anhänger angehängt und die 650 km nach Hause gefahren.


    Jetzt stellt sich die Frage: darf ich (in D) mit einem in Deutschland zugelassenes Auto einen niederländischen Anhänger unter 750 kg ziehen? Was für Nummernschild braucht man?


    Ich vermute fast dass ich den Anhänger zum TÜV bringen muss und (wenn die Prüfung klappt) hier anmelden. Das komische an der ganze Sache: es wäre völlig in Ordnung wenn ein niederländisches Auto den Anhänger ohne Zulassung ziehen würde, auch in Deutschland..


    Grüße,
    Maarten

  • Ist jetzt reine Spekulation:
    Dass man an niederländischem Zugfahrzeug und Hänger das gleiche Nummernschild hat, spricht dafür, dass beide versicherungstechnisch zusammengefasst werden.
    Da dein Auto nicht in den Niederlanden zugelassen ist, wird diese Koppelung hier nicht funktionieren. Deshalb ist es natürlich auch legal, wenn man mit niederländischem Auto und Anhänger nach Deutschland fährt. Komisch finde ich das auch nicht.


    Hier muss der Anhänger getrennt abgenommen und zugelassen werden. Du wirst also damit zum TÜV müssen, und den Anhänger dann ganz normal zulassen.
    Problem könnten hier die Papiere werden. Welche sind denn da vorhanden?

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo,
    danke für die schnelle Antwort.


    Ja, versicherungstechnisch gehören NL-Auto und NL-Anhänger zusammen (wenn der Anhänger schaden verursacht, bezahlt der Haftpflichtversicherung vom ziehenden Fahrzeug). Das ist aber auch bei meiner deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall:


    [Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
    A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. ....]


    Also habe ich versicherungstechnisch keine Bedenken.. sieht aber so aus dass die Kfz-Steuer für den Anhänger bezahlt werden muss. Ich hatte nicht mit Besteuerung gerechnet.


    Was die Sache komisch macht, ist das ich dann nicht mal in Holland ein leichten Anhänger ( <750 kg) ausleihen oder mieten könnte um hinter mein D-Auto zu hängen. Ein schweren NL-Anhänger dagegen (>750 kg) wäre wahrscheinlich erlaubt ? Der braucht auch in den Niederlanden eine Zulassung und hat deswegen ein eigenes Kennzeichen.


    Beim Anhänger habe ich keine Papiere mitbekommen. Auf der Deichsel (laut Vorbesitzer nicht Original, er hat ein neuen drangeschweizt) sind ein Paar Zahlen eingeschlagen und ein Typenschild ist drauf. Allerdings glaube ich nicht dass ich die Fahrgestellnr finden kann.


    Vielleicht verschenken wir das Ding dem nächsten Holländer der uns besucht... alternativ endet der Anhänger als Dachkoffer ..


    Gruß, Maarten

  • Hallo,


    das Thema hatten wir schonmal, bitte einmal nach Suchen.


    Falls der Anhänger in den Niederlanden zugelassen ist und von einem Deutschan Zugfahreug gezogen wird, so bekommt dieser ein Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugen (Ohne Siegel und Co. , kann mich aber da auch täuschen)


    KFZ Steuer siehe hier:
    http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_anhaenger.php



    Gruss,
    Ingo

  • Neue Deichsel angeschweißt, keine Papiere und keine Fahrgestellnummer = Ärger beim TÜV und evtl. Neuabnahme mit den entsprechenden Kosten.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • OK, dann trennen wir uns wieder von unserem lieben Anhänger. Wir probieren es gar nicht beim TÜV. Der Anhänger dürften wir für einen guten Preis aus Holland mitnehmen und viel teurer sollte es nicht werden.


    Also gehört der Anhänger in Holland auf der Straße.


    Der nächste Holländer der uns besucht muss mit 80 km/h heimfahren :)


    Danke und Gruß,
    Maarten.

  • Hallo,
    stell doch mal ein paar Bilder ein.
    Ich könnte mir vorstellen das es hier bestimmt jemanden gibt der in nehmen würde. Und sei es nur zum ausschlachten.

  • Habe gerade ein anderes Forum gefunden wo die gleiche Diskussion schon mal geführt wurde:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=68261


    Aber auch dort keine eindeutige Antwort ob es erlaubt ist mit D-PKW und NL-Anhänger (<750 kg Anhänger, ohne Papiere) in Deutschland rumzufahren.


    In meinem Fall kann es noch schwierig werden herrn Polizist zu beweisen dass es sich um einen NL-Anhänger handelt ... habe nicht mal eine Quittung bekommen.