Auch Privatgrundstücke sind, gerade, wenn sie jederzeit von Fremden befahren werden KÖNNEN, öffentlicher Verkehrsraum.
Damit gilt dort die STVO-- was sowohl Ordnungsamt als auch Polizei interessiert...
Da kann man höchstens nach Schildern unterscheiden. Das Zusatzzeichen "mit Anhänger" gibt es sehr wohl in der StVO, jenes "Mutter - Kind" - Schild wieder nicht.
Darum ist Anhänger bußgeldrelevant, Mutter-Kind hingegen nur über das Hausrecht gedeckt.
Letztlich müssten meiner Meinung nach aber bei den Anhängerplätzen ein Parkverbotsschild stehen mit der Aufhebung für Fahrzeuge mit Hänger.
Ansonsten ist da auch kein Parkverbot.
(Ist aber fürchte ich nur meine Meinung)