Bringt aber nicht immer etwas, da wohl "nur" alle 200kg der Betrag erhöht wird.
Habe da auch einen 600kg-Kasten, der zwar ein Starrdeichselanhänger ist, aber nicht als solcher eingetragen wurde. Er hat auch keine Stützlast eingetragen. Dazu habe ich mir überlegt, die Papiere entsprechend korrigieren zu lassen. Da erst für jede angefangene 200kg die Steuer um einen Betrag erhöht wird, würde sich der Steuersatz bei diesem Anhänger erst bei 200kg Stützlast vermindern. Ich habe es also sein lassen.
Wenn das zulässige Gesamtgewicht 1100kg, 1300kg, 1500kg, usw. beträgt, lohnt es sich mal auf die Stützlast zu schauen. Wenn die 100kg beträgt, und sie wurde bei der Steuerberechnung des Starrdeichselanhängers nicht berücksichtigt, kann man bei einem eingetragenen SDAH sofort Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Wenn SDAH nicht in den Papieren eingetragen wurde, müssten diese erst geändert werden. Erst dann wird der Typ "Starrdeichselanhänger" aktenkundig.