Alles anzeigenWar auch mein Gedanke, ist halt die Frage ob man das Risiko eingehen möchte das der Anhänger stillgelegt wird.
Wobei ... bessere Argumente gegenüber dem Händler/"Meister"betrieb kann man ja eigentlich nicht haben.
mfg JAU
Wieso ob man das Risiko eingehen möchte?
Die Frage sollte lauten: Welches Risiko möchte man eingehen .
Stilllegung durch den TÜV oder das Risiko welches von der verpfuschten Achse ausgeht.
Der TÜV wird aber wahrscheinlich maximal bemängeln, eine Stilllegung wird in der Regel nur erfolgen wenn das Risiko so hoch ist dass Dir die Achse unmittelbar um die Ohren fliegt.
Wenn es der TÜV bemängelt, hast Du was gegen den Händler in der Hand.
Zusätzlich würde ich den Hersteller der Achse anschreiben und ggf. prüfen lassen ob die Reparatur deren Vorschriften entsprechend ausgeführt wurde bzw. die Reparaturvorschriften erfragen.
Ich bin mir sicher, dass die Reparatur nicht annähernd den Vorgaben entspricht.
Da die Garantie bei Reparatur ja schon abgelaufen war wirst Du Ansprüche aber nur geltend machen können wenn durch die Reparatur ein höhere Reparaturaufwand entstanden ist.
Vielleicht interessiert den Achsenhersteller ja das Problem Deiner Achse, oder es ist vielleicht auch schon bekannt.
Dann hättest Du noch die Chance auf eine Kulanz des Herstellers.
Egal wie das Ausgeht. Ich würde mindestens die Achsschwinge komplett tauschen.
Hat schon mal einer die Bremstrommel runtergenommen und geschaut ob der Lagerstummel krumm ist oder die Schweißnaht gerissen ist?
Vielleicht ist er auch schief eingesetzt.