Und die parken Dich dann schön ein
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Nee nee, die gekennzeichneten Anhängerparkplätze sollten schon richtig genutzt werden...
Und die parken Dich dann schön ein
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Nee nee, die gekennzeichneten Anhängerparkplätze sollten schon richtig genutzt werden...
Nö das war nicht möglich. ![]()
Ziel ist es solche Leute blos zu stellen damit sie in Zukunft solche Ansprachen zu vermeiden versuchen und korrekt Parken.
Jupp, genau so läuft das.
So funktioniert eine "gute Kinderstube", man hat den Zöglingen klar gemacht was nicht geht wenn sie es versucht haben. Solange jemand mit Regelbrüchen durch kommt werden sie wahrscheinlich wiederholt.
mfg JAU
Ziel ist es solche Leute blos zu stellen damit sie in Zukunft solche Ansprachen zu vermeiden versuchen und korrekt Parken.
Wenn das Dein Ziel ist und Du meinst, aus diesem Grund ein Versagen anderer Verkehrsteilnehmer kritisieren zu müssen - in Wirklichkeit aber
vlt. auch nur deshalb, um Deine eigene Unfehlbarkeit zu demonstrieren - dann sollte man diese Leute auf jeden Fall bloßstellen... ![]()
Die parken dann mit Sicherheit das nächste Mal richtig ![]()
Wenn das Dein Ziel ist und Du meinst, aus diesem Grund ein Versagen anderer Verkehrsteilnehmer kritisieren zu müssen - in Wirklichkeit aber
vlt. auch nur deshalb, um Deine eigene Unfehlbarkeit zu demonstrieren - dann sollte man diese Leute auf jeden Fall bloßstellen...
Die parken dann mit Sicherheit das nächste Mal richtig
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Warum soll man andere nicht an seiner Unfehlbarkeit teilhaben lassen
.
Ich halte mich weis Gott nicht für unfehlbar und dankbar dafür wenn mich jemand erleuchtet wenn ich keine Ahnung habe.
Kommt aber nur selten vor, entweder weil ich so viel richtig mache oder den andern wegen noch mehr Unwissenheit meine Dummheit nicht auffällt.![]()
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vlt. auch nur deshalb, um Deine eigene Unfehlbarkeit zu demonstrieren
Da keiner behauptet hat unfehlbar zu sein läuft das Argument ins Leere.
Dürften nur die mit reiner Weste auf Fehler hinweisen würden wir uns wohl heute noch per Keule unterhalten.
mfg JAU
P.S. Ohne Ironie.
Einfach Mal mit dem Falschparker reden halte ich auch für die beste Variante.
Dann kommt bei denen auch nicht der Eindruck auf, das ihr Verhalten niemand stören würde.
Und die Gesetzeshüter einzuschalten halte ich bei sowas für ziemlich übertrieben
Den "Falschparker" lustig ansprechen finde ich ok....
Wenn Er den tieferen Hintegrund irgendwann kapiert umso besser
....
Die
würde ich auch nicht informieren...
Die Polizei kümmert sowas auch überhaupt nicht, da die Baumarktparkplätze meistens Privatgrundstücke sind, lediglich wenn sicherheitsrelevante Flächen blockiert sind werden die aktiv.
Ganz so ist es nicht, aber egal.....
Ganz so ist es nicht, aber egal.....
doch, ansonsten zeig mal wo im Bussgeld Katalog steht
Ohne Anhänger auf Anhängerparkplatz geparkt xx Bussgeld
wirst ned finden
Das mag in der Provinz anders geregelt werden, bei uns ist es genau so. Nur wenn Verkehrsbehinderungen vorhanden sind bzw. Gefahrensituation zu beseitigen sind lässt die Polizei abschleppen in Berlin, alles andere macht das Ordnungsamt und auch das kümmert sich um selbiges wie Polizei plus Sonderparkplätze und um Sonderparkplätze auch nur wenn Sie behördlich auferlegt wurden.
Wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei uns verletzt zahlt der Beamte nämlich selbst.
Bei uns ist es zu häufig vorgekommen, das die Polizei zu Parkwächtern wurden... und es Unsummen gekostet hat, weil wieder ein übereifriger Mitbürger die Beamten bequatscht hat, bzw. den 3. Streifenwagen gerufen hat.
Sonderfälle wie Nötigung, etc... meine ich jetzt nicht ..., dabei geht aber meist eine Anzeige mit einher.
Aber an Privatgrundstücken hat die Polizei kein Interesse, das muss der Besitzer schon selbst regeln, auch weil die Rechtssprechung dabei sehr unterschiedlich ist.
Aber an Privatgrundstücken hat die Polizei kein Interesse, das muss der Besitzer schon selbst regeln, auch weil die Rechtssprechung dabei sehr unterschiedlich ist.
und das Personal muss dafür auch "Interesse" haben - wenn nichtmal wegen offensichtlich unberechtigt zugeparktem Behindertenparkplatz 'ne Durchsage gemacht wird, und der Rollifahrer wieder von dannen zog... Ok, andere Geschichte.
Ich frage meist laut wo es die unsichtbare AHK und den Unsichtbaren Anhänger gibt hätte größtes Interesse an mindesten einem Anhänger.
Und die Gesetzeshüter einzuschalten halte ich bei sowas für ziemlich übertrieben
Geht auch garnicht.
Hatte selbst über 20 Jahre einen Supermarkt und mich immer geärgert, wenn Veranstaltungen im Ort waren, daß dieser völlig zugeparkt wurde von früh bis abends und keiner meiner Kunden mehr parken konnte. Das ist sehr geschäftsschädigend und die Einsicht der Leute ging gegen 0.
Also habe ich die Firma "Parkräume"
beauftragt. Ist jetzt ca. 7 Jahre her und ging durch alle Medien.
Parkdauer war 1 Std., nach 2 Stunden wurden die Fahrzeuge in den nächsten Ort abgeschleppt für ~350€.
Von den 115 Abgeschleppten haben mind. ¾ geklagt, weil es ihnen zu teuer erschien, aber alle umsonst.
Privatgrundstück und ich Hausherr.
Natürlich muß alles, aus jeder Richtung x-mal ausgeschildert sein.
Weder Ordnungsamt noch Polizei interessiert ein Privatgrundstück.
Ich frage meist laut wo es die unsichtbare AHK und den Unsichtbaren Anhänger gibt hätte größtes Interesse an mindesten einem Anhänger.
und das kapiert jemand? Die waren bei mir ja schon überfordert ![]()
Auch Privatgrundstücke sind, gerade, wenn sie jederzeit von Fremden befahren werden KÖNNEN, öffentlicher Verkehrsraum.
Damit gilt dort die STVO-- was sowohl Ordnungsamt als auch Polizei interessiert...
Da kann man höchstens nach Schildern unterscheiden. Das Zusatzzeichen "mit Anhänger" gibt es sehr wohl in der StVO, jenes "Mutter - Kind" - Schild wieder nicht.
Darum ist Anhänger bußgeldrelevant, Mutter-Kind hingegen nur über das Hausrecht gedeckt.
Letztlich müssten meiner Meinung nach aber bei den Anhängerplätzen ein Parkverbotsschild stehen mit der Aufhebung für Fahrzeuge mit Hänger.
Ansonsten ist da auch kein Parkverbot.
(Ist aber fürchte ich nur meine Meinung)
Nur weil eine privat Fläche befahrbar ist, gilt dort nicht automatisch die StVO, es kommt auch auf die Widmung der Fläche an.
Privatflächen die als öffentliches Straßenland gewidmet sind, dort gilt die StVO, da darf sich auch aufs Grundstück die Polizei stellen und blitzen....
Ist diese nicht gewidmet, bekommst du bei einem Unfall auch kein Ordnungsgeld, falls doch eins erhoben wird, ist jeder Einspruch nur eine Formalität
Da die Widmung der Öffentlichkeit nicht ersichtlich ist, dürfte diese meines Erachtens auch nicht von Belang sein.
Nur weil eine privat Fläche befahrbar ist, gilt dort nicht automatisch die StVO, es kommt auch auf die Widmung der Fläche an.
Da bin ich im Thema:
Richtig, auf Parkplätzen gilt grundsätzlich nicht die StVO, es sei denn es wird durch ein Schild darauf hingewiesen,
sonst gilt schlicht und einfach der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Sind die Parplätze ohne Hinweisschild optisch und/oder farblich so gestaltet, dass der Eindruck erweckt wird,
es handelt sich um eine normale Verkehrsfläche, also etwa einmündende Wege, farblich gegenüber den reinen Parkplätzen abgegrenzt,
dann gilt auch üblicherweise die StVO, also z.B. Rechts vor Links...letztlich entscheiden dann ggf. die Gerichte.
Schon einige Male auf unserem Firmenparkplatz live erlebt.
Schäden werden auch von der Polizei auf Privatgrundstücken aufgenommen, wenn diese frei für jeden befahrbar sind,
das gilt dann nämlich rechtlich als "öffentliche Verkehrsfläche".
Alles mal ganz einfach ausgedrückt!