Hab zwar Verwandtschaft dort…aber NRW ist nicht so mein Reiseland ![]()
Beiträge von Eriba Swing 525
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Hallo acii
Am WM Meyer Anhänger habe ich den Stecker vor kurzem neu installiert ....und habe die Belegung wie man es im Internet findet , als Vorlage genommen
Hat sich danach was verändert, oder ist das Fehlerbild gleich geblieben?
Wenn du es richtig verkabelt hast, sollte/muß es dann als Beispiel so aussehen. Eine andere Variante wie Mario es schon erwähnt hat, gibt es nicht, da nach ISO11446 genormt!
Ist die Anhängerbeleuchtung in LED oder normale Glühlampen?
Gruß
Marcel
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Das scheppert wie Sau....
Hast da Erfahrung?

Nee Spaß...hab (bis jetzt) zum Glück noch nie das Erlebnis ''loses Rad'' erlebt! Am Kfz merkt man es sofort denke ich!
Am 1-Achser Anhänger/WoWA wahrscheinlich auch!
Beim Tandem oder 3-Achser wahrscheinlich erst (sehr) spät (Meine Meinung/Abschätzung)
Gruß Marcel
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Ist eine 100km/h Freigabe möglich - angesichts Federung + Dämpfern dürfte da doch nichts gegen sprechen?
Hallo
Wenn der Westfalia ein ungebremster Anhänger ist, nimmst den Wert der zGM (Anhänger) geteilt durch 0,3! Dieser Wert muss dann mindestens oder höher sein wie die eingetragene Leermasse vom Zugfahrzeug (steht in der ZB Teil 1)
Beispiel: zGM Westfalia 600kg geteilt durch 0,3 = 2000kg
Diese 2000kg muss dann deine eingetragene Leermasse vom Zugfahrzeug sein um damit 100km/h fahren zu dürfen!
Gruß Marcel
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Auch von mir Beileid

Wieviele Kilometer bist gefahren als es passiert ist?
Gruß Marcel
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Habe mir überlegt dem TE eine Anleitung zu schreiben!
Leider war er das letzte mal vor 10 Tage hier, was für mich bedeutet dass es doch nicht so wichtig ist
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Die guten E36er.
Ich hatte mir für die Nordschleife vor mittlerweile 10 Jahren den gefühlt fertigsten E36 328i als Coupe gegönnt
Der M52B28 ist einer der (emotional) besten Reihensechser als Sauger!
Und letztes Jahr lief mir ein E36 325i Coupe als Handrührer mit M50B25 ohne TU vor die Nase.
Den habe ich mir gesichert und weggestellt
Glückspilz

Den hatte ich auch 10 Jahre! War zwar ne T……schleuder aber trotzdem Top!
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Das stimmt
…müsste man dementsprechend modifizieren! -
Zum testen der WoWa Beleuchtung ohne Fzg gar nicht sooo schlecht!
Aber für den Preis never…
Für 60€ nehme ich eine

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Dann habe ich ihm für den Anhänger abgesagt, mit der Begründung, dass dieser eben nicht gegen Diebstahl versichert ist.
Und seit dem habe ich von ihm nichts mehr gehört.Dann kannst ja im Nachhinein froh sein, dass du die richtige Entscheidung getroffen hast ihn nicht zu verleihen!
Gruß Marcel
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Hallo Stefan222
Ich weiß nicht ob ich den Typ welchen ich ausgesucht habe hier einstellen darf.
Keine Bilder vom Netz hier hochladen. Du kannst aber verlinken!
Zur Qualität kann ich dir nix sagen, da ich den genannten Anhänger nicht kenne!
Gruß Marcel
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Keine Stützlast eingetragen is ja klar - ist ja auch n PKW, kein Anhänger
Hab hier eine ZB Teil1 von einem 5'er, bei dem in Feld13 90kg Stützlast eingetragen sind. Diese 90kg werden im Anhängerbetrieb zu F2 hinzu addiert (siehe Zusatzfeld unten)
anhaengerforum.de/attachment/62116/
In meinem Fall ist die Differenz 75kg, bzw jetzt nur noch 70kg
Habe gestern mit unserem GTÜ-ler, der wöchentlich zu uns ins Autohaus kommt gesprochen und ihm die Sachlage erklärt
Er: ''Sollen wir den §15 gleich jetzt machen? Ich würde dir den Zusatz unten von 2005kg auf 2000kg umändern''!
Ich: ''Klar, bin dabei''!
Er: ''Kostet 30 Taler''
Ich: ''Geht klar''!
Keine 10min. später.....
anhaengerforum.de/attachment/62118/
anhaengerforum.de/attachment/62117/
Bei nächster Gelegenheit zur Zulassungsstelle und umändern lassen!
Gruß an alle und Danke für die Beiträge und schönes Wochenende
Marcel
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Hallo Jonas
Wie würdest du das machen?
Wenn die 2005kg entfernt werden, zählt dann als zGG die 1930kg?
Bei mir ist ja in Feld13 keine Stützlast eingetragen!
Gruß Marcel
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11,5 Std reine Fahrzeit
936 km
Guter 80er km/h Durchschnitt 👍
wenn jetzt der Amarok nicht bei 89 abregeln würde gings noch schneller

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Hallo Mani
Danke für die Rückmeldung! So ein Schxxx wegen 5kg

Weist du ob eine Ablastung ohne Herstellerfreigabebescheinigung möglich ist?
Gruß Marcel
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IMG_1139.jpegHallo an alle!
Habe eine Frage zum eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht in meiner Zulassungsbescheinigung.
Hier steht in F2 1930kg (blauer Kringel)
Im Zusatzfeld unten steht als Zusatzvermerk zu F2 2005kg (roter Kringel)
Ist dieser Wert nur relevant bei Anhängerbetrieb oder ist das mein zul. Gesamtgewicht allgemein?
Ist die Differenz der beiden Werte meine Stützlast von 75kg?
Grund meiner Frage:
Unser Wohnwagen hat ein zGW von 1500kg und meine Freundin hat nur den B-Führerschein.
Sollte sie das Gespann fahren….
- zählt dann bei der Kontrolle 2005kg + 1500kg oder 1930kg + 1500kg?
Wenn der Wert 2005kg ausschlaggebend ist, dann wäre sie ja wegen 5kg im Bereich Fahren ohne Fahrerlaubnis

Danke im voraus und viele Grüße aus dem Schwabenland
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Keine Ahnung warum da Längsrillen drin sind !?
Wegen Aquaplaning

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Nicht heute…aber die Tage mal nicht mit Luftmatratze sondern Verbrennungsmotorisch auf dem Gardasee unterwegs gewesen