Verkaufsanhänger aus England in D zulassen - Hilfe gesucht

  • Hallo,

    habe mir in jugendlichem Überschwang bei eBay in England einen gebrauchten Verkaufsanhänger von 2000 gekauft und war mir der Unterschiede in den Zulassungsbestimmungen zwischen England (Zulassung im eigentlichen Sinn und Papiere wohl nicht notwendig) und D (hier im Forum bekannt) nicht wirklich bewusst.

    Hier ist das gute Stück: http://cgi.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300335483497&_trkparms=tab%3DWatching

    Ein Erstgespräch mit einem TÜV-Ingenieur machte mich immerhin auf die Notwendigkeit von Bremstest und Festigkeitsgutachten aufmerksam, was wohl auch nicht (im Fall des Festigkeitsgutachtens) einfach und zerstörungsfrei zu machen ist.

    Ein Anruf beim Hersteller Towability Trailers (wobei die wohl nur das Fahrgestell hergestellt haben, nicht den Aufbau) brachte leider das Ergebnis, dass die Firma wohl keine COC Zulassungen und auch keine Festigkeitsgutachten für Chassis/Aufbau anfertigt (in UK wohl nicht notwendig) und deswegen auch nicht nach Deutschland verkaufen.
    Der Hersteller erwähnte auch, dass eine Zulassung wohl 'very difficult' sein dürfte. Anhänger ist in UK für ein ZGG von 3,5 Tonnen zugelassen.

    Hat irgendeiner der erfahrenen Forumsbenutzer gute Tips für mich (die über das naheliegende 'Vergiss dat janze' hinausgehen)? Wäre eine Einzeltypisierung als 'Eigenbau' in D eventuell denkbar, müsste man dazu gegebenenfalls Deichsel und Achsen ersetzen? Oder verwenden englische Hersteller normalerweise auch Achsen, die über notwendige EU-Zulassungen verfügen?

    Das Leergewicht des Anhängers ist nicht bekannt, mein Ziel für das ZGG wäre 1,8 Tonnen (das könnte ich dann mit meinem Zugfahrzeug ohne Auflastung ziehen) mein Ziel.

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • Festigkeitsnachweis? Da ist der Prüfer wohl mal etwas übereifrig, oder?
    Ich habe noch nie gehört, dass man für den Aufbau sowas braucht. Nur dann, wenn man "exotische" Materialien verwendet, wie Sandwichplatten etc. Dann müsste man vom Material Nachweise bringen, was die aushalten (so sprichts das TÜV-Buch). Aber auch die sollten heutzutage nichts wahnsinnig exotisches mehr sein.
    Ich frage mich wie dieser Prüfer begründen würde, warum bei einem Eigenbau eines offenen Kastens auch kein Festigkeitsnachweis gebracht werden muss.

    Mit Bremsen und Achsen ists allerdings wieder eine Sache. Ich nehme an, dass er da nicht einfach mal von einem Bremsentest spricht, sondern von einer regelrechten Testreihe. Ich habe darüber mal Dokumente gesehen, das sah aufwändig und damit auch teuer aus.

    Ich weiß nicht recht was ich dir raten soll, außer, dass du es mal bei einer anderen Prüfstelle versuchst.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo Andreas

    Festigkeitgutachten braucht man normal nie, bischen übereifrig gewesen der TÜVtler

    was sind den da für Achsen drunter, der Handbremshebel und das Stützrad schaut nach Alko aus, wenn die Achsen auch Alko sind, dann sind das vermutlich eh die Standartachsen, dann dürfte der TÜV kein Problem sein

    wichtig ist das überall die Prüfnummern und Daten eingeschlagen bzw auf einem Typenschild sind, dann dürfte es keine großen Probleme geben

    Gruß Mani

  • Hallo Andreas,


    es dürfte da wohl auch eine andere Variante geben an so Daten zu kommen... Aber bei Anhängern bin ich mir eigentlich nicht so sicher...
    Es gibt eine europäische Datenbank der in der EU zugelassenen und zugelassengewesenen Fahrzeuge verzeichnet sind, Führerscheine werden auch erfasst. Hintergrund ist eine Datenbank für die Behörden zu haben, für die Bürger hats den Vorteil, dass Falls die Papiere oder das Kennzeichen eines in der EU gekauften Fahrzeuges bekannt ist, die Daten abgefragt werden können, und somit eine Umschreibung auf das andere EU-Land kein Problem sein sollte.


    Hier der Link zur Datenbank:
    https://www.eucaris.net/use.php


    Hier die Behörde bei der man in Deutschland anfragen muss:
    http://www.kba.de



    Gruß,
    Ingo

  • Herzlichen Dank für die Antworten - warte noch auf die Informationen bezüglich des Herstellers des Aufbaus. Hat vielleicht einer einen Tip für eine Prüfstelle in NRW, wo man hier gute Erfahrungen bezüglich der 'problemlosen' Zulassung von Anhängern gemacht hat?

    Schöne Grüße,
    Andreas

    PS: HEHE, mal ne ganz dumme Frage ... spricht eigentlich irgendwas dagegen, einen Anhänger, den man nicht zugelassen bekommt, als Ladung auf einem anderen Anhänger zu transportieren?

  • Hallo,


    das mit dem Verladen sieht man oft bei den Jahrmärkten hier. Die haben Schwerlastrollen unter ihren Buden und ziehen die mit einer Winde auf den Anhänger. Wenn es nicht fest verbunden ist, ist es Ladung. Und die Bude darf halt nicht mehr nach Anhänger aussehen; also keine Zugeinrichtung mehr. Ansonsten wäre das Bewegen auf öffentlichen Flächen ein Verstoß gegen Zulassungsbestimmungen.


    Außerdem brauch man nur einen Anhänger, wenn man mehrere Verkaufsbuden hat.


    Gruß


    Peter

  • Gute Nachrichten aus England - Das Chassis ist ein Eigenbau eines englischen Herstellers, aber Achsen, Bremse und Komponenten sind - wie hier von Experten schon gemutmasst - von ALKO.

    Das sollte die Zulassung hierzulande doch erleichtern, oder?

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • Hallo

    im schlimmsten Fall haben die Achsen kein Typenschild (eventuell in GB nicht nötig) aber zumindest auf dem Bremsankerblech werden bestimmt die Daten eingraviert sein, somit dürfte es kein großes Problem mit dem TÜV geben

    Gruß Mani

  • So, nun habe ich den Wagen hier, und auch schon mal vorab mit einem TÜV-Prüfer gesprochen.

    - Achsen haben an der Achsaufnahme Risse

    - Deichsel ist nicht zugelassen - entweder ein Eigenbau oder von einem Hersteller, der keine Plaketten aufbringt oder Nummern einschlägt. Also muss die Deichsel entweder durchgerechnet werden oder durch ein Normteil ersetzt werden.

    Fotos mache ich vielleicht noch.

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • Hört sich übel an :-/
    Kannst du von den von dir beschriebenen Problemstellen einmal Fotos machen?

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • OK, hier was ich habe:

    Das erste Bild zeigt die Deichsel von unten, die laut TÜV-Sachverständigem wohl als ausziehbare Deichsel gestaltet ist. Der Befestigungsbolzen, mit dem die Deichsel am Rahmen befestigt wird, ist ebenfalls sichtbar. Bremsgestänge daher wohl auch abnehmbar / trennbar / ausziehbar, was bei der Begutachtung auch moniert wurde.

    Auf diesem 'V' Teil, das aus Stahl geschweisst ist (vermutlich vom Erbauer des Rahmens) und das keine Stempel trägt, ist die Auflaufbremse von Alko angeschraubt (das Teil der Deichsel, das dann direkt an die Anhängerkupplung des Wagens angemacht wird).

    Wie einfach/schwer/$$$ ist es nun, eine genehmigte Deichsel in den vorhandenen Rahmen einzubeziehen? Laut dem Anhänger-Servicemann, dem ich den Anhänger gezeigt hatte, ist das für einen Fahrzeugbauer wohl möglich.

    Das zweite Bild zeigt die linke Achsaufnahme der Hinterachse mit einem Riss, da wo die Achse vermittels Schraube befestigt ist.

    Darüberhinaus funktioniert die Auflaufbremse nicht und der TÜV-Sachverständige bemängelte das Fehlen einer automatischen Rückfahreinrichtung (wohl seit 1991 Pflicht), da oben auf der Rückfahreinrichtung ein Hebel zum Einlegen ist. Da meinte aber der Anhänger-Servicemann, dass man aufgrund des Vorhandensein des Hebels nicht schliessen könne, dass die Bremse keine automatische Rückfahreinrichtung hätte - werde ich wohl bei ALKO nochmal nachfragen müssen.

    Schöne Grüße,
    Andreas

    Nachtrag:
    Achse ist ALKO B1600
    Bremse ist ALKO 2361
    Auflaufeinrichtung ALKO SV 3,5/1
    Habe von ALKO zu beiden deutsche Genehmigungs-Berichte (gem EG Richtlinie 94/20/EG) / Prüfprotokolle sowie eine Berechnung für 3000 kg erhalten. Hilft das irgendwie weiter?

  • Hallo Andreas

    schaut ja nicht so gut aus, aber ganz so schlimm ist es auch wieder nicht, wie der TÜV meint

    die Risse kann man schweissen, hab ich auch schonmal gemacht, mein TÜV hatte nichts dagegen

    die Deichsel ist doch Teil des Rahmen, zumindest schaut des auf den Bildern so aus, also braucht sie keine Prüfzeichen

    der Bolzen hat ja schon bewiesen das er hält, aber da kann ich den TÜV sogar verstehen, ich würde da 10.9 er Schrauben reinmachen oder das Einschubteil verschweissen, oder beides,(aber vorher mit TÜV abklären)

    die Bremsen müssten ne Rüfa haben, sonst hätte der Handbremshebel auch keinen Federspeicher, den Sperrhebel gabs bei Alko die ersten Jahre trotzdem, (hatten anscheinend selbst kein so großes Vertrauen in ihre Technik)

    da die Achsen anscheinend normale Drehstabfederachsen sind, dürfte die Rahmenhöhe doch so bei rund 35 - 40 cm liegen, sieht man ja auch vorne an der Deichsel, wo hat der dann nur 7 cm gemessen?

    Gruß Mani

  • Hallo Mani,

    danke für Deine Antwort!

    Was die Bodenfreiheit betrifft, das Ding hat unten einen Hilfsrahmen, habe mal ein Bild eingestellt, auf dem man das teilweise sehen kann.

    > die Deichsel ist doch Teil des Rahmen, zumindest schaut des auf den Bildern so aus, also braucht sie keine Prüfzeichen

    Habe ich das richtig verstanden, wenn die Deichsel ein fester Teil des Rahmens ist, dann reicht es, vorne die Auflaufeinrichtung draufzuschrauben als Verbindung zum Zugfahrzeug? Gibt's da eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür?

    Wo finde ich jetzt einen Fahrzeugbauer, der mir die Deichsel vorne so anschweisst / mit einem Bolzen versieht, dass sie dann fest ist? Am besten gleich den ganzen Rahmen entrostet und neu lackiert. Und - fast noch wichtiger - wo finde ich einen TÜV, der mit den Dingern Erfahrung hat und bei der Abnahme etwas zugänglicher ist?

    Hat da jemand hier Tips?

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • Hallo alle,

    noch mal vielen Dank an alle für die konstruktiven Vorschläge!

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • OK, habe nochmal mit dem TÜV-Prüfer gesprochen.
    Für die Deichsel gibt es wohl folgende Optionen

    - V-Stück wie bis jetzt, das muss dann aber von einem Experten berechnet werden basierend auf Material, Stärke etc.
    Also entweder das bestehende Stück prüfen oder so ein Stück neu schweissen und berechnen lassen und die Auflaufeinrichtung in Gang setzen. (Bilder im Anhang)
    - zugelassene Deichsel (z.B. Rohrdeichsel) zwischen die bestehenden Rahmenrohre schrauben.

    - Anhänger auf zugelassenen (gerne auch gebrauchten) Plattformanhänger stellen und dann mit dem Gesamtfahrzeug nochmals zum Tüv, da das Aufsetzen des Aufbaus eine Änderung des zugelassenen Anhängers bedeutet, sollte bei solider Befestigung allerdings kein Beinbruch sein. Wenn man einen günstigen gebrauchten Anhänger bekommt, ist das vielleicht die einfachste Lösung, denn der Aufbau ist in gutem Zustand.

    Irgendwelche Meinungen dazu von Leuten, die sich hiermit auskennen ?

    Schöne Grüße,
    Andreas

  • Der Hilfsrahmen ansich ist nicht das Problem, das Problem sind deine Achsen

    entweder sind die schon so ausgeleiert oder das Ding wiegt wesentlich mehr als es wiegen darf,

    zumindest wenn man die Schwinghebelstellung der Achse sieht, sind die entweder ausgeleiert oder der Hänger hat ein saumässiges Gewicht, und deshalb hängt er auch so tief

    Problem zwei ist, Du kanst die Achsen nichtmal auswechseln, weil sie garnicht rausbekommst ohne den Hilfrahmen abzuschneiden

    Ich glaube am besten bist drann, wenn dir ein neues Fahrgestell baust oder kaufst und dann den kompletten Aufbau auf den neuen Hänger stellst

    alles andere wird sehr kostspielig wenn es nicht selber machen kannst

    Gruß Mani