Vom ADAC erwarte ich im Allgemeinen nicht besonders viel, aber zumindest bei Reifentests eine gewisse Grundkompetenz. Manche Inhalte sollte man auch kritisch sehen, denn der ADAC ist ja auch ein riesiger Lobbyverein. Womöglich muss man diesen Artikel auch in diesem Licht betrachten, da es den Reifenherstellern zu Gute kommen dürfte, wenn ein Spezialprodukt (Anhänger-Reifen) einem Massenprodukt (PKW-Reifen) vorgezogen wird und dem Endkunden empfohlen wird zum Reifen befüllen in die Werkstatt zu gehen.
Einige Reifengrößen (185/65/15 oder 195/65/15) haben eben den Vorteil, dass man auch aus PKW-Modellen auswählen kann, aber bei 10 oder 13 Zoll gibt meist keine PKW-Varianten.
Zum Artikel muss man auch sagen, dass die beiden Bilder mit dem VW Amarok suggerien, dass der Test an bzw. mit einem Anhänger statt gefunden hat, aber weiter unten bei "So haben wir getest" steht, dass alle fahrenden Tests mit den Anhänger-Reifen auf einem VW Polo montiert durchgeführt worden sind.
Beiträge von Isi_Cruises
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Hallo,
der ADAC hat vor ein paar Tagen einen Test speziell für Anhänger-Reifen veröffentlicht (Link).
Bei Reifen kann man ja verallgemeinert sagen, dass je höher der Grip, desto besser der Reifen bei der Übertragung von Brems- und Seitenführungskräften.
In dem Artikel wird aber von PKW-Reifen auf Anhängern abgeraten, da sie - nach der o. g. Logik - schlicht zu gut seien.
PKW-Reifen würden insbesondere das Kippen von hohen Anhängern mit hohen Schwerpunkten begünstigen, da durch den höheren Grip "höhere Kurvengeschwindigkeiten" möglich seien.
Demnach wäre es also besser, der Anhänger würde rutschen und ggf. ausbrechen, statt in der Spur zu bleiben.
Diese Schlussfolgerung, die als Warnung vor PKW-Reifen auf Anhängern verstanden werden kann, spielt wohl auf ein Ausweichmanöver oder eine vergleichbare Ausnahmesituation an, bei der es um die Seitenführungskräfte geht.
Ich persönlich habe PKW-Reifen auf der Tandem-Achse montiert (Kumho Solus 4S, Ganzjahresreifen, 185/65/R15 92V). Ich habe sie extra deshalb genommen, da mich die altmodischen Profile der Anhänger-Reifen, die es auch meist nur als Sommerreifen gibt, nicht überzeugt haben und weil Anhänger-Reifen nie getestet wurden und ich daher davon ausging, das sie reine Budget-Reifen sind, bei denen die Hersteller nie irgendwelche Testnoten und -platzierungen zu befürchten hatten.
Was sind eure Meinungen dazu?
VG Marvin -
Tomfred
zu 1.: Nein, mit etwas Übung ist das kein Problem. Die Rampen sind ja für Vierbeiner in der Größe gemacht. Das passt.
zu 2.: Ja in neu ist ab 3600 € schon ne Menge Geld. Kleine, einachsige Viehanhänger gibts aber auch gebraucht.*
zu 3.: Warum eine Ablastung um 50 %? 2400 - 1000 = 1400 (entspricht ca. 42 %), 2000 - 600 = 1400 (= Ablastung um 30 %)
Das neue, sprich abgelastete zGG muss mindestens 25 % über dem eingetragenen Leergewicht liegen.
Beispiel: Üppige 1000 kg leer --> neues zGG mindestens 1250 kg. Passt also auch.
* z. B. ab 249€, 300€, 400€ a), 400€ b), 550€, 900€, etc. Letzterer auch mit gültiger HU... -
M. E. gibt es zwei gute Alternativen:
a) normalen gebrauchten Pferdeanhänger kaufen und Zwischenabteile einziehen
b) Neuen Shettyanhänger oder kleinen Viehtransporter kaufen (z. B. Vezeko VT Mini (Link2, Link2), Vezeko Agra (Link3), oder Ifor Williams P8G (Link4)).
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit eines Transporter Umbaus, aber das ist dann nichts mehr für das Anhänger Forum... -
Ja, alles außer von einem Tiertransporter. In den neuen Anhänger müssten dann noch
- Löcher für Fenster oder zumindest Lufteinlässe gesägt werden
- Anbindemöglichkeit innen angeschraubt werden
- evtl. eine bewegliche Zwischenwand montiert werden
- Gummiboden eingeklebt werden
das ist dann insgesamt schon sehr teuer für einen ungebremsten Anhänger... -
Kleiner Nachtrag:
Für den Mazda CX-5 ist es ein fahrzeugspezifischer E-Satz von Trail-Tec und eine abnehmbare AHK von ORIS geworden. Beides ist mittlerweile auch verbaut und funktioniert tadellos mit LED am Anhänger.
An die Mods: Der Thread kann geschlossen werden. -
Wenn ich bei kleinanzeigen nach "Anhänger Shetty" suche, bekomme ich aktuell drei Treffer (Angebot 1, Angebot 2, Angebot 3).
Das Angebot an Anhängern scheint für Shettys wirklich sehr sehr klein zu sein, aber die Umbauten in 1 & 2 sind ja selber gut zu machen. Insofern kämen dann wieder fast alle "normalen" Pferdeanhänger in Betracht. Falls du nur FS Kl. B haben solltest, müsstest du den Anhänger dann so ablasten, dass das Gespann nicht mehr als 3,5 t zGG hat. -
Hallo "Nachbar",
das wichtigste beim Transport von Pferden und Ponys ist neben einer angepassten und vorausschaunden Fahrweise, dass das Pferd vorne und hinten durch Stangen so begrenzt wird, dass es sich beim Abbremsen und Beschleunigen abstützen kann und nicht fällt. Daneben ist auch die Breite wichtig, damit es sich auch in Kurven und beim Abbiegen nicht ausschließlich selbst ausbalancieren muss, sondern seitliche Anlehnung hat.
Das (Mini-)Shetty ist für die meisten Stangenhöhen zu klein (z. B. Bruststange auf oder über Kopfhöhe, da standardmäßig für (Groß-)Pferde ausgelegt), sodass die Stangen nicht mehr helfen und keine Sicherheit mehr bringen. Die Stangenhöhe muss in diesem Fall geändert werden, entweder ab Werk oder nachträglich.
Hier ein Beispiel, wie bei Böckmann die Breite eines Großpferdeanhängers für schmalere Islandpferde angepasst wird (Link).
Manche große Hersteller (sicher weiß ich es nur für Böckmann aufgrund einer mündlichen Nachfrage auf der Equitana letzte Woche) können auf Kundenwunsch z. B. in einen eh schon schmalen 1,5er Großpferdeanhänger auch ab Werk eine Mitteltrennwand einbauen und so einen 2er Pony-Anhänger anbieten.
Wenn alles direkt passend sein soll, dann nimmt man am besten einen Pferdeanhänger, der von Grund auf für Shettys gebaut wurde (z. B. von Nonnenmacher).
Ein Viehtransporter (z. B. Link) wäre theoretisch auch denkbar, sofern mit Trennwänden die Anlehnung ermöglicht wird.
Die Ausführung der Achsen bzgl. Federungskomfort ist gegenüber den o. g. Punkten nachrangig und hängt eher davon ab, wie oft und wie lange gefahren wird.
In jedem Fall sollte der Anhänger unabhängig von der zGM gebremst sein, da du ein Tier transportierst und Sicherheit Priorität hat.
Falls die Platzverhältnisse bei dir vor Ort die o. g. Beispiele verhindern, würde ich versuchen, den Anhänger irgendwo anders unter zu bringen (z. B. in einer Scheune oder auf einem anderen Grundstück), auch wenn es etwas kosten sollte. Das ist meist günstiger als ein Umbau eines Anhängers, der gar nicht für den Transport von Tieren gedacht ist.
VG Marvin -
Genau, z. B.
von Horpol (Variante 1 / Variante 2), von WAŚ (gerade und L-förmig (rechts / links)), oder von Fristom (Variante 1 / Variante 2). -
Ein Anhänger für Sportzwecke mit grünem Kennzeichen ist dann aber nur im angekuppelten Zustand über das Zugfahrzeug versichert. Abgekuppelt besteht hingegen kein Versicherungsschutz. Einen Anhänger mit grünem Kennzeichen sollte man deshalb besser nicht abgekuppelt auf öffentlichem Grund parken. Falls sich jemand einen schlechten Scherz mit dem Handbremshebel oder den Radkeilen erlaubt, muss man etwaige Schäden selbst zahlen. Ob eine allgemeine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt? Ich glaube nicht...
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CoC-Bescheinigungen enthalten vermutlich öfter den Eintrag 140 hm/h zur Höchstgeschwindigkeit, da sie ja i. d. R. EU-weit gültig sind und es mehrere Länder gibt, in denen mit Gespann auf Autobahnen >100 km/h gefahren werden darf (z. B. Belgien und Frankreich) (Quelle).
Scheinbar steht der Strich für 100 km/h bzw. dafür, das kein Abschlag auf die allgemein zulässige Geschwindigkeit für Anhänger (80) bzw. kein Abschlag auf die für die Zulassung ab 1990 geforderten 100 km/h besteht. -
Zum Feld T konnte ich hier aus dem Forum zumindest das hier aus 2010 ausgraben:
"[...] Anhänger geeignet für 100 km/h ist. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren im Feld T (neue Zulassungspapiere) ein Strich sein muss. Es darf auf keinem Fall dort oder ganz unten unter Bemerkungen die 80 stehen. Ist das der Fall, so ist der Anhänger lt. Hersteller nur für 80 km/h Höchstgeschwindigkeit geeignet." (Link)
Axel Die Logik war die, dass der Strich ja für eine bestimmte Zahl, wie z. B. 80 oder 100, stehen muss, da man ja nicht sagen kann: Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs...
Scheinbar wird aber nur ein Eintrag als Zahl vorgenommen, wenn der Anhänger von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Anhänger nach unten abweicht. -
Hä ???
Viele Grüße,Axel
Der Vergleich bezieht sich auf den Windwiderstand. Allerdings kann ein Boot ja auch groß sein und viel Windwiderstand aufweisen... Egal, ich denke, das führt an dieser Stelle zu weit von der ursprünglichen Frage weg.
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Axel Entspricht der Eintrag "- km/h" in der KTA-Datenbank dem Feld T in der Zulassungsbescheinigung Teil I? Da im Feld T steht bei meinem Anhänger, der allerdings nicht aus der DDR ist, auch nur ein Strich "-".
Führt ein Strich statt einer Zahl nicht zu einem Interpretationsspielraum? Wenn in der DDR für PKW-Gespanne 80 km/h die Höchstgeschwindigkeit war (Quelle), dann dürfte ein Strich nur besagen, dass er für 80 km/h geeignet ist. -
Fridolin_Freudenfett Sicher ist ein Bootsanhänger, der oft ein flaches Stangengerippe darstellt, einfacher zu bewerten als ein hoher Anhänger mit Spriegel und Plane oder ein geschlossener Kastenaufbau.
Es wird wohl firmeninterne und rechtliche Vorgaben geben, die der Prüfer bei der Frage nach der bauartbedingten Eignung zu beachten hat.
Nur welche das sind, das ist die spannende Frage.
Ob eine neue Achse, die vom Achsenhersteller vermutlich bis 140 km/h zugelassen ist, ausreicht, um dem ganzen Anhänger eine pauschale Eignung zu attestieren?
Auch das ist eine spannende Frage... -
Axel Es freut mich für dich, dass du mit deinem Prüfer so zufrieden bist.
Und es ist sicherlich richtig, das einige Prüfer in dem Thema nicht fit genug sind oder generell nicht motiviert genug sind.
Leider hast du aber nicht inhaltlich begründet, warum ich falschliegen soll.
Wenn § 30a Abs. 2 StVZO sagt
"Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein."
und darauf in § 1 Abs. 1 Satz 1d) StVO mit
"für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen"
Bezug genommen wird, dann kann man den Prüforganisationen nicht einfach Inkompetenz vorwerfen, wenn sie z. B. nach einer Herstellerfreigabe fragen oder es nicht ohne gewisse vorausgehende Prüfschritte in das Gutachten eintragen.
Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990. -
Der Glonntaler Also entweder hast du da den falschen Satz aus meinem Beitrag zitiert oder es macht keinen Sinn, was du schreibst, denn du sagst ja das Gleiche wie ich: "Prüfer wohl schwer zu finden" = "bis zu 4 Prüfer abklappern, bei manchen klappts beim ersten"
Und der Umstand, dass man oft mehrere Prüfer abklappern muss, spricht ja dafür, dass es mindestens im Graubereich ist und daher einem "Durchwinken" gleich kommt.
Kieler Doch es steht indirekt drin: In §1 1d) wird auf § 30a Abs. 2 StVZO verwiesen. Dort steht es drin. -
1. Du brauchst ein Gutachten einer Prüforganisation, dass die Eignung deines Anhängers für 100 km/h bestätigt.
2. Da die EZ vor 01.01.1990 liegt, muss für den Anhänger als Ganzes nachgewiesen werden, dass er für 100 km/h geeignet ist.
Für die Achse ist das über das Typenschild nachweisbar, falls deine Angabe stimmt.
Für den Rahmen/Aufbau: Das müsste wohl entweder berechnet werden (zu teuer?) oder einfach so durchgewunken werden (Prüfer wohl schwer zu finden) -
Hallo,
ich bin heute mit meinem Anhänger zur Zulassungsstelle um eine 100 km/h Freigabe zu bekommen.
Der Anhänger erfüllt alle Voraussetzungen:
- EZ nach 01.01.1990 (07.07.1998)
- hydr. Schwingungsdämpfer verbaut- Reifen: nicht älter als 6 Jahre (ja: DOT 3623 bzw. 4323), LI mind. 88 (hat: 92), GI mind. L (hat: V)
Anhängerdaten:
- gebremst
- Leermasse 480 kg, zGG 1300 kg
Im Vorfeld habe ich beim TÜV gefragt, ob ein Gutachten nötig sei, was mit Hinweis auf das Datum der EZ verneint wurde.
Link zu Beispiel-Gutachten
Die Zulassungsstelle hat auf Basis der EZ im Schein eine gesiegelte Plakette ausgeteilt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei nicht nötig.
Eine Eintragung, wie z. B.: "Gem. 5. Änd. VO z. 9. Ausn. VO z. StVO, Temp. 100 km/h i. Kombinat. wenn Zugfz. m. ABV u. Leermas. mind. 1182 kg o. wenn Zugfz. zus. m. spez. fahrdyn. Stabi.-Syst. f. Anh.-Betr. Leermas. mind. 1083 kg" sei nur nach Vorlage eines Gutachtens möglich, aber prinzipiell nicht nötig.
Mir wurde noch ein Merkblatt ausgehändigt, in dem jede Verantwortung für die Richtigkeit auf mich abgewälzt wird.
Ich kann das Merkblatt gerne hier hochladen, wenn es jemanden interessiert.
Grundsätzlich ist es ja schön, wenn Prüforganisation und Zulassungsstelle sich einig sind und alles schnell (< 5 Min.), günstig (5,10 €) und unbürokratisch geht.
Nur ist es auch richtig? Und wie sieht das die Polizei bei einer Kontrolle oder wenn man mit 100 km/h geblitzt wird?
VG Marvin -
Danke!
Also ist es gar kein Teil, dass spezifisch für Anhänger ist.
Haben neue Achsen solche Lamellenstopfen herstellerseitig montiert, oder sind die Löcher offen?
Kann mir vorstellen, dass es besser wäre, wenn das Wasser am rein laufen gehindert wird.