Hallo,
ich bin heute mit meinem Anhänger zur Zulassungsstelle um eine 100 km/h Freigabe zu bekommen.
Der Anhänger erfüllt alle Voraussetzungen:
- EZ nach 01.01.1990 (07.07.1998)
- hydr. Schwingungsdämpfer verbaut
- Reifen: nicht älter als 6 Jahre (ja: DOT 3623 bzw. 4323), LI mind. 88 (hat: 92), GI mind. L (hat: V)
Anhängerdaten:
- gebremst
- Leermasse 480 kg, zGG 1300 kg
Im Vorfeld habe ich beim TÜV gefragt, ob ein Gutachten nötig sei, was mit Hinweis auf das Datum der EZ verneint wurde.
Link zu Beispiel-Gutachten
Die Zulassungsstelle hat auf Basis der EZ im Schein eine gesiegelte Plakette ausgeteilt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei nicht nötig.
Eine Eintragung, wie z. B.: "Gem. 5. Änd. VO z. 9. Ausn. VO z. StVO, Temp. 100 km/h i. Kombinat. wenn Zugfz. m. ABV u. Leermas. mind. 1182 kg o. wenn Zugfz. zus. m. spez. fahrdyn. Stabi.-Syst. f. Anh.-Betr. Leermas. mind. 1083 kg" sei nur nach Vorlage eines Gutachtens möglich, aber prinzipiell nicht nötig.
Mir wurde noch ein Merkblatt ausgehändigt, in dem jede Verantwortung für die Richtigkeit auf mich abgewälzt wird.
Ich kann das Merkblatt gerne hier hochladen, wenn es jemanden interessiert.
Grundsätzlich ist es ja schön, wenn Prüforganisation und Zulassungsstelle sich einig sind und alles schnell (< 5 Min.), günstig (5,10 €) und unbürokratisch geht.
Nur ist es auch richtig? Und wie sieht das die Polizei bei einer Kontrolle oder wenn man mit 100 km/h geblitzt wird?
VG Marvin