Wenn ich das ganze sehe:
1. Gott, ist as häßlich! Wo steht der? Ich fahr mal in die Stadt und mach den oberen Leuchtenkram ab- und den Hänger damit wieder schön
(Nee, ist zwar häßlich, muß ja aber nicht mir gefallen)
2. Worüber redet ihr? ECE/EU? Ist nicht! StVZO der BRD? Ist nicht. StVZO der DDR? Aber welcher Stand??????
Beiträge von kay73
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Ich sag trotzdem mal, was ich erlebt habe
Ich habe ein 100er Schild (Alublech) bestellt, wurde mir auch gesiegelt.
Und das Schild ist jetzt am Hänger verschraubt. Solange es keinen Text gibt, der es verbietet, kann das Schild sehr wohl ein Magnetschild sein.
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Es gibt halt Sachen die mich auch aufregen. Blitzer vor Schulen und Kindergärten absolut gerechtfertigt. Allerdings habe ich in direkter Nachbarschaft eine Grundschule! Geschwindigkeit 30 von 7-21 Uhr! Das ist daneben. Grundschüler sind maximal 10 Jahre alt und laufen um 21 Uhr nicht alleine draußen rum, um zu rechtfertigen, dass um 20.50 Uhr noch der Blitzer da steht. Das finde ich Abzocke. Von meiner Nachbarin die Kleine geht dort zur Schule und hat auch Ganztagsbetreung dort. Bis 16.30 Uhr müssen die Kinder abgeholt werden. Danach ist der Hof der Schule leer, da muss man nicht bis 21 Uhr blitzen, meine Meinung.
Und hier werden immer mehr Kombiblitzer montiert, die Rotlichtsünden und Geschwindigkeitssünden registrieren. Die Ampel springt auf gelb, man gibt kurz Gas und wird wegen der zu hohen Geschwindigkeit geblitzt, man fährt normal weiter und es blitzt, weil dann schon rot war, oder man tritt voll in die Bremse und es rauscht einer hinten rein, weil er damit nicht gerechnet hat. Tolle Sache!
Und jetzt ist der Lappen bei 20 km/h innerorts ja schon weg, die sind schnell erreicht, wenn man einen starken Wagen oder ein Moped hat. Da brauchst rechts nur einmal zucken, dann ist der Lappen schon in Gefahr!
1. Abzocke? Fahr 30, dann wirste nicht abgezockt. Es ist eine Regel -Für deren Einhaltung Du NICHT bestraft wirst.
Alles andere ist kindisches Rumgeheule! (Apropos, ich reich mal nen Bonbon rüber....)
2. Sicherheitsabstand. Wurde aber schon genannt. Wenn er Dir nicht bekannt ist, dann LERNE IHN EINZUHALTEN oder gebe Deinen Lappen ab!
3. Was sagte ich bei 2.? Lerne, das Gas zu dosieren, oder geb den Lappen ab, wenn Du das nicht kannst.
Das beinhaltet das "Fahrenkönnen" auch. Das Gas zu dosieren. Wenn es Dir wegen der hohe Leistung deines Mopped oder Deines Wagens
nicht möglich ist, dann hast Du vielleicht auch die falschen Fahrzeuge für Dich gekauft. Vielleicht solltest beim Moepp erstmal mit ner 125er anfangen.... -
... und beim Blick auf den Tacho den Rest des Verkehrsgeschehens aus den Auigen verlierst!?
So ist z,B, ein Motorradfahrer bei uns vor vielen Jahren tödlich verunglückt, weil er einem Autofahrer ins Heck geknallt ist,
der plötzlich einen Blitzer entdeckt hatte und eine heftige Bremsung machte, obwohl er vermutlich nicht sehr schnell in der Ortslage unterwegs war.
Ich kann mich gut an die entrüsteteten Reaktionen erinnern, als ein Journalist geschrieben hat, der Blitzer wäre für den Tod verantwortlich gewesen!
Amtliche statistische Unfallursache war natürlich "unangepasste Geschwindigkeit".... was auch sonst?
Und ist ja auch irgendwie zwar nicht ganz falsch, aber eben auch nicht 100%ig richtig
Gebe ich Dir Recht, daß es nicht 100% richtig ist.
Aber nicht, weil der Blitzer eine Mitschuld trägt, sondern, weil der Biker keinen Sicherheitsabstand einhielt - und damit eine Teilschuld trägt.
Der Dosenfahrer hat bestenfalls eine Teilschuld, weil er OHNE ERSICHTLICHEN GRUND gebremst hat.
Aber: Wenn man sich an die Regeln hält- und zwar BEWUSST, dann braucht man auch nicht bei einem Blitzer in die Eisen gehen.
Ernsthaft, Deine Argumentation läßt sich auch überspitzen.
Wenn ein Dieb auf der Flucht vor ein Auto läuft, wer ist dann Schuld?
Deine Argumentation sucht eine Teilschuld bei den Strafverfolgungsbehörden.
Würden sie den Dieb ja nicht verfolgen, müsste er nicht flüchten......
und schon gäbe es keinen Grund, über die Straße zu rennen, ohne nach links und rechts zu sehen... -
Und um das ganze nochmal deutlicher zu machen: Ich bin DAFÜR, die Strafen DRASTISCH ZU ERHÖHEN.
Wenn die Strafen kaum den Aufwand der Verkehrsüberwachung decken, wird weniger- und damit auch EINDEUTIG ZU WENIG kontrolliert.
Besserwisser mögen jetzt anführen, daß die festen Blitzer kaum Kosten außer der Anschaffung verursachen.
Ich sehe nahezu täglich, wie alle möglichen VOR DER SÄULE auf VIERZIG km/h abbremsen, wo sie davor- und auch dahinter mit deutlich über 50 km/h durch die Stadt bügeln. Da musst Du dann aufpassen, daß Du denen nicht mit einem Mal hinten auffährst!
(Die "Intelligenzbestien" haben ja auf der zweispurigen extra kurz zuvor vor Dir eingeschert, wo Du selbst mit 50km/h im Limiter durch die Stadt glittest)
Und wenn ich noch einmal lese, das sei Absicht.
Sicher sind Haftstrafen dann auch Absicht, um den Wohnungsmarkt zu regulieren- werden dann ja Wohnungn frei?
Meine ehrliche Meinung dazu wollt ihr gar nicht lesen..... -
Ich gebe zu, das war von mir schon wieder offtopic. Und zwar weit offtopic.
Also, daß DDR-Anhaenger wohl nur hintere Rückstrahler brauchen. (solange sie nicht 40cm breiter als das Zugfahrzeug sind)
Aber wiederum nicht, wenn man die Frage "Was ist ein Rückstrahler" betrachtet- und dann den Einigungsvertrag dazu.
Nach Anlage I , Kapitel XI B III , Satz 26 ; Danach darf man damals genehmigte weiße DDR-Rückstrahler auch heute noch vorne an Anhänger schrauben..... -
Deswegen schrieb ich ja, dass nach ECE R48 die Rückstrahler vorn bei allen Anhängern vorgeschrieben sind.
Nach StVZO sind keine Rückstrahler vorgeschrieben, aber erlaubt. Begrenzungsleuchten sind auch nur vorgeschrieben, wenn der äußerste Punkt der Fahrzugbreite des Anhängers mehr als 400mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html
§51 (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
In diesem Falle ist also wichtig, ob der Anhänger nach ECE zugelassen ist oder nicht. Falls er nach StVZO zugelassen ist und die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs ausreichend weit außen liegen (sollte ja passen, sind ja sicher nicht nen halben Meter nach innen versetzt) brauchst du weder Reflektoren noch Lampen vorn. Wichtig ist halt nicht die Breite des Zugfahrzeugs sonder die der Beleuchtung.
Die sind aber auch nach StVZO vorgeschrieben.
Welche? Wessi oder Ossi?
Ich finde keine StVZO der DDR mehr, aber die Hänger hatten damals durch die Bank nix vorn und nix an der Seite....
(Bei den Wohnwagen müsste ich lügen. Aber nen HP.... war meist sowieso schmaler als ne Rennpappe)Denke das meiner nach STVZO zugelassen ist bei einer Erstzulassung 1990!
EZ sagt da leider gar nichts aus. Auch das Baujahr nicht. Irgendwo in den Zulassungspapieren kann man es wohl erkennen.
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Alle Anhänger stimmt andererseits auch wieder nicht.
Aber da sind wir bei den Oldtimern....
Nach EU-Recht zugelassen gilt aber, bei allen. Dann aber auch die seitlichen Rückstrahler!
Danke für den Link.
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Rückstrahler sind Rückstrahler...
Sie müssen aber auch typgeprüft und für das Fahrzeug zugelassen sein.
Kommt ja auch keiner auf die schwachsinnige Idee, Fahrrad-Rückstrahler an Auto, Hänger oder Motorrad zu pappen....
Reflexfolien haben meines Wissens keine solche Zulassung, ich habe jedenfalls noch keine mit E-Prüfzeichen gesehen.
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Bei der Diskussion um Schadstoffe und deren notwendige Konzentrationen ist das genau das Thema.
Aber vielleicht bin ich einfach auch nur zu blöd für das geballte Halbwissen des Internets.....
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Alles keine Konzentrationen, die man vernachlässigen kann.
co2 in der Luft, Feinstaub (übrigens auch von den Rädern, den "Erntewolken" etc), von Stickoxiden, von Rizin in der Blutbahn, vom Cyanid im Essen....
Das macht alles überhaupt nichts aus, die belügen uns doch alle.
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Naja, den Kaffee hab ich nu schon "inhaliert". Dreifache Dosis ob der frühen Stunde.
Waren einfach die Vögel draußen heute so laut. Keine Ahnung, ob sie gevögelt oder gemenschelt haben, sie waren jedenfalls zu laut.
Scheiß Natur sag ich euch! -
Da fällt mir ein, ich brauch ubedingt noch nen Kaffee. Und dann muss ich an Schatzies Auto noch die Sommerräder aufstecken.
Und an meinem Moepp muss dringend die Gabe raus zur Komplettüberholung.
Warum ich dann noch vorm Rechner sitze?
ES IST KALT DRAUSSEN !!!!!!!!!!!!!!!!!! *bibber* -
LKW wird Blattfeder meist aber doch auch durch Luft unterstützt. Federbalg
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grade gelesen: "Leichtes" Motorrad kann schon ein Problem werden.
In der "Aufbauanleitung und Ersatzteilliste zum PKW-Lastanhänger HP 300.01" steht zum Umbau für den Bootstransport (mit u.a. der Deichselverlängerung:
Gesamtmasse des umgebauten HP300.01 (zum Bootstranport) :94kg
Nutzmasse: 110kg
Bin ich bei gesamt 205kg. Geschuldet dem hohen Schwerpunkt und der schmalen Spur? Soll ja kein Seitenkipper in der Kurve werden! -
Ok, wenn das bei Euch so ist, würde vielleicht noch das Pflegepersonal aus den Krankenhäusern abziehen, und beim Blitzen zu helfen, ist in der Zeit von Corona wohl das wichtigste............
Wäre nicht einmal zweckentfremdet- damit sorgen sie dann auch dafür, daß Intensivbetten freibleiben, die benötigt werden! -
Zudem Spazieren im Wald nicht die Menschentraube vor dem Kiosk beim Bierkippen ist....
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Telefonieren im Auto ist verboten, aber während der Fahrt nach irgend welchen kleinen Symbolen suchen und versuchen zu treffen, das ist erlaubt. Total blödsinnige Entwicklung.
Erinnert mich immer an die Zeit der digitalen Armbanduhren. Ging auch schnell vorbei. Wer was auf sich hält trägt eine Automatik !
Idealerweise dann auch noch das Erbstück aus Glashütter Fertigung (Kaliber 11-25) ,
derzeit aber mit neuem Metallarmband (auf dem Bild ist noch ein altes Band dran). -
Ich tippe mal auf elektrischen Marderschutz.
Schade um die Scheibe. -
War es das denn wirklich?
Bedenke: damals gabs noch keine Werkstätten an jeder Ecke, oder ne Tanke.Der Fahrer musste nicht nur Fahrer sein sondern halber Mechanikus obendrein.
Und DENNOCH hat es sich gegen die eMoblität durchgesetzt - warum?
Sicher nicht, weil es "einfacher" war.
Ja, war es! Zu den Bedenken:
Richtig, der Fahrer. (Das war in den Anfängen meist der Chauffeur, nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.)
Es gab noch keine flächendeckende Elektrifizierung, aber Ärzte und Apotheken.
Damit war es leichter, an Alkohol oder Benzin zu kommen, als an eine elektrische Energie. Natürlich war es noch einfacher, an Holz und Wasser für Dampfmaschinen zu kommen, aber die mussten erst vorgeheizt werden, Spontanität war da nicht drin.