Beiträge von Tomfred

    ....wenn du die Staatslimousine da meinst, ja, gabs.... hab das mal in ner Oldivorstellung gesehen... also nix Ami, sondern Russenstahl :D

    War keine Staatslimo und außerdem aus der damaligen CSSR.

    Und ein äußerst cooles Gefährt !

    Habe ich selbst öfters mal fahren dürfen (müssen) 8o

    Alles, was ich schon mal am Anfang geschrieben hatte wurde nun mehrmals in alle Richtungen wiederholt.

    Tipps braucht der TE sicher keine mehr !

    Die Fahrkünste jedes Einzelnen sind unterschiedlich und Einfahrten werden nun mal nicht nach Schwierigkeitsgrad gekennzeichnet, wie Skipisten.

    Entweder alle verhalten sich StvO konform oder eben nicht, dann kann man handeln.

    Fertsch !

    Sollte es tatsächlich so sein, dass die Strasse so eng ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen, dann gehört dann meinen Augen eh ein einseitiges Parkverbot hin.

    Solche Straßen gibt es bergeweise in jeder Stadt und trotzdem kommt da kein einseitiges Parkverbot hin. Ist also keine Alternative.

    Frag mal die örtlichen Entsorger, bzw. deren Fahrer !

    Meinem LKW reichen 2,5m zum durchfahren, aber bei 12m Länge und 3m Überhang hinten ist bei jedem 2. Abzweig in Wohngebieten Schluß. Weil eben bis in die Einmündung geparkt wird ! Hauptsache die eigene Garage steht leer !

    Erst mal reicht es dem Ordnungsamt täglich 2 Fotos zu schicken, im Abstand von 2 Std. aufgenommen.

    Das ganze verbunden mit der Bitte den Halter zu erziehen. ;)

    Sowas klappt hier ganz gut, dauert zwar eine Weile, hat vor meiner Einfahrt aber funktioniert. Hatte nur etwas länger gedauert, da der Halter auch Stadtratsmitglied ist. 8o

    Also..., insgesamt ist das etwas vielschichtig. Keine Ahnung ob du ein Auto, im öffentlichen Verkehrsraum, abschleppen lassen kannst, bzw. ob es ein Abschlepper überhaupt für dich macht. :/ Die Polizei macht es jedenfalls nicht ! Wenn überhaupt, dann das Ordnungsamt.


    Anders ist es, wenn der Querulant auf deinem eigenen Grundstück steht. Dann kannst du den problemlos abschleppen lassen, auf deine Kosten.

    Die Rechnung kannst du auch selbst stellen und sie kann auch höher sein, wie die eigentlichen Abschleppkosten. Diese wären nur Teil deiner Rechnung.

    Du solltest alles (!) dokumentieren mit Bildern und Uhrzeiten.

    Das Fahrzeug sollte möglichst auf einem abgeschlossenen und sicheren Platz abgestellt werden.

    Dann kannst du es erst nach Zahlung wieder raus geben (was allerdings Nötigung ist, aber (bei Rabatt ;)) zu 70% funktioniert.

    Wichtig ist natürlich, an der Einfahrt, ein Schild mit dem Abschlepphinweis und einer Tel-Nr. für den suchenden Fahrer. (eigentlich nicht, da das schon in der StVO geregelt ist) . Diese gilt aber nicht auf dem Privatgrundstück. Kommt also drauf an, wo das Schild hängt.

    Außerdem muß du Ordnungsamt und Polizei informieren, denn irgendwo wird der Besitzer anrufen, wenn er sein Auto sucht und den Hinweis auf dem Schild nicht gelesen hat.


    Kann sein, daß ich noch was vergessen habe. Dann frag weiter. 8o


    PS: die Abschleppkosten sollten die 250€ nicht überschreiten, dann geht's gerichtlich schon mal einfacher durch, als wenn da schon 390€ steht.

    Ich meinte es auch nicht in Bezug auf unbeladen.

    Sondern ich bin sehr skeptisch bei der Plane. Sehr leichter Anhänger bedeutet auch sparsame Verstrebungen unter der Plane.

    Bin da sehr vorsichtig, weil ich mal hinter einem her gefahren bin, der die gesamte Plane incl. aller Spriegel verloren hat.

    Allerdings wäre ihm das nicht passiert, wenn er auf mein hupen und die Lichthupe reagiert hätte !