Beiträge von kay73

    Auch Privatgrundstücke sind, gerade, wenn sie jederzeit von Fremden befahren werden KÖNNEN, öffentlicher Verkehrsraum.

    Damit gilt dort die STVO-- was sowohl Ordnungsamt als auch Polizei interessiert...


    Da kann man höchstens nach Schildern unterscheiden. Das Zusatzzeichen "mit Anhänger" gibt es sehr wohl in der StVO, jenes "Mutter - Kind" - Schild wieder nicht.


    Darum ist Anhänger bußgeldrelevant, Mutter-Kind hingegen nur über das Hausrecht gedeckt.



    Letztlich müssten meiner Meinung nach aber bei den Anhängerplätzen ein Parkverbotsschild stehen mit der Aufhebung für Fahrzeuge mit Hänger.

    Ansonsten ist da auch kein Parkverbot.

    (Ist aber fürchte ich nur meine Meinung)

    unsere abnehmbare AHK hat nicht mal mehr ein Schloss

    Zugegeben, die abnehmbare davor mit Schloss fand ich schöner, sie war aber - schon im Neuzustand - extrem fummelig, gar nicht einfach abzunehmen oder wieder anzusetzen.
    Dann wurde unser Cactus zusammengeschoben, repariert, und bekam wegen dem zu behebenden Heckschaden eine neue AHK.

    Die jetzige ist extrem leicht abnehmbar, mit einem Hebel zu verriegeln. Leider nicht abschließbar.....

    Weil ich gerade ESP und ABS las:


    Fällen die Systeme aus, ist das Auto sowohl noch fahrbar und bremsbar.

    Die Haftungsfrage ist damit eindeutig: Fahrer.



    Sehr einfacher wäre es, die Bußgelder drastisch zu erhöhen. Damit würde zum einen eine Abschreckung einhergehen gegen den jetzigen "Kavaliersdelikt", ebenfalls bekäme die öffentliche Hand mehr Mittel, um Personen für die Verkehrsüberwachung und idealerweise Gewährleistung der öffentlichen Ordnung zu beschäftigen.


    Und ganz nebenbei sinkt die Arbeitslosenzahl....

    Megajag

    Du vergisst, die Technik wird von einem Menschen programmiert.
    Dazu kenn die Technik auch noch ausfallen.

    Was dann? Nothalt auf der Autobahn, weil die Sensoren vom Abstandsradar ausgestiegen sind?
    Und von hinten kommt der alte russische 40tonner....... VIEL SPASS !!!!!!!!!!!!!1


    In DEM Auto will und werde ich NICHT sitzen!




    @ Beiträge bis vor 15 Minuten

    Es ist ein zweischneidiges Schwert.
    Damit werden Bußgelder nicht unmöglich, aber die Frage wer die Strafe zu bekommen hat.

    Unser kleiner C4Cactus zeigt uns im Bordnavi auch immer wieder 100 erlaubt an- innerorts.
    (Wer auch immer die Navi-Software für das Auto bereitstellt. Garmin? Tomtom? Ich fahre dort 50....)

    Wer wird dann bestraft bei einer Geschwindigkeitsübertretung?
    Bei einer der sonntäglichen Autosendungen (Grip oder das auf Vox?) wurden Geschwindigkeits-Apps fürs Handy zusammen mit den eingeauten Aut-Navis verglichen. Und da gab es auch eine Anzeige von 30km/h als Maximum, wo bereits wieder 50 erlaubt waren.

    Handy im Auto abschalten bei laufendem Motor? Und dann sieht ein Autofahrer einen Anhänger ohne Ladungssicherung und ruft N I C H T die Polizei (mit seiner Freisprecheinrichtung im Auto) an..... Achso, das war ein anderer Thread.


    Wir brauchen ehrlicherweise keine intelligenten technischen Lösungen, sondern intelligente Fahrzeugführer.
    Aber über die Intelligenz der Menschheit brauchen wir glaube nicht mehr reden. Dann können wir gleich Märchen erzählen.....

    Hat er schon geschrieben.

    Was genau macht das WoMo unabhängiger als den WoWa?

    WoMo darf man auch auf die günstigen Wohnmobil Stellplätze, während Wohnwagen nur auf die Campingplätze darf. (Echt, ist das so?)

    Wobei ich die Argumentation der Infrastruktur nicht so stehen lassen will, im Wohnwagen hättest Du die ja ebenfalls mit Wassertank und Campingklo dabei.

    Und jetzt regen wir uns alle mal wieder ab.

    Richtig war das nun auch wieder nicht, weil nur Teile bestimmter Klassen enthalten sein können.

    C beinhaltet eben nicht A, obschon es Motorrad mit Einschränkungen beinhaltet.


    Die einen reden vom Führerschein und meinen die einzelnen Führerscheinklassen, andere reden vom Führerschein und meinen das graue Buch/ den rosa Lappen/ das grüne Kärtchen...


    Die einen reden von aktuell, die anderen vom "Altbestand".


    Wenn ich das richtig lese, darf ein Berufskraftfahrer C und CE machen, dann aber nix unter 3500kg fahren.

    (oder ist das ebenfalls Ausbildungsinhalt?)


    §6 FeV steht jedenfalls nicht, dass B in C enthalten ist.

    Ich bräuchte mal ne Entscheidungshilfe.

    Mein neuer braucht noch vernünftige Sommerräder und ich kann mich nicht entscheiden zwischen Borbet Y und DBV 5KS 003


    Jeweils 19 Zoll :/

    Ist ganz einfach:

    Ist DEIN Auto, also nimmst die, die DIR besser gefallen.

    Kannst Dich auch dann nicht entscheiden?

    Dann nimmste die anderen fürn Winter!

    Gibt es denn ein Maß, wie groß die originale Bremstrommel sein soll?

    Ich kann es mir nur so erklären wie mit den Kolben diverser Motoren.


    Durch Verschleiß wird der Durchmesser von Bremstrommel und auch Bremsbacken größer. Damit nicht bei jedem Wechsel der Bremsbacken eine neue Trommel rein muss, die Backen dennoch mit einer möglichst großen Fläche in der Trommel anliegen, gibt es die in verschiedenen Größen.

    Bei meinem 300.01 ist nur die HECKKLAPPE abklappbar- und auch einfach ohne Werkzeug entfernbar.
    (Nen 300.1 kenne ich ebenfalls nicht)
    Für alles andere müssen die Schrauben von UNTEN gelöst werden, die die Vorder- und Seitenwände halten.
    Meines Wissens war weder ein Betrieb nur mit Seiten noch nur mit Vorderwand vorgesehen.
    (auch nicht in Kombination mit der Heckklappe)


    Kannst Du dazu bitte mal Gericht und Aktenzeichen nennen?