KFZ-Steuer beim Anhänger

  • Man sollte da lieber nicht dran rütteln - der Steuersatz ist schon viele Jahre der gleiche, und nach unten gehen die Steuern sonst eher nicht. ;)


    Neue PKW werden ab September mit den neuen Typprüfwerten des Verbrauchs nach WLTP ein gutes Stück teurer in der KFZ-Steuer.

  • Ach Leute.....

    Steuern sind ein leidiges Thema, gerade wenn in der Vergangenheit Steuern neu eingeführt worden sind, um ein bestimmtes Thema zu finanzieren.


    Ich denke da z.B. an die Schaumweinsteuer :cursing:.

    Eingeführt um die kaiserliche Kriegsflotte und den NOK zu finanzieren.

    Den NOK gibt's noch... aber die Kriegsflotte von damals?

    Die Steuer aber gibt es heute noch. Pro Flasche Sekt fließen 1,02€ an den Staat.


    So gibt es auch seit 2004 in Köln eine sog. Sexsteuer ;).

    Hier müssen die Damen 150€ pro Monat an die Stadt zahlen.

    Teilzeit Damen sind mit 6€ pro Tag dabei.


    Der Fairness halber muss man aber auch erwähnen, dass gewisse Steuern auch wieder abgeschafft worden sind, wie z.B. die Leuchtmittelsteuer oder die Salzsteuer.


    Kaffee wird versteuert. Löslicher Kaffee mehr als doppelt so hoch und die Teesteuer wir wieder abgeschafft?!:/

  • Ich bezahle für einen 1700kg-Anhänger auch nur 59€.

    kann aber nicht sein....;)

    Dann hast Du einen 1600er.

    Selbst mit Saison bei einem 1700er kommst Du nicht auf 59€ ?(

  • wenn die Stützlast eingetragen ist, zählen nur die 1600 kg

    So ist das. Kernpunkt ist, dass im dem Kfz-Schein unter Punkt 5 das Kürzel SDAH, also Starr-Deichsel-AnHänger vorkommt. Leider verpassen das viele Hersteller und lassen in der Typzulassung einen Zentralachsanhänger nur als allgemeinen Anhänger zu. In diesem Fall wird die Stützlast bei der Steuerberechnung nicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen.

  • SDAH steht fast immer drin, hat aber nichts zu sagen was die Steuer betrifft


    es muß die Stützlast eingetragen sein und die Achslast muß um die Stützlast niedriger sein als das zGG




    bei den alten Scheinen steht manchmal unter Achse 1 und Achse 2 was drin


    bei den neuen Scheinen unter Stützlast und Achslast


    SDAH allein bringt garnichts, woher soll der Finanzdöddel wissen was Du Stützlast hast, wenn sie nicht extra eingetragen ist


    und selbst dann muß eben die Achslast um die Stützlast verringert sein, ansonsten zahlt man fürs zGG

  • SDAH steht fast immer drin, hat aber nichts zu sagen was die Steuer betrifft

    Dann solltest du dir besser mal das KraftStG und § 8 Bemessungsgrundlage Absatz 2 Satz 2 durchlesen.

    und selbst dann muß eben die Achslast um die Stützlast verringert sein, ansonsten zahlt man fürs zGG

    Das lese ich in dem oben zitierten Paragraphen anders: "Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist [...] bei Starrdeichselanhängern [...] um die Stützlast zu vermindern." Bezüglich einer Berücksichtigung der Achslast zur Steuerberechnung ist im gesamten Gesetzestext des KraftStG nichts zu lesen.

    SDAH allein bringt garnichts, woher soll der Finanzdöddel wissen was Du Stützlast hast, wenn sie nicht extra eingetragen ist

    Ist als Anhängertyp einer der SDAH-Typen eingetragen, ist auch immer die Stützlast unter Punkt "Achse 1" oder unter Punkt "Stützlast" eingetragen.

  • Soll heißen, dass bei denjenigen, wo die Stützlast nicht vom zGG abgezogen worden ist zu viel Steuern zahlen...

  • Soll heißen, dass bei denjenigen, wo die Stützlast nicht vom zGG abgezogen worden ist zu viel Steuern zahlen...

    Wenn es sich dabei um einen Starrdeichselanhänger handelt: Ja


    Habe selbst schon zweimal Widerspruch gegen anders lautende Steuerbescheide erhoben, jedes Mal wurden sie entsprechend abgeändert. Seit der Zoll die Kfz-Steuer erhebt haben sie dort Wildwuchs.

  • Seit der Zoll die Kfz-Steuer erhebt haben sie dort Wildwuchs.

    :thumbup:


    Soll heißen, dass bei denjenigen, wo die Stützlast nicht vom zGG abgezogen worden ist zu viel Steuern zahlen...

    Das ist ja mal gut zu wissen ...


    Bringt aber nicht immer etwas, da wohl "nur" alle 200kg der Betrag erhöht wird.



    Viele Grüße

    Olaf

    Wer nicht gekennzeichnete Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    --

    Agdos VZB; 1.0t; 2,25mx1,1m; Plane 1,5m; 10/2008 (verkauft 10/2018)

    Anssems PSX-S; 2,0t; 3,05mx1,53m; Plane 1,5m; 10/2018

  • Bringt aber nicht immer etwas, da wohl "nur" alle 200kg der Betrag erhöht wird.

    Habe da auch einen 600kg-Kasten, der zwar ein Starrdeichselanhänger ist, aber nicht als solcher eingetragen wurde. Er hat auch keine Stützlast eingetragen. Dazu habe ich mir überlegt, die Papiere entsprechend korrigieren zu lassen. Da erst für jede angefangene 200kg die Steuer um einen Betrag erhöht wird, würde sich der Steuersatz bei diesem Anhänger erst bei 200kg Stützlast vermindern. Ich habe es also sein lassen.


    Wenn das zulässige Gesamtgewicht 1100kg, 1300kg, 1500kg, usw. beträgt, lohnt es sich mal auf die Stützlast zu schauen. Wenn die 100kg beträgt, und sie wurde bei der Steuerberechnung des Starrdeichselanhängers nicht berücksichtigt, kann man bei einem eingetragenen SDAH sofort Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Wenn SDAH nicht in den Papieren eingetragen wurde, müssten diese erst geändert werden. Erst dann wird der Typ "Starrdeichselanhänger" aktenkundig.

  • Im Rechner vom Finanzamt kann man sogar eingeben, dass man einen Sattel-, Starrdeichsel- oder Zentralachsanhänger hat und die Stützlast angeben. Dann rechnet er das auch korrekt vor.

    Bei mir wurde die Steuer korrekt festgelegt.

    KFZ Schein.png


    Ich denke, dass es keinen SDAH Eintrag benötigt, wenn nur eine Achse vorhanden ist. Ein Einachser ist meiner Meinung nach nicht ohne Starrdeichsel möglich sein.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ist jetzt nur die Frage, was die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet?!

    Wir reden über 7,46€ p.A.

    Also über wieviel Jahre reden wir, bis wir die Kosten wieder "drin" haben :/?

  • @Eduard Fan Jens, wie kommst du auf 7,46€ Differenz?

    Bei korrekter Besteuerung liegst du bei 96€ und bei der Fehlerhaften bei 104€.


    Relevant sollten die Eintragungen in den Feldern J und 4 sein:

    Auszug aus dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.png


    Dies besagt in meinem Fall z.B., dass es sich um einen Zentralachsanhänger handelt. Unter 13 ist dann die Stützlast von 100kg eingetragen und unter F.1 die zulässige Gesamtmasse von 1500kg. Das zusammen führt dazu, dass sich meine Steuer auf 52€ statt 59€ beläuft.


    Nochmal zwei interessante Dokumente zum Thema:

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…ung_Teil_I_und_II_pdf.pdf


    https://www.kba.de/DE/Statisti…verzeichnisse_inhalt.html

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Hey Steffen,

    Ich habe ein anderes Berechnungsprogramm benutzt...

    Und das sagt pro 200kg (find ich eine Frechheit diese relativ großzügige Abstufung) eben diese 7,46€ :rolleyes:.


    Das Problem sind die 200 kg! Von den (keine Ahnung wieviele) 750kg Anhängern wenn man dort die 50 kg Stützlast abzieht...

    Was bleibt?


    Und die werden vielleicht die Masse aller Anhänger ausmachen...


    Also wieder alles richtig gemacht. Nur diesmal der Staat.:(

  • Ah ok. Es sind 7,46€ pro angefangenen 200kg abgerundet auf ganze Euro.

    Da hilft nur Ablastung ohne technische Änderungen auf 300kg und Eintragung der Stützlast von 100kg. Dann zahlst du günstige 7€, darfst deinen Anhänger aber nicht mehr fahren 8o:D:D:D

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Pimay, Du gehst mir langsam aufn Sack, ist das Absicht das du mir ständig die Worte verdrehst? oder was soll die Scheisse


    ich sagte

    SDAH steht fast immer drin, hat aber nichts zu sagen was die Steuer betrifft

    darauf hin kommst du damit

    Dann solltest du dir besser mal das KraftStG und § 8 Bemessungsgrundlage Absatz 2 Satz 2 durchlesen.

    anscheinend bist du selbst zu blöd zum lesen


    im Gesetz steht ganz klar


    das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.



    das einzige womit ich Unrecht hatte, es muß die Achslast nicht mehr niedriger sein als das zGG, dass ist mit den neuen Fahrzeugpapieren weg gefallen


    früher gab es kein Feld Stützlast, bzw das Feld Stützlast wurde ausschließlich bei Sattelanhängern ausgefüllt, (kann man sogar auf den alten Scheinen hinten nachlesen) seit sich das ganze Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nennt, gibts auch ein Stützlastfeld für alle Anhängerarten



    früher gab es die die Unterscheidung starrdeichsel oder zentralachsanhänger


    bei einem war Achslast geich zgg, beim andern zGG - Stützlast = Achslast, und diese wurde für die berechnung der Steuer genommen


    dann musste aber die Stützlast bei Achse 1 eingetragen sein und in Achse zwei die Achslast


    genau aus diesem Grund gibt es auch ungebremste 850 kg Anhänger, die hatten 750 kg Achslast und 100 Stützlast (solche Oldies hatten wir hier schon)



    davon hast Du aber anscheinend keine Ahnung, du kennst anscheinend nur die aktuellen Sachen

    Wenn SDAH nicht in den Papieren eingetragen wurde, müssten diese erst geändert werden. Erst dann wird der Typ "Starrdeichselanhänger" aktenkundig.

    wie auch am Schein von Steffen zu sehen ist, steht nicht in jedem Schein SDAH drin, außerdem ist das mittlerweile egal wie ich bereits sagte


    und wie es im Gesetz steht,

    bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern



    wenn Du also weiterhin denkst du mußt hier den Schlaumeier spielen, dann nur zu,


    ich weiß auch nicht immer alles, (z.B. das Stützlast jetzt immer abgezogen wird, egal ob Achslast gleich dem zgg ist)


    aber ich lerne auch gerne dazu, nur wenn du meinst du mußt mich oder auch andere verbessern, dann mach das gefälligst mit den richtigen Zitaten und den richtigen Antworten und nicht so nen Müll schreiben wie oben, auf Gesetzestexte hinweisen die du selbst nicht verstehst und falsch zitierst und wieder gibst


    Gruß Mani

  • Bei mir wurde die Steuer korrekt festgelegt.

    KFZ Schein.png


    Ich denke, dass es keinen SDAH Eintrag benötigt, wenn nur eine Achse vorhanden ist. Ein Einachser ist meiner Meinung nach nicht ohne Starrdeichsel möglich sein.

    Danke für das Bild, ich habe mal nach dem möglichen Grund für die richtige Steuerberechnung gesucht. In diesem Fall steckt die Information in Feld 2.1 mit Eintrag "DC02". Für die Fahrzeugklasse O2 (Anhänger mit mehr als 0,75 t bis zu 3,5 t) handelt es sich um eine klassische Aufbauart als Zentralachsanhänger (Eintrag "DC") und weiter spezifiziert um einen offenen Kasten (Eintrag "02"). Das wird in Feld 5 leider nur teilweise aufgeschlüsselt.


    Da Feld 2.1 auf einen Zentralachsanhänger hinweist, erstellt der Zoll nach § 8 Bemessungsgrundlage den richtigen Steuerbescheid und zieht die Stützlast vom Gesamtgewicht ab.


    Zur Aufschlüsselung des Feldes 2.1 "Code zur Herstellerkurzbezeichnung" kann man das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des KBA zu Rate ziehen.


    Ein Einachser ist meiner Meinung nach nicht ohne Starrdeichsel möglich sein.

    Ein einachsiger Anhänger könnte immer noch ein Sattelauflieger sein. Bei dem wird dann die Aufliegelast abgezogen.


  • Das ist exakt das, was ich zwei Beiträge nach dem Bild geschrieben habe. :/

    Nichts desto trotz ist ein Eintrag ala SDAH nicht notwendig.


    Was den Sattelauflieger angeht hast du recht.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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