Nummer 5 im Fahrzeugschein is "Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus" nicht sein einziger Verwendungszweck. Mit schwarzer Nummer darf man ja auch einen Schrank auf einem Bootstransporter transportieren.
Fahrzeugszulassungsverordnung §3 (2) 2. e)
"Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,"
Da steht keine Einschränkung auf ein bestimmtes Sportgerät.
So oder so sollte man das von einem Anwalt prüfen lassen bevor man den Anhänger anderweitig nutzt. Zum einen kommt es dann zu einer Ordnungswidrigkeit wenn die Zulassungsbefreiung erlischt. Zum anderen zu zwei Straftaten, da der nun zulassungspflichtige Anhänger gegen das Steuerrecht und die Versicherungspflicht verstößt.
Ich bin allerdings weiter der Meinung, dass der Fall einer rechtlichen Prüfung standhalten würde. Vorausgesetzt ist, dass man statt dem Boot ein anderes Sportgerät z. B. ein Crossmotorrad transportiert und keinen Schrank.