Beiträge von R5Pilmay

    Der Hänger besteht aus einem T-Fahrwerk. Der gebrochene Rahmen gehört zum Aufbau. Der sieht aus als könnte man ihn komplett tauschen. Warum nicht den Rahmen aus dem gleichen Rohrmaterial neu schweißen und verzinken lassen. Eventuell braucht man auch nur Teile vom Originalrahmen ersetzen. Verzinkt hält das dann ordentlich.

    Mal die neue Stützlastwaage ausgepackt und eingestellt...:).

    Ich habe mir mal überlegt, ob man für so etwas nicht einfach die Federung des Zugfahrzeugs hernehmen kann. Höhe der Zugkupplung vor und nach dem Anhängen ausmessen. So-und-soviel Zentimeter entsprechen dann einer gewissen Stützlast. Muss man vorher nur mal ausgemessen und notiert haben.

    Mein Bootsanhänger hat natürlich ein grünes Kennzeichen, aber schließlich transportiere ich ja ein Boot,

    Nein, du transportierst einen Anhänger für das Boot. Schon wenn du irgendein Material im Boot auf dem Trailer mit grünem Kennzeichen mitführst, das nicht für das Sportboot benötigt wird, verlierst du die Steuerbefreiung. Ein Zelt oder selbst persönliches Gepäck reicht schon für eine Steuerhinterziehung aus. Auf Sportbootforen findest du regelmäßig Berichte dazu.

    Bliebe die Möglichkeit den "neuen" Hänger samt Boot auf meinen Bootshänger (hat keinerlei Auflagen montiert) zu verladen.

    Solange du ein schwarzes Kennzeichen an deinem Trailer hast, sehe ich keine Probleme. Es muss nur alles sicher miteinander befestigt sein. Die Gewichte stimmen auch, fraglich ist noch die Last auf der Kupplung. Habe schon ähnliches gesehen, nur war der aufgeladene Hänger ein einfacher Slipwagen.

    Bei BE wird das vermutlich auch nicht passieren, da es keine Theorie gibt.

    Bei einer unserer Fahrschulen wird die Theorie für BE-Anhängerscheine nicht separat ausgewiesen, aber wenn die Anhängerthemen an der Reihe waren, wurden die reinen B-Teilnehmer quasi ausgeladen. Zudem ist der Anhänger auch ein separates Thema in der Führerscheinprüfung.


    Aber Ladungssicherung wird nicht ausführlich angesprochen, außer dass alles "gut verstaut" sein muss. Dieses Thema wird bei BE also ebenso tiefschürfend behandelt wie bei der B-Klasse-Schulung für Beladung von Kombi-Fahrzeugen oder gar kleinen Pritschen.

    Mag schon sein, aber wenigstens existiert die Möglichkeit mit einem Gespann zu parken...

    Ich hab doch noch garnicht über Deine vier Plätze gemeckert...;)

    Du hast das falsch verstanden, ich meckere nicht über den Wagen, sondern über die Parkplatzbreite. Es hat sich anscheinend noch nicht rumgesprochen, dass die durchschnittliche Breite eines PKWs nicht mehr 1,67m beträgt, sondern 1,80m. Die Stellplätze sind in der Regel 2,30m breit und nicht mitgewachsen. Bleiben links und rechts 2x25cm zum Ein- und Aussteigen. Aber der Platz auf deinem Bild scheint noch nicht einmals diese 2,30m zu erreichen.


    Edit: Wer das Pflaster abzählt kommt bei 10x20er Steine auf 2,50m.

    2x mit Sprinter und Co. :(

    War auch gerade gestern mit dem Sprinter im Baumarkt. Dort sind die PKW-Plätze auf Feldern in 2x3 gruppiert. Habe vier PKW Plätze belegt, drunter mache ich es nicht. Extra Plätze für Hänger gibt es nicht, da benutzt man einfach zwei freie PKW-Plätze, die hintereinander liegen. Grünstreifen sind zwar schön, aber für einen Baumarkt kontraproduktiv.

    Nichts desto trotz ist ein Eintrag ala SDAH nicht notwendig.

    Ja, SDAH heißt neuerdings auch DE "Anhänger mit starrer Zugeinrichtung", was aber noch nicht in diesem Wortlaut im Gesetzestext steht. Während SDAH eine abgelöste, nationale Typenbezeichnung ist, sind DE und DC die neuen, EG-weiten Bezeichnungen. Bei allen dreien führt dieser Eintrag bei der Steuerberechnung zum Abzug der Stützlast von der zulässigen Gesamtmasse. Und DC ist ja auch bei dir in Feld 4 aufgeführt.

    Das ist exakt das, was ich zwei Beiträge nach dem Bild geschrieben habe. :/

    Hätte erstmal runterscollen sollen, hätte ich auch Link und Auszug zum KBA-Dokument gefunden. :cool:

    Ich brauche 10 A. Verbaut habe ich 4 Hella S2500 mit je 25W. Macht zusammen 100 W, entspricht 8,33 A.

    Der Einschaltstrom eines Glühfaden- oder Halogenleuchtmittels ist um einiges größer als es die Nennleistung vermuten lässt. Plane besser mit dem doppelten Strom, den der Schalter aushalten muss. Dann hält der Schalter auch länger.


    Gilt unter Umständen auch für LED-Leuchten, je nach Schaltung.

    Bei mir wurde die Steuer korrekt festgelegt.

    KFZ Schein.png


    Ich denke, dass es keinen SDAH Eintrag benötigt, wenn nur eine Achse vorhanden ist. Ein Einachser ist meiner Meinung nach nicht ohne Starrdeichsel möglich sein.

    Danke für das Bild, ich habe mal nach dem möglichen Grund für die richtige Steuerberechnung gesucht. In diesem Fall steckt die Information in Feld 2.1 mit Eintrag "DC02". Für die Fahrzeugklasse O2 (Anhänger mit mehr als 0,75 t bis zu 3,5 t) handelt es sich um eine klassische Aufbauart als Zentralachsanhänger (Eintrag "DC") und weiter spezifiziert um einen offenen Kasten (Eintrag "02"). Das wird in Feld 5 leider nur teilweise aufgeschlüsselt.


    Da Feld 2.1 auf einen Zentralachsanhänger hinweist, erstellt der Zoll nach § 8 Bemessungsgrundlage den richtigen Steuerbescheid und zieht die Stützlast vom Gesamtgewicht ab.


    Zur Aufschlüsselung des Feldes 2.1 "Code zur Herstellerkurzbezeichnung" kann man das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des KBA zu Rate ziehen.


    Ein Einachser ist meiner Meinung nach nicht ohne Starrdeichsel möglich sein.

    Ein einachsiger Anhänger könnte immer noch ein Sattelauflieger sein. Bei dem wird dann die Aufliegelast abgezogen.

    Bringt aber nicht immer etwas, da wohl "nur" alle 200kg der Betrag erhöht wird.

    Habe da auch einen 600kg-Kasten, der zwar ein Starrdeichselanhänger ist, aber nicht als solcher eingetragen wurde. Er hat auch keine Stützlast eingetragen. Dazu habe ich mir überlegt, die Papiere entsprechend korrigieren zu lassen. Da erst für jede angefangene 200kg die Steuer um einen Betrag erhöht wird, würde sich der Steuersatz bei diesem Anhänger erst bei 200kg Stützlast vermindern. Ich habe es also sein lassen.


    Wenn das zulässige Gesamtgewicht 1100kg, 1300kg, 1500kg, usw. beträgt, lohnt es sich mal auf die Stützlast zu schauen. Wenn die 100kg beträgt, und sie wurde bei der Steuerberechnung des Starrdeichselanhängers nicht berücksichtigt, kann man bei einem eingetragenen SDAH sofort Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Wenn SDAH nicht in den Papieren eingetragen wurde, müssten diese erst geändert werden. Erst dann wird der Typ "Starrdeichselanhänger" aktenkundig.