steht beides drin: Boot und Sportgerät. Habe den Schein mal in den Anhang gepackt.
Ummeldung bei grünem Kennzeichen verweigert
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Hmm, dann ist schwer.
Ich bin der Meinung, dass man damit dann jegliches Sportgerät transportieren darf.
"Bootstransporter" bezeichnet für mich nur die Bauform, nicht den vorgeschriebenen Verwendungszweck.
Aber ich bin auch kein Jurist.
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ein Bootstransporter ist für Boote, und sonst nichts
und die Eintragung ist schon ok so
SDAH für Sportgeräte Bootstransporter
könnte auch heißen
SDAH für Sportgeräte Motorradtransporter
je nach ART des Sportgerätes
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SDAH heißt doch nichts anderes als Starrdeichselanhänger...
Und dann kommt der Verwendungszweck bzw. für was er zugelassen ist...
Und da steht doch nichts bezüglich der Form oder so....
Was entspricht denn der Form eines Bootes? Ist aber total was anderes?
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da steht doch nichts bezüglich der Form oder so....
Was entspricht denn der Form eines Booteswas soll das jetzt? wenn ich dich ned kennen würde, würde ich denken du hast noch nie nen Bootsanhänger aus der Nähe gesehen
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Hmm, dann ist schwer.
Ich bin der Meinung, dass man damit dann jegliches Sportgerät transportieren darf.
"Bootstransporter" bezeichnet für mich nur die Bauform, nicht den vorgeschriebenen Verwendungszweck.
Aber ich bin auch kein Jurist.
Darauf war meine Antwort bezogen...Mani.....
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Ich meinte damit dass die Bauform des Anhängers ein Bootstransporter ist, so wie sie bei Meinem Kastenanhänger ist. Dennoch kann und darf ich ja auch auf einem Bootstrailer ein Crossmotorrad transportieren so lange ich es ordnungsgemäß sichere.
Ich bin der Meinung, dass das auch nicht gegen das Steuerrecht bezüglich der grünen Nummer verstoßen würde.
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Ich würde mich nicht darauf verlassen, mit dieser Meinung bei der SH-Rennleitung Erfolg zu haben.
Manfred
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Sehe ich genauso....
Ist ganz klar deklariert....
Der einzige Verwendungszweck...
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Nummer 5 im Fahrzeugschein is "Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus" nicht sein einziger Verwendungszweck. Mit schwarzer Nummer darf man ja auch einen Schrank auf einem Bootstransporter transportieren.
Fahrzeugszulassungsverordnung §3 (2) 2. e)
"Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,"
Da steht keine Einschränkung auf ein bestimmtes Sportgerät.
So oder so sollte man das von einem Anwalt prüfen lassen bevor man den Anhänger anderweitig nutzt. Zum einen kommt es dann zu einer Ordnungswidrigkeit wenn die Zulassungsbefreiung erlischt. Zum anderen zu zwei Straftaten, da der nun zulassungspflichtige Anhänger gegen das Steuerrecht und die Versicherungspflicht verstößt.
Ich bin allerdings weiter der Meinung, dass der Fall einer rechtlichen Prüfung standhalten würde. Vorausgesetzt ist, dass man statt dem Boot ein anderes Sportgerät z. B. ein Crossmotorrad transportiert und keinen Schrank.
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Da steht keine Einschränkung auf ein bestimmtes Sportgerät.
Und ich dachte, dass ich gelesen hätte, dass dort in den Papieren stand :
"Sportgeräte Bootsanhänger" ...
und das habe ich "Dödel" dann doch glatt als eine Einschränkung auf das "Sportgerät Boot" interpretiert.
Ich würde mich da eher vorsichtig verhalten ...
unversichertes "in Verkehr bringen" und Steuerhinterziehung wären es mir nicht wert, das Risiko einzugehen.
Vor alllem die Steuerhinterziehung verfolgt der Staatanwalt auch bei 50 Cent "im Namen des Volkes" gnadenlos:
bedeutet es für ihn doch die sichere Verfolgung und Ahndung einer bedeutenden Straftat auf seiner Erfolgsliste.
Manfred
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Und ich dachte, dass ich gelesen hätte, dass dort in den Papieren stand :
"Sportgeräte Bootsanhänger" ...
und das habe ich "Dödel" dann doch glatt als eine Einschränkung auf das "Sportgerät Boot" interpretiert.
Ich würde mich da eher vorsichtig verhalten ...
unversichertes "in Verkehr bringen" und Steuerhinterziehung wären es mir nicht wert, das Risiko einzugehen.
Vor alllem die Steuerhinterziehung verfolgt der Staatanwalt auch bei 50 Cent "im Namen des Volkes" gnadenlos:
bedeutet es für ihn doch die sichere Verfolgung und Ahndung einer bedeutenden Straftat auf seiner Erfolgsliste.
Manfred
Meine Aussage bezieht sich auf den Gesetzestext der nur von Sportgeräten spricht.
Wegen der Konsequenzen habe ich ja dazu geschrieben, dass eine Owi und zwei Straftaten begangen werden, wenn der Richter es anders sieht.
Vielleicht kennt ja jemand einen Verkehrsanwalt oder Richter der Lust hat sich das Thema mal anzuschauen. Denn ich kann nicht erkennen wie die Bezeichnung des Aufbaus den Nutzungszweck so festlegen kann, dass der Anhänger nicht mehr für andere Dinge benutzt werden darf. Ich hoffe es ist klar, dass sich meine Ausführung nur auf den Fall bezieht, dass ein anders Sportgerät transportiert wird.
Gleiche Sache, anderer Anhänger:
Motorradanhänger mit grüner Nummer für Crossmaschienen angeschafft. Was spricht dagegen mit diesem ein Sportboot zu transportieren? Beides sind Sportgeräte welche auf, von dem Zulassungsverfahren befreiten, Anhängern transportiert werden dürfen. Warum also nicht auf dem gleichen?
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dann darf ich auch das Moped im Pferdeanhänger transportieren, wenn Sport Sport ist
ich wette fast das dass die anders sehen
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Ich sehe das genauso wie Mani.....
Werde aber die Tage mal ein paar RAe anrufen (gibt es ja genug im Kundenkreis) und für eine fundierte Antwort(en) sorgen....
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dann darf ich auch das Moped im Pferdeanhänger transportieren, wenn Sport Sport ist
ich wette fast das dass die anders sehen
Die Polizei sieht das vermutlich anders. Aber dem Sinn des Gesetzes nach sollte es ja eigentlich egal sein was aus der Liste der befreiten Dinge transportiert wird. Aber wir werden sehen ob Jens was rausbekommt.
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Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und auf dieses Thema gestoßen. Eine Frage wäre für mich noch offen.
Wisst Ihr, ob bei der Ummeldung des Hängers mit grünem Kennzeichen der Hänger TÜV haben muss? Also sind nur Hänger mit aktuellem TÜV ummeldbar?
Besten Dank,
Matze -
Hallo.
Anhänger.
Natürlich brauchst du eine gültige HU bei jeglicher Form von An- oder Ummeldung.
Gruß Benni
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Hallo
und es reicht auch nicht wenn auf dem Kennzeichen noch der gültige Stempel ist
man braucht den Prüfbericht
Gruß Mani
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Hallo Matze
Herzlich willkommen bei den Anhängern....
Richtig und das nicht nur beim Anhänger, sondern bei Jedem KFZ.
Weiterhin viel Spaß hier im Forum
Gruß Mario
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Hallo
und es reicht auch nicht wenn auf dem Kennzeichen noch der gültige Stempel ist
man braucht den Prüfbericht
Gruß Mani
Das trifft nicht immer zu. Ich habe meinen Anhänger ohne Tüv bericht zugelassen, da der nächste Termin schon in der zulassung stand. Nicht als Stempel sondern gedruckt