Soviel kann ich sagen: Du müsstest den Anhänger ablasten lassen, da ungebremste Anhänger maximal ein zul. Gesamtgewicht von 750kg haben dürfen.
Gruß
Carsten
Soviel kann ich sagen: Du müsstest den Anhänger ablasten lassen, da ungebremste Anhänger maximal ein zul. Gesamtgewicht von 750kg haben dürfen.
Gruß
Carsten
Inzwischen habe ich auch die Fahrgestellnummer gefunden. Sie ist recht verwittert auf der V-Deichsel oben rechts eingeschlagen. Sie lautet: 5030281
Kann man anhand derer die Hersteller und Typ des ursprünglichen Wohnwagens ermitteln? Baujahr müsste um 1974 sein, 1200kg zul. Gg.
Das würde mir schon extrem weiterhelfen.
Wie ich bereits schrieb hatte ich bereits im Forum gesucht und die beiden Threads gefunden in denen es darum ging.
Meine zweite Frage ist allerdings noch unbeantwortet: Wäre das in meinem Fall ein Eigenbau oder ein Umbau eines Wohnwagens?
Hallo
Ganz konkrete Frage: Kann man einen Anhänger den man umbaut (Wohnwagen auf offene Pritsche) und der KEINE Rückfahrautomatik hat zulassen? Ich habe gelesen dass bei Neuanmeldungen (also Anhänger die noch nie angemeldet waren, was bei einem kompletten Eigenbau der Fall wäre) eine Rückfahrautomatik Pflicht ist.
In einem Thread hat wohl jemand eine Ausnahmegenemigung bekommen weil sein Anhänger eine noch gültige ABE hatte, in einem anderen Fand sich ein TÜV der den Anhänger trotz fehlender Automatik abgenommen hat.
Also was ist Fakt? Bekommt man für die Erstzulassung eines Eigenbaus eine Ausnahmegenemigung? Muss ich mir erst einen TÜV suchen der mitspielt? Ist ein Umbau von Wohnwagen auf offene Pritsche (also Deichsel, Auflaufbremse und Achse bleiben, Bodenrahmen wird aber kleiner) noch ein Umbau und damit keine Neuzulassung im Sinne eines kompletten Selbstbaus mehr?
Fragen über Fragen.
Gruß
Carsten
Hallo
Ich habe heute ein Wohnwagen-Fahrgestell erstehen können. Diesen möchte ich als offenen Kasten umbauen.
Für den Aufbau benötige ich Stahlprofile für die Bordwände. Das "TÜV-Buch Anhänger" empfiehlt dabei L-Profile, schreibt an anderer Stelle, dass nicht alles an Profilen erlaubt ist, erwähnt aber nicht welche und verweist auf Merkblätter des KAB (die natürlich NICHT online abrufbar sind).
Welche Art von Profilen werden im Anhängerbau für die Bordwände benutzt? Ich meine jetzt die Befestigungen der Bordwände an den Ecken.
Ausserdem: Welche Art Profile nimmt man allgemein für den oberen Rand der Bordwände? Ich sehe auf Bildern diese immer eingefasst. Sind das U-Profile aus Aluminium? Sind solche Einfassungen (auch für Ladeklappen) vorgeschrieben?
Gruß
Carsten